Bin mir nit ganz sicher ob ich hier richtig bin oder nit also bitte nit den Kopf abreißen wenns in n anneres Brett gehört xD
Angenommen ich würde bei der Musterung angeben, dass ich Drogen konsumiere, dürften diese Informationen an den Arbeitsgeber (ob nun schon Angestellt oder vor der Einstellung) weitergeleitet werden wenn dieser nachfragen würde (wo auch immer diese Informationen gespeichert werden) oder würde dies unter "Datenschutz / Artzgeheimnis fallen?
Welche weiteren Konsequenzen würde diese Angabe tragen können?
Bin mir nit ganz sicher ob ich hier richtig bin oder nit also
bitte nit den Kopf abreißen wenns in n anneres Brett gehört xD
Siehe aktuell im Brett „Ämter und Behörden“ vom 24.04.07
Angenommen ich würde bei der Musterung angeben, dass ich
Drogen konsumiere, dürften diese Informationen an den
Arbeitsgeber (ob nun schon Angestellt oder vor der
Einstellung) weitergeleitet werden wenn dieser nachfragen
würde (wo auch immer diese Informationen gespeichert werden)
oder würde dies unter "Datenschutz / Artzgeheimnis fallen?
Letzteres.
Allerdings kann sich diese Angabe in einer schlechteren Bewertung der Musterung niederschlagen und damit dem Einsatzgebiet des Untersuchten.
Welche weiteren Konsequenzen würde diese Angabe tragen können?
Das hängt von der zu absolvierenden Tätigkeit ab. Ein AG kann hier selbst eine Untersuchung des AN vornehmen lassen.
Welche weiteren Konsequenzen würde diese Angabe tragen können?
bei einem Mitarbeiter im wehrfähigen Alter, ist es schon interessant zu wissen, ob der Grundwehrdienst noch ansteht oder nicht, weil er ausgemustert wurde.
Der Arbeitgeber wird auf jeden Fall seine Schlüsse aus der Ausmusterung ziehen. In welche Richtung, kann man nicht sagen. Als „gedienter“, würde ich persönlich dazu neigen einem anderen Bewerber bei gleicher fachlicher Eignung den Vorzug zu geben. Jemand, der schon in jungen Jahren so „krank“ ist, daß er ausgemustert wird, könnte ja auch später öfter krank werden. Ein ungedienter Arbeitgeber, könnte das anders sehen (gedient setzte ich in diesem Zusammenhang mit Zivildienst abgeleistet gleich).
Zu meiner Zeit war Drogenkonsum imo aber auch kein Grund ausgemustert zu werden.
oder würde dies unter "Datenschutz / Artzgeheimnis fallen?
Letzteres.
Welche weiteren Konsequenzen würde diese Angabe tragen können?
Das hängt von der zu absolvierenden Tätigkeit ab. Ein AG kann
hier selbst eine Untersuchung des AN vornehmen lassen.
verstehe ich das falsch, die Angaben fallen unter das Arztgeheimnis, aber ein Arbeitgeber kann deswegen eine Untersuchung des Arbeitnehmers vornehmen lassen? Wie soll er davon erfahren, wenn das unter das Arztgeheimnis faellt?
verstehe ich das falsch, die Angaben fallen unter das
Arztgeheimnis, aber ein Arbeitgeber kann deswegen eine
Untersuchung des Arbeitnehmers vornehmen lassen? Wie soll er
davon erfahren, wenn das unter das Arztgeheimnis faellt?
Also die Diagnose bei der Musterung und eine medizinische Untersuchung um die Einsatzfähigkeit eines AN festzustellen sind zwei Paar Stiefel. Und bei gewissen Krankheiten müsste der Werksarzt den AG sogar darüber in Kenntnis setzen. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Werksarzt