Angaben lt. Exposé bindend? Wichtig!

Mal angenommen, eine Familie sucht ein Haus und setzt an dieses für sich die Bedingung, ihre 2 Pferde am Haus halten zu wollen.
Die Familie bekommt von einem Makler ein Haus angeboten, in dem Exposé steht unter anderem:

Grundstück ca. 990qm und 3.000qm Pacht; 3.000qm Pachtwiese im Anschluss an das Hausgrundstück sind kostenfrei gepachtet.

Heizung: Oel-Zentralheizung aus 2006

Beim Besichtungstermin erzählen die VK, daß sie das Wiesengrundstück bereits seit 30 Jahren kostenfrei für ihre Pferde gepachtet hätten, der Eigentümer der Wiese wisse auch über den Verkauf des Hauses bescheid und ist mit einer Weiterverpachtung einverstanden. Die Käufer merken mehrmals deutlich an, daß das Haus ohne diese Pachtwiese für sie nutzlos sei, da es sonst keine Wiesen unmittelbar am Haus gibt. VK beruhigt ihn aber und sagt, daß das alles geklärt sei.

Der VK sagt zu der Heizung, daß diese komplett in 2006 erneuert wurde.

Beide einigen sich und der Käufer kauft das Haus.

Nun hat er 4 Monate nach Hauskauf immer noch nichts wg. dem Pachtgrundstück gehört, VK hatte versichert, daß er den Eigentümer informiert hätte und ihm auch die Adresse des Käufers mitgeteilt habe. Das ist wohl niemals passiert (Vk hat sich eigentlich an keine Absprachen gehalten und gilt als unzuverlässig)und Käufer hat nun Angst, daß er diese Weide nicht bekommt.

Am Umzugstag brannte der Brenner der Heizung durch, Käufer musste diesen erneuern lassen und erfuhr, daß in 2006 lediglich der Kessel ausgetauscht wurde, der Brenner war bereits 16 Jahre alt. Der Monteur meinte, daß der VK bereits bei Einbau des Kessels in 2006 darauf hingewiesen wurde, daß es dringend von Nöten sei, den alten Brenner zu erneuern.

Der VK hat ja im Grunde genommen falsche Angaben gemacht(das war hier nur ein kleiner Auszug, er hat auch falsche Angaben bzgl. der Elektroleitungen etc. gemacht), hat der Käufer hier irgendeine Chance evt. auf Minderung des Preises etc.? Lohnt es sich für den Käufer hier gegen anzugehen?

Ist zwar umständlich erklärt, hoffe aber ihr werdet alles verstehen können und bin für jede Antwort dankbar.

Hi Tanja,

gibt es zu diesen Aussagen etwas schriftliches, oder wurde alles nur mündlich zugesagt/versichert?

Wenn mündlich, gab es Zeugen?

Gandalf

Hallo Gandalf!

Beide Aussagen standen im Exposé und wurden auch mündlich durch den VK in Anwesenheit der Käufer, der Mutter bzw. Schwiegermutter der Käufer und des Maklers getätigt.

LG Tanne

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Hi Tanja,

Beide Aussagen standen im Exposé und wurden auch mündlich
durch den VK in Anwesenheit der Käufer, der Mutter bzw.
Schwiegermutter der Käufer und des Maklers getätigt.

dann empfehle ich Dir, mit dem Verkäufer darüber zu reden (bzgl. Kostenübernahme beim Brenner und Abwicklung mit der Pacht) und bei Uneinsichtigkeit einen Termin mit einem Fachanwalt zu vereinbaren.

Gandalf

Hi Gandalf,

vielen Dank!!! Hast mir sehr geholfen. Jetzt bitte noch eine eher „dumme“ Frage: Soll das ein Anwalt sein, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist oder auf was?

  • Bitte nicht lachen, kenne mich nicht aus-

Danke Tanja

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Hi Tanja,

  • Bitte nicht lachen, kenne mich nicht aus-

haha, ich mich auch nicht.
Frag doch mal im Brett ‚Allgemeine Rechtfragen‘ nach - aber schön anonym und der FAQ:1129 konform formuliert.

Gandalf

  • Bitte nicht lachen, kenne mich nicht aus-

haha, ich mich auch nicht.

Gandalf

-) o.k., vielen Dank!!!

Gruss Tanja

Hallo

ich kenne mich auch nicht aus *lol*, aber das muss kein Fachanwalt sein, da kann man sich auch bei dem Notar erkundigen, der den Kaufvertrag gemacht hat. Kann man nachweisen, dass der Verkäufer „bewusst“ falsche Angaben gemacht hat, besteht auch die Möglichkeit zur Anullierung des Vertrages.

Frage: mit dem Verpächter hätte man sich doch auch selbst mal in Verbindung setzen können???

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Hallo,

natürlich hätte man das! Aber die VK haben uns zum damaligen Zeitpunkt glaubhaft versichert, daß sie die Verpächter informiert hätten und wir in den nächsten Tagen von diesen hören würden, dieses bestätigten sie auch nochmals beim Notartermin. Das ist bis heute nicht passiert und wir haben auch keinerlei Namen dieser Verpächter (ist lt. Angaben der VK eine Erbengemeinschaft). Haben uns für nächste Woche einen Termin beim Makler und auch beim Notar geholt!

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Hi Tanja,

und wir haben
auch keinerlei Namen dieser Verpächter (ist lt. Angaben der VK
eine Erbengemeinschaft).

Den/die Namen der Eigentümer kannst Du beim Grundbuchamt erfahren.

Gandalf

Es gibt Anwälte, die sich aufs Baurecht spezielisiert haben. Bei der Anwaltskammer kannst Du nachfragen oder im Internet suchen. Bspw. hier: http://www.anwaltssuche-stuttgart.de/ Die kennen sich dann bestens aus. Hab ich auch gute Erfahrungen mit gemacht.

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