Hallo Experten,
Bei einem Hauskauf, sind die Angaben im Exposé verbindlich?
Kann man später klagen, falls nicht zustimmt, was dort beschrieben wurde?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Bei einem Hauskauf, sind die Angaben im Exposé verbindlich?
Wenn sie der Information dienten, nein. Wenn sie Vertragsbestandteil wurden, ja. Ich habe bisher nur Exposes mit dem Vermerk „Irrtum vorbehalten“ o.ä. gesehen,
Kann man später klagen, falls nicht zustimmt, was dort
beschrieben wurde?
Wahrscheinlich nicht. Außerdem hat man als Käufer auch Sorgfaltspflichten, warum wurden die Abweichungen vom Expose erst nach dem Kauf bemerkt ?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Hallo Nordlicht! (Sehr schöner Name!)
Bei einem Hauskauf, sind die Angaben im Exposé verbindlich?
Wenn sie der Information dienten, nein. Wenn sie
Vertragsbestandteil wurden, ja. Ich habe bisher nur Exposes
mit dem Vermerk „Irrtum vorbehalten“ o.ä. gesehen,
Ja, ich denke so sind die meisten. Aber ich bezog mich nicht auf Maßen (also z.B. Zimmerbreite), sondern auf „festen Angaben“, wie „Kabeln zur Erdung würden alle neu gelegt“. Und gelegt ist nichts.
Kann man später klagen, falls nicht zustimmt, was dort
beschrieben wurde?
Wahrscheinlich nicht. Außerdem hat man als Käufer auch
Sorgfaltspflichten, warum wurden die Abweichungen vom Expose
erst nach dem Kauf bemerkt ?
z.B. im oberen Beispiel ist das nicht so einfach, das zu merken. Und die Vermutung liegt nahe, daß dies nicht das einzige ist, was evtl. nicht stimmt. Daher meine Frage.
Nochmals vielen herzlichen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Hallo Helena,
auf Maßen (also z.B. Zimmerbreite), sondern auf „festen
Angaben“, wie „Kabeln zur Erdung würden alle neu gelegt“. Und
gelegt ist nichts.
Der Makler darf sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Den Verkäufer wird man aber nur dann rankriegen, wenn man ihm Arglist nachweisen kann. Als Käufer braucht man auch nicht alle Informationen als gegeben hinnehmen, man darf (und muß) die Fakten, die einem wichtig sind, prüfen.
z.B. im oberen Beispiel ist das nicht so einfach, das zu
merken. Und die Vermutung liegt nahe, daß dies nicht das
einzige ist, was evtl. nicht stimmt. Daher meine Frage.
Bei einem Rechtsstreit wird man sich fragen lassen müssen, warum man nicht einen Fachmann hinzugezogen hat. Diese sehr einfache und durchaus bezahlbare Maßnahme verhindert viel Enttäuschung und viele Streitigkeiten.
Hi Nordlicht!
Also dann, vielen herzlichen Dank.
Jetzt weiß ich was ich wissen wollte.
Schöne Grüße,
Helena