Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal eine Auskunft. Eine Bekannte hat im Gaststättengewerbe gearbeitet. Da nun bald die Steuerklärung wieder ansteht habe ich dazu folgende Frage:
Neben dem normalen Verdienst, wo es die entsprechenden Bescheinigungen gibt, hat Sie auch Trinkgeld bekommen. Wird das in der Steuerklärung erfasst und wenn ja, wo.
Dazu gibt es ja keine direkten Bescheinigungen vom Arbeitgeber.
Danke. Uwe
Hallo Uwe,
Trinkgeld, was eine Kellnerin, etc. verdient, sind generell steuerfrei und müssen somit auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Liebe Grüße
Hallo Uwe,
Trinkgelder werden nicht in der Steuererklärung erfasst!!
Viele Grüße
schisa
Erhaltenes Trinkgeld zählt zum Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Es ist selbstverständlich anzugeben, ggf. zu schätzen. Es ist unter Weiteres Einkommen neben Lohnersatzleistungen anzugeben.
Hallo Uwe,
Sorry, da kann ich Dir leider nicht konkret weiterhelfen.
Aber wieso sollte es vom Arbeitgeber eine Bescheinigung geben? Normalerweise weiß der Arbeitgeber nicht wieviel Trinkgeld man bekommen hat, bzw. sollte es nicht wissen. Außerdem ist eine bestimmte Summe steuerfrei. Und wird dieser Freibetrag überschritten, hat der Fiskus es verdammt schwer dies zu beweisen. Ich glaub hier gibts Erfahrungswerte: Arbeitstunden/Monat, Umsatz…
Hier hab ich noch schnell was gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2897&ccheck=1
(Freibertrag beträgt also 1224€)
Kleiner Tipp: www.Wikipedia.de (hier gabs diesmal ausnahmsweise nix), www.Goggle.de
Gruß
Ricky