Angaben über Krankheiten im Vorstellungsgespräch?

Hallo,

muss man in einem Vorstellungsgespräch die Fragen des Arbeitgebers zu bestehenden Krankheiten (wahrheitsgemäß) beantworten, wenn beispielsweise ein Reizdarmsyndrom vorliegt und man den Grad der Gesundheitsstörung beim Versorgungsamt hat feststellen lassen?

Danke im voraus!

Hallo,

muss man in einem Vorstellungsgespräch die Fragen des
Arbeitgebers zu bestehenden Krankheiten (wahrheitsgemäß)
beantworten, wenn beispielsweise ein Reizdarmsyndrom vorliegt
und man den Grad der Gesundheitsstörung beim Versorgungsamt
hat feststellen lassen?

Nein
Das Versorgungsamt stellt nicht den Grad der Gesundheitsstörung fest sondern die Minderung der Erwerbfähigkeit in Prozent.
Außerdem, die Frage gehört ins Arbeitsrecht.

gruß
Otto

Hallo,

wenn eine Erkrankung jemanden nicht hindert, seine Arbeitsleistung zu 100 % zu erbringen, ist eine Frage des Arbeitgebers hiernach unzulässig. Bei arbeitsleistungseinschränkenden Erkrankungen darf eine solche Frage aber nicht wahrheitswidrig verneint werden, sonst droht eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung.

Gruß
cosis

o, danke für die Antwort. Ab wieviel Prozent wäre es denn arbeitsleistungseinschränkend?

Hallöchen,

das kann pauschal nicht beantwortet. Es hängt davon ab, welche Einschränkungen vorliegen und inwieweit sie sich dann auf die Tätigkeit auswirkt.

U.U. gibt es eventuell zwar eine Einschränkung, die aber durch besondere Gerätschaften „abgemildert“ werden kann. Z.B. wenn jemand eine äußerst starke Sehschwäche hat, kann er natürlich nicht mehr Hubschrauberpilot werden, aber bei Büroarbeiten kann ihm eine spezielle Lese- und Vergrößerungssoftware zur Verfügung gestellt werden.

Greetz
S_E

und wie wäre es beispielsweise bei einem Reizdarmsyndrom, wenn davon auszugehen ist, dass dann eben häufigere und länger andauernde Toilettengänge die Regel sind?

Mmh, also bei einem Kranfahrer, CallCenter-Mitarbeiter oder Lokführer stelle ich mir das schwierig vor.

Bei einem stino Schreibtischtäter dürfte es weniger problematisch sein.

Aber wie gesagt, ohne die Anforderungen des Jobs zu wissen kann man sehr schwer eine Prognose abgeben. Noch weniger können wir hier sagen, ob der Arbeitgeber damit ein Problem hat oder ob der Mitarbeiter ihm dann nicht flexibel genug ist, etc.

LG
S_E

ok, danke dann noch für die Hinweise!

Hallo,

Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist für die Unfallversichrung relevant. Ich denke, hier ist der GdB gemeint.

Nochmal etwas ganz anderes: Erwerbsunfähigkeit (für die Rente interessant) und Arbeitsunfähigkeit (zieht Krankschreibung nach sich).

Jemand mit GdB kann durchaus volle Arbeitsleistung erbringen, wenn die ursächliche Gesundheitsstörung die Arbeit nicht einschränkt.

Die Frage der Ursprungsposterin kann ich aber leider nicht beantworten.

Viele Grüße

Mira

Hallo,

Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB)
fest. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist für die
Unfallversichrung relevant. Ich denke, hier ist der GdB
gemeint.

Du hast natürlich recht.
G
Otto