Hi,
ich habe mich mal gefragt, wann man seine echten Daten für Geburtstag, Name, Vorname, Telefonnr, usw. angeben muss.
Hab mal gelesen, dass man das im Internet nie machen muss oder so ähnlich.
Lg der einzigware
ich habe mich mal gefragt, wann man seine echten Daten
für Geburtstag, Name, Vorname, Telefonnr, usw. angeben muss.
Hab mal gelesen, dass man das im Internet nie machen muss oder
so ähnlich.
Wenn man an 42 und Douglas Adams glaubt, dann sollte man sich in eine andere Welt versetzen lassen. (Vika)
Wenn man im Internet etwas bestellt, muss man schon seine „echten“ Daten angeben, sonst wird das nichts. Aber nie die Tel.-Nummer. Nur die ist freiwillig.
Wenn man sich aber „nur“ irgendwo anmeldet (w-w-w) kann man sich auch als „Der einzigwahre“ bezeichnen. Vermutlich wurde hier nur das „h“ wegen Schusseligkeit vergessen.
Was soll diese dumme Frage?
Hi,
ich sag es mal so herum. Es kommt darauf an, wer was wisssen will. Wenn es um neugierige Werbung geht, dann bin ich anno 1.1.1900 (nicht früher, weil da streikt das Programm) geboren und, jetzt wird es spannend, meine Telefonnummer lautet: 1234-56789 (auch bei neugierigen Ebayhändlern). Auch in der Erfindung von Namen habe ich zwischenzeitlich große Phantasie bewiesen.
Ansonsten, wenn diese Daten aus irgendeinem Grund wichtig sind, dann versuche ich zu testen, ob man auf Geburtsdatum usw. verzichten kann. Manchmal habe ich schon hinterfragt; bekam aber auch dumme Antworten. Da es viele Shops gibt, kaufe ich halt da nicht mehr ein.
Gruß Klaus
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Hallo,
ich habe mich mal gefragt, wann man seine echten Daten für Geburtstag, Name, Vorname, Telefonnr, usw. angeben muss.
Wenn ein dazu berechtigter Amtsträger danach fragt. Wenn man dann die Auskunft verweigert, handelt man ordnungswidrig nach § 111 OwiG
Hab mal gelesen, dass man das im Internet nie machen muss oder so ähnlich.
Warum auch. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die so etwas verlangt. Allerdings würde ich bei Internetkäufen schon meine richtigen Daten angeben, sonst würde vermutlich das Paket nicht ankommen.
Iru
Wenn ein dazu berechtigter Amtsträger danach fragt. Wenn man
dann die Auskunft verweigert, handelt man ordnungswidrig nach
§ 111 OwiG
Aber nie übers Internet!!!
Hab mal gelesen, dass man das im Internet nie machen muss oder so ähnlich.
Besser lesen ist immer besser!
So ein Quatsch gehört gelöscht.