Angaben zu Schönheitsreparaturen unklar

Hallo!

Ich habe am 04.02.2011 einen Mietvertrag für eine 4-Zimmer Wohnung in Stuttgart-Feuerbach unterschrieben. Dieser lautet in den Punkten zu den Schönheitsreparaturen und der Instandhaltung folgendes:

§6 Schönheitsreparaturen und Instandhaltung:

(1) Der Vermieter übernimmt

  • die Durchführung der Schönheitsreparaturen,

entsprechend dem in der Miete enthaltenen Kostensatz gemäß § 28 Abs. 4 II. BV in der jeweils gesetzlich zulässigen Höhe und dem nachfolgenden Fristenplan. Dieser Anpruch gilt nur insoweit, als die Kosten der Schönheitsreparaturen usw. den Betrag nach § 28 Abs. 4 II. BV pro qm/Wfl./Jahr nicht übersteigen.

(2) Die Schönheitsreparaturen umfassen:
* das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken
* den Innenanstrich der Fensterrahmen aus Holz
* das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie
* das Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizrohre und der Wasserleitungen.

Die Schönheitsreparaturen sind im allgemeinen nach Ablauf folgender Zeiträume erforderlich:

In Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre
Dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle ach jahre durchzuführen

In Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen und Toiletten alle acht Jahre

in anderen Nebenräumen alle zehn Jahre.

Jetzt hatte ich heute Wohnungsübergabe und mich traf erst mal fast der Schlag, weil die Wohnung vollkommen unrenoviert war. Die Türrahmen alle abgestoßen, die Wände dreckig, überall Dübellöcher in den Wänden, der Boden (schätze Linoleum) arg abgenutzt, mit Kleberesten im Eingangsbereich. Das Waschbecken im Bad hat einen Riss. Die Ablage am Spiegel im WC ebenfalls. Im Boden des Wohnzimmers findet sich sogar ein Loch, das bis auf den Estrich herunter reicht. Begeistert war ich natürlich nicht darüber.

Gut, ich bekomme neue Armaturen und ein neues Waschbecken, aber die Ablage im WC mit dem Riss bekomme ich anscheinend nicht neu (O-Ton „Das lassen wir auch so“).

Im Übergabeprotokoll gab es dann noch eine Art Auswahl, wie die Wohnung übergeben wird und auf wen die Schönheitsreparaturen entfallen. Dort war angekreuzt, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt. Die Optionen dazu waren, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt (wie im Mietvertrag stehend) und die, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt und vom Vermieter dafür einen Betrag X bekommt, wobei die Renovierung dann als Fachgerecht angenommen wird.

Jetzt steht in meinem Mietvertrag, den ich am 04.02.2011 unterschrieben habe also, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt und in meiner Übergabeverhandlung, dass ich diese übernehme. Darüber hinaus befand sich die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe, vor allem was die Anstriche und die Fußböden betrifft, in eher schlechtem Zustand.

Meine Frage ist, wer jetzt die anstehenden Arbeiten ausführen muss. Schönheitsreparaturen wären nämlich dringend von Nöten. Die Angaben in meinem Mietvertrag und in der Übergabeverhandlung, die ja Teil des Mietvertrags ist, sind ja widersprüchlich.

Bitte steht mir mit Rat zur Seite. Ich weiß momentan nicht, ob ich das so akzeptieren muss, wie das heute gelaufen ist oder ob das überhaupt rechtens war.

Gruß

Florian

Hallo, so etwas habe ich noch nie gehört. Ich denke Sie brauchen einen Fachanwalt. Kann leider nicht helfen. Sachen gibts - viel Glück

Berufen Sie sich schriftlich im Übergabeprotokoll unter Festsetzung einer angmessenen Frist auf die schriftlichen Zusicherung des Vermieters im bereits unterezichneten Mietvertrag „…Jetzt steht in meinem Mietvertrag, den ich am 04.02.2011 unterschrieben habe also, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt…“ das alleine gilt!

ist der zustand der wohnung zum zeitpunkt der übergabe an dich konkret fest gehalten? bilder? zeugen?

Ich werde also einen Brief an den Vermieter aufsetzen, dass ich bei einem Vergleich der schriftlichen Zusagen meines Mietvertrags und derer im Übernahmeprotokoll unstimmigkeiten festgestellt habe und bestehe auf die Handhabe, die im Mietvertrag festgelegt ist (Vermieter übernimmt die Schönheitsreparaturen)?

Der Zustand der Wohnung kann noch durch Fotos festgehalten werden. Als Zeugin hätte ich meine Lebensgefährtin. Diese hat sich die Wohnung am selben Tag noch angesehen, jedoch erst, als der Vertreter der Vermieterin schon gegangen war.

Die Mängel bestehen jedoch und können auch nicht in so kurzer Zeit „angebracht“ worden sein. Immerhin reden wir hier auch von solcherlei Flecken an der Wand, dass ich mit cm-genauer Sicherheit sagen kann, wo die Betten und Sitzmöbel an den Wänden standen. Sich ablösende Farbe in den Feuchträumen „schafft“ man auch nicht von heute auf morgen.

Der Vertreter der Vermieterin vereinbarte mündlich mit mir, das ich eventuell vorhandene Mängel, die bei der Übergabe noch nicht offensichtlich waren, nachmelden kann.

Teilen Sie dem Vermieter die im Mietvertag bereits schriftlich getroffene Absprche nochmals der guten Ordnung halber zur Eerinnerung mit und vergessen Sie nicht, unter Hinweis darauf auch im Übergabeprotokoll mit klarer Terminbestimmung, bis wann diese Arbeiten durch den Vermieter zu erledigen sind, die im Mietvertrag beschlossene Regelung nochmals mit Fristsetzung aufzuführen.

schreibe dem vermieter mit einwurfeinschreiben, dass die wohnung sich nicht im vertragemäßen zustand befindet und setze ihm 14 frist, um die mängel zu beseitigen. liste und beschreibe alles genau, zu jedem nummerierten mangel ein nummeriertes bild.
falls du ein protkoll unterzeichnet hast, dass keine mängel enthält, sieht es nicht so gut für dich auch, auch wenn es so sein sollte, wie du erzählst. warte ab und wenn sich der vermieter nicht meldet, schreibe nochmal, lehne seine leistungen ab und teile mit, dass du es nun selbst richten lässt und die kosten von der miete abziehen wirst. hörst du immer noch nichts nach 1 woche, mache es so.

Hi
verstehe jetzt gerade nicht deine Aufregung. erste Frage…
habt ihr die wohnung zuvor besichtigt? Nein… selbst schuld… wenn ja warum habt ihr die Mängel den nicht schon damals bemerkt und angemahnt? Selber schuld. Es ist immer saumäßig schlecht hinterher noch etwas zu verändern zumal ihr den Vertrag auch schon so unterschrieben habt.
Sorry da können auch andre wenig helfen. Notfalls eben nicht anmieten… sorry kann dazu nicht mehr sagen…
Gruß Peter

Hallo Florian,

ich kenne da die Rechtslage überhaupt nicht aber nach meinem Verständnis müsste dein Vormieter da haften.
Dein Vermieter wird sich wahrscheinlich an seine Fristen halten.
Tut mir leid, dass ich nicht wirklich helfen kann.
LG, Elke