Schönen guten Tag,
da meine Mutter im letzten Jahr zum Pflegefall wurde und nun dauerhaft im Pflegeheim lebt, musste ich die letzten Monate sehr viel Organisatorisches erledigen.
Vor drei Monaten habe ich auch einen Antrag beim Sozialamt gestellt zur Übernahme restlicher Heimkosten, da die Rente meiner Mutter nicht reicht.
Die Mietwohnung, in der sie lebte, ist seit dem 28.02.2018 an den Vermieter zurück gegeben.
Nun möchte das Sozialamt noch den alten Mietvertrag inkl. detaillierter Mietzusammensetzung, letztes Mietänderungsschreiben in Kopie (obwohl die Mietzahlungen aus Kontoauszügen hervor gehen) und sogar das letzte Schreiben der Versicherung für Hausrat und Haftpflicht (sieht man ebenfalls in Kontoauszügen), Sparvorgänge der letzten drei Jahre und Kontoauszüge seit August letzten Jahres, obwohl der Antrag erst ENDE NOVEMBER 2017 gestellt wurde und mein Kenntnisstand war, dass die Infos erst ab dem Tag der Antragstellung nötig sind. Zwar hatte meine Mutter seit Februar 2017 Pflegegrad 2 (inzwischen 5), wohnte aber bis Anf. Oktober selbstständig in ihrer Wohnung, und ich hatte mit ihren Finanzen nicht viel zu tun. Die ganzen Kontoauszüge bekomme ich gar nich zusammen.
Muss ich das alles, auch was VOR der Antragstellung war, in dieser Form zusammentragen? Warum ist es von Interesse, was vor bis zu drei Jahren war? Da war an Pflege noch gar nicht zu denken.
Ich freue mich wirklich sehr über den einen oder anderen hilfreichen Tipp.
Ganz lieben Dank schon einmal im Voraus!!!
Juma1
Ja , musst Du- und wenn nicht würde das Sozialamt auch nicht drum bitten.
Und wäre es so eine Mühe die Dinge rauszusuchen, sie müssen doch in den Sachen der Mutter da sein. oder hast Du alles ungelesen entsorgt als Du den Haushalt auflöstest ?
es geht darum ob die aktuelle Bedürftigkeit nicht etwa auf Übertragungen von Geld in den letzten Jahren begründet ist.
Das geschieht regelmäßig und ist kein spezieller Verdacht gegen Dich/deine Mutter.
MfG
duck313
Dinge, die nicht mehr vorhanden sind, kann man nicht mehr „raussuchen“.
Egal, wer die wegen tatsächlicher oder scheinbarer Irrelevanz (oder purer Zeit- und Platznot?) entsorgt hat.
Daraus ein Vorwurf zu generieren ist mindestens unnötig.
Servus,
aus den Kontoauszügen geht nicht hervor, was Miete und was Nebenkosten waren und ob noch NK-Abrechnungen offen sind.
Aus den Zahlungen an die Versicherung geht auch nicht hervor, was genau versichert war, und zu welchen Bedingungen.
Die Kontoauszüge für einen so kurz zurückliegenden Zeitraum lassen sich zu erträglichen Kosten beschaffen.
Und ja, es geht (u.a.) darum, ob Vermögen beiseite geschafft worden ist oder nicht, und je eher Du kooperierst, desto eher ist Ruhe im Kartong - wenn Du den Eindruck erweckst, dass Du Verschiebungen von Vermögen verschleiern möchtest (ganz egal ob das so ist oder nicht), kann das Sozialamt eine große Hartnäckigkeit und Zähigkeit entwickeln und vor allem gibt es dann erstmal kein Geld für das Pflegeheim.
Schöne Grüße
MM
Ich hatte in der Tat bei der Wohnungsräumung großzügig entsorgt und nur Dinge behalten, die für mich einen ideellen Wert haben.
Seit Oktober (da hatte meine Mom einen Oberschenkelhalsbruch, und die Angelegenheit nahm ihren Lauf) ist dies alles für mich fast ein Vollzeit-Job. :-/
Ich verschleiere rein gar nichts!! Es geht darum, dass die Angelegenheit rund um die Pflege für mich langsam zum Vollzeit-Job wird und ich mich nach Monaten gern auch wieder mehr um mein EIGENES Leben kümmern möchte - was aber NICHT bedeutet, dass ich meine Mutter nicht liebe.
Und woher soll das jemand auf der Behörde wissen?
Also wirf den Leuten hin, was sie haben möchten, nimm dann den Bescheid in Empfang und vergiss das Verfahren. Mach es Dir so einfach wie möglich: Verschleudere kostbare Zeit nicht mit Suchen, sondern besorg Dir alle angeforderten Unterlagen in Zweitschrift, soweit das möglich ist.
Schöne Grüße
MM
Du meinst, bei der Behörde ist man erst einmal misstrauisch JEDEM gegenüber? Ich habe ja, seit der Antrag läuft, auch von allein Infos weitergegeben, die mich erreicht haben und die ich für die Antragsbearbeitung für wichtig hielt. Also kooperativ bin ich definitiv.
Nein. Misstrauen ist eine persönlich - emotionale Angelegenheit, bei der Behörde ist man erst einmal neutral.
Wie jeder, der mit Geld umgeht, das ihm nicht gehört, muss aber der Mitarbeiter auf dem Sozialamt prüfen, ob er überhaupt Leistungen bewilligen darf: Diese Leistungen sind immer subsidiär und werden nur dann bewilligt, wenn kein eigenes Vermögen oder Vermögen von Unterhaltspflichtigen oder Einkünfte oder Einkünfte von Unterhaltspflichtigen da sind, die im Rahmen der gesetzlichen Normen für die Finanzierung der Pflege verwendet werden können und müssen. Deswegen möchte er wissen, ob da irgendwo Mittel sind, die in Frage kommen. Und der „Beweis des ersten Anscheins“ genügt halt in diesem Fall nicht, es muss schon nachgewiesen werden, wie die Vermögensverhältnisse sind.
Wenn Dein Nachbar ein Vierteljahr vor seiner Übersiedlung ins Pflegeheim seinen 600er Benz verkauft hat, weil er ihn eh nicht mehr fährt, und den Zettel mit den Daten zum Schweizer Nummernkonto und seine Villa seiner Lebensgefährtin geschenkt hat: Findest Du es dann in Ordnung, wenn das Sozialamt ihm die Kosten des Pflegeheims bezahlt?
Schöne Grüße
MM