Angaben über Art des Gewerbes

Hallo,

ich hab ich in letzter Zeit mit dem Thema Gewerbeanmeldung auseinandergesetzt, weil ich vorhabe, mich nebenbei selbstständig zu machen.

Mein Hauptgebiet werden EDV-Dienstleistungen sein und ich werde Hardware ein u. wieder verkaufen.

So weit ich weiß, muss ich ja bei der Gewerbeanmeldung angeben, was ich für ein Gewerbe anmelden will.

EDV Hard- u. Software, würde ja evtl. meine Tätigkeit beschreiben.

Damit würde ich mich ja aber auf die EDV erstmal festnageln. Ich möchte mein Gewerbe aber ziemlich offen halten, da ich z.B. für Freunde ab und zu größere Artikel versteigere, dass könnte ich später ja auch über meine Gewerbe machen.

Wird das akzeptiert, wenn ich bei der Gewerbeanmeldung „Handel u. Dienstleistung“ angebe? Hat es evtl. Nachteile sein Gewerbe nicht fest einzuschränken?

Dank für Eure Hilfe.

Hallo …

kann sein, muss aber nicht, kommt auf den Umfang der einzelnen Gewerbe an.

-1- Bezüglich der Gewerbesteuer kann es bei einem großen Gewinn und einer breiten Gewerbeanmeldung günstiger sein, anstelle des breiten Gewerbes mehrere eng umschriebene Einzelgewerbe zu betreiben. Die Gewerbesteuer wird pro Gewerbe ermittelt und der Freibetrag (24.500€) kann dann mehrfach ausgeschöpft werden.

-2- Geht man im schlimmsten Fall mit einem breiten Gewerbe unter (Insolvenz und Gewerbeuntersagung), dann verbaut man sich die Möglichkeit mit einem neuen Gewerbe zu beginnen, wenn die neue Tätigkeit in die Breite der Anmeldung des alten Gewerbe einzuordnen ist.

Daher also immer so wenig wie möglich und so viel wie nötig anmelden, aber die Finger weglassen von allumfassenden Beschreibungen wie z.B. „Groß- und Einzelhandel, Im- und Export, mit Waren und Dienstleistungen aller Art“… sowas kann im schlimmsten Fall tödlich sein…

Nebenbei bemerkt… wem die 20€ für die Änderung seiner Gewerbeanmeldung zuviel sind, der darf sich nicht selbständig machen.

MfG
BEBOUB

Hallo,

also wenn ich das so richtig verstanden habe, dann mich ich jetzt erstmal mein Gewerbe auf mit der Beschreibung Hard- und Software Solution. Dann kann ich ja EDV-Dienstleistungen anbieden. Dürfte ich damit dann auch EDV-Produkte Ein- und wieder Verkaufen, z.B. in einem Onlineshop.

Sollte ich später auf die Idee kommen, noch anterweitig nebenbei Geld zu verdienen, melde ich lieber noch ein Zweites Gewerbe an. Ist das Richtig so?

Auch wenn ich ein Gewerbe habe, darf ich dorch Freiberuflich tätig sein, oder?

Gruß

Hallo,

eigentlich weißt du doch genau was du machen willst, dann nenn es doch einfach Handel mit EDV Produkten und EDV Dienstleistungen, das ist schön eingeschränkt, dürfte aber denk ich mal alles was du machen willst abdecken.

Das mit dem zweiten Gewerbe anmelden, lohnt sich nur wenn du mehr als die 24.000 € Gewinn machst, weil der pro Gewerbe Gewerbesteuerfrei ist, sonst wenn du da drunter bist und davon gehe ich erstmal aus, wenn du das ganze nur nebenberuflich betreibst.
Und sonst kannst du ja einfach dann das Gewerbe ummelden und den neuen Wirtschaftszweig, z.B. Betrieb eines Onlineshops hinzunehmen oder dir dann überlegen, ob es aus Steuertechnischen Gründen besser ist ein zweites Gewerbe aufzumachen.

Soweit ich weiß kann mann schon einerseits ein Gewerbe haben und nebenbei freiberuflich z.B. als Journalist tätig sein. Dafür gibts ja auch zwei verschiedene die Rubriken bei der EInkommenssteuererklärung.

Gruß Jogibär

Hallo
vieleicht liest du es ja noch rechtzeitig. formuliere deine gewerbeanmeldung so, (Handel mit waren aller art die nicht genehmigungspflichtig sind).
damit stehen dir alle türen offen.
gruß hartmut

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