Angaben bei gewerbl. Verkäufen

Hallo,

ich verkaufe schon lange nicht mehr bei Ebay, deswegen bin ich nicht sonderlich gut informiert welche Angaben ein V. (gewerbl.) inzwischen machen muss. Ich könnte mich wahrscheinlich auch durch die Ebay-Hilfe quälen, aber ich denke hier bin ich an der besseren (kompetenteren :wink: Adresse, weil hier ja sicherlich einige gewerblich bei Ebay verkaufen.

Die Situation ist folgende:
Ein als privat angemeldeter Verkäufer verkauft ausschließlich Neuware. Bei Rücknahme steht, dass der Käufer das Recht habe den Artikel zurückzugeben. Der Artikelzustand ist jeweils Neu.

Ansonsten gibt der V. keinen Hinweis darauf, gewerblich zu handeln. Es gibt keine Widerrufsbelehrung, kein Wort über MwSt, keine Umsatzsteuer-Id usw., die Artikelbeschreibung selbst besteht nur aus Produktdaten.

Ist das so in Ordnung oder sind Angaben wie zB Umsatzsteuer-Id zwingend? Außerdem steht bei vielen gewerblichen V. der Firmenname mit Kontaktdaten in der Artikelbeschreibung, ist das ebenfalls vorgeschrieben oder ist das nur Service dieser V.?

Also nochmal die Kernfrage: Was muss ein gewerblicher V. alles angeben um auf der sicheren Seite zu sein?

Und eine moralische Frage hinterher: Würdet ihr einen gew. V., der sich nicht korrekt ausgibt an Ebay melden?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Warum nicht?

Liebe Grüße,
Sue

Hallo,

Ist das so in Ordnung oder sind Angaben wie zB Umsatzsteuer-Id
zwingend?

Soweit mir bekannt sind bestimmte Angaben zwingend. Hier mehr Info:
http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=271955&ts…

Außerdem steht bei vielen gewerblichen V. der
Firmenname mit Kontaktdaten in der Artikelbeschreibung, ist
das ebenfalls vorgeschrieben oder ist das nur Service dieser
V.?

Ladungsfähige Anschrift ist AFAIK auch vorgeschrieben.

Und eine moralische Frage hinterher: Würdet ihr einen gew. V.,
der sich nicht korrekt ausgibt an Ebay melden?

Nein, denn ebay wird nichts unternehmen. Wenn derjenige seinen Pflichten eigentlich nachkommt (gewährt Rücktrittsrecht, schreibt ordentliche Rechnung, verhält sich sonst auch korrekt) würde ich persönlich nix machen. Wenn er aber abzockt und eindeutig gewerblich handelt, kann man ihn an die Wettbewerbszentrale melden. Dann gibts eine Abmahnung.

Gruß,

Myriam

Hallo,

danke dir für die gute Antwort.

* und liebe Grüße,
Sue

Hallo Sue,

nicht jeder gewerbliche hat auch eine Umsatzsteuer-ID (Kleinunternehmerregelung)und muss Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen. Davon abgesehen sollte die Anschrift und die Widerrufsbestimmungen angegeben werden.

So gesehen ist Dein Kandidat zwar nicht perfekt. Dadurch dass er seinen Kunden aber ein Rückgaberecht einräumt, sollte das kein großes Problem für den Kunden darstellen.

Viel schlimmer wäre es, wenn der Verkäufer einem arbeitslosem Rechtsanwalt zum Opfer fällt, der sich seinen Lebensunterhalt durch Abmahnungen sichert. Aber das muss er selbst wissen.

Bei Ebay würde ich ihn nicht melden. Es bringt nicht viel und würde bestimmt keinen Betrüger sondern nur einen unbedarften Verkäufer treffen.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

daß ist so in Ordnung. Man muß keine Mwst-ID oder so angeben. Handelt er allerdings gewerblich, hat er mehr Verpflichtungen den Käufer gegenüber.

Viele Grüße

Jürgen

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