Ich bin mir nicht sicher, wie mit folgenden Fälle bei Abgabe der zusammenfassenden Meldung umzugehen ist. (Es handelt sich jeweils um Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland mit Umsatzsteuernummer) Kann jemand weiterhelfen?
-Rechnungen für Leistungen, die in dem Kalenderjahr erbracht wurden, für das die ZM erstellt wird, wurden vom Leistungsempfänger erst im darauffolgenden Kalenderjahr bezahlt. Für welches Kalenderjahr sind diese nun in der ZM anzugeben? Für das Jahr, in dem sie erbracht wurden, oder für das Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde?
- Was ist zu tun, wenn Leistungen erbracht und Rechnungen hierfür erstellt wurden, die jedoch von dem Leistungsempfänger nicht beglichen werden, z. B. weil dieser säumig oder insolvent ist? Müssen diese trotzdem in der ZM gemeldet werden oder nicht?
Was ist zu tun, wenn Leistungen erbracht und Rechnungen hierfür erstellt wurden, die vom Leistungsempfänger nur teilweise bezahlt wurden, zum Beispiel, wenn dieser nur eine Anzahlung leistet oder sich weigert, die Rechnung vollständig zu bezahlen?