Angaben zu Risiko-LV?

Hallo,

ich bin grad dabei, eine Risiko-LV abzuschliessen. Bei den Gesundheitsfragen wollen sie wissen, ob man die letzten 5 Jahre untersucht, beraten oder behandelt wurde. Mal davon abgesehen, dass es wohl kaum einen Menschen gibt, der die letzten 5 Jahre nicht von irgendeinem Arzt untersucht wurde, werden in der Frage auch Psychologen erwähnt. Nun ist es so, dass ich vor 6 Jahren für einige Wochen in stationärer Behandlung war wegen meiner Sozialphobie. Das ganze war natürlich freiwillig, nicht etwa eine Zwangseinweisung. Ist ja eigentlich auch schon länger als 5 Jahre her, aber da das ganze nicht viel gebracht hat, war ich vor ca. 3 Jahren dann nochmal bei einem Psychologen und hab mir Medikamente verschreiben lassen. Da die auch nichts gebracht haben, hab ich sie auch nicht lange genommen. Vor 2,5 Jahren hab ich dann meine jetzige Frau kennengelernt und mittlerweile haben wir 2 Kinder und die Sozialphobie spielt keine grosse Rolle mehr. Ich würde nicht sagen, dass ich davon geheilt bin, aber wie gesagt, es ist jetzt nicht mehr wichtig.
Wenn ich das jetzt bei den Gesundheitsfragen angeben, kann sich das negativ auswirken, in Form einer Beitragserhöhung oder sogar einer Ablehnung?

Danke
Martin

Wenn ich das jetzt bei den Gesundheitsfragen angeben, kann
sich das negativ auswirken, in Form einer Beitragserhöhung
oder sogar einer Ablehnung?

Du würdest klar gegen Deine Obliegenheiten verstossen, wenn Du diese Behandlungen nicht erwähnst. Dass bedeutet, dass die Versicherung im Leistungsfall von dem Vertrag zurücktreten könnte. Damit wäre Dir auf keinen Fall geholfen, also unbedingt angeben ! Ob die Gesellschaft dann einen Risikozuschlag erhebt oder den Antrag gar ablehnt wirst Du dann sehen.

Hallo Martin, damit musst Du rechnen. Fatal wäre es allerdings, wenn Du es deshalb nicht angeben würdest. Selbst wenn die Versicherung ggf. wegen einer vollkommen anderen Geschichte in Anspruch genommen werden müsste, könnte die Versicherung die Leistung versagen, wenn Du diese Angabe unterschlägst. Damit wäre die ganze Versicherung hinfällig. Also: Auf jeden Fall angeben. Sie werden Dir dann mitteilen, unter welchen Bedingungen eine Versicherung möglich ist, und dann kannst Du Dich immer noch entscheiden. Meines Wissens gibt es aber Versicherungen, die keine Risikoprüfung vornehmen. Müsste man dann evtl. vergleichen. Gruss, Eva

Hallo Martin!

Du solltest Deine Erkrankung in jedem Fall angeben. Mit dem Zusatz, dass die Krankheit seit x Jahren „behandlungs- und beschwerdefreifrei“ ist.

Ggf. erhälts Du einen Risikozuschlag oder Dein Antrag wird abgelehnt.

Lieben Gruß
Björn Bause

OK, danke für die Antworten…
…werd´s dann wohl doch angeben und schauen, was dabei rauskommt.

Gruss
Martin

Hallo,

mach doch ne Ausschreibung draus. Mehrere Versicherer parallel anschreiben und dann schauen wer von dir den Zuschlag erhält. Einfach wirds jedenfalls nicht, aber Nordlicht hat ganz Recht bezüglich der Obliegenheiten.

Viele Grüße

Laber

Hallo,

es gibt Gesellschaften, die nur 2 Jahre rückwärts fragen.
Da wäre das gar nicht anzugeben, es sei denn, es gäbe noch Behandlungen in den letzten 2 Jahren.
Es handelt sich dabei um Spezialtarife, die i.d.R. nicht über Vertreter erhältlich sind.

Falls Du einen Antrag machst und der wird abgelehnt, wird dies in der zentralen Wagniskartei gespeichert. Dann hast Du künftig keine Chance mehr eine LV abzuschließen.
Übrigends werden diese Meldungen häufig auch dann gemacht, wenn es sich um Probeanträge handelt !

Wenn Du zu Verträgen mit reduzierten Gesundheitsfragen mehr Infos brauchst, schick mir bitte eine Mail.

Gruß
Jürgen

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