Angabe von Stromkosten falsch, was tun?

Hallo Mitglieder und Wissende,

Angenommen es gibt einen bereits von allein Seiten unterschriebenen Mietvertrag, der Umzug soll nächste Woche stattfinden.
Die Wohnung wurde vom neuen Mieter renoviert, abgemachte Veränderungen wurden von der Hausverwaltung ordnungsgemäß durchgeführt, es scheint alles in trockenen Tüchern.

Jetzt meldet der neue Mieter sich bei den Stadtwerken an und erfährt, dass die Abschlagszahlung monatlich 170 Euro beträgt. Maklerin und Wohnungsverwalter sprachen aber stets von 90 Euro.

Ist das jetzt persönliches Pech des Mieters, weil er sich die Rechnungen der Stadtwerke nicht vom Vormieter hat zeigen lassen, oder kann man dem Makler ein Unrecht unterstellen, weil er ganz offenbar wissend die Unwahrheit gesagt hat?

Ich danke schon einmal für Erfahrungsberichte und Meinungen!

Ginny

Hallo Ginny,

man kann davon ausgehen, dass weder Vermieter noch Makler jemals eine Stromabrechnung des Vormieters gesehen haben. Zudem gibt es von Stromanbieter zu Stromanbieter erhebliche Preisunterschiede.

Es kann sich also nur um eine grobe Schätzung handeln. Eine bessere Einschätzung müsste eigentlich der Mieter selber vornehmen können, da der Stromverbrauch weniger von der Wohnung abhängt, als vielmehr von den mitgebrachten Geräten.

Möglicherweise läßt sich der Stromanbieter auf eine niedrigere Vorauszahlung ein, wenn der Mieter belegen kann, dass sein bisheriger Verbrauch entsprechend niedriger war.

Gruß!

Horst