Angaben zum Schulabschluß beim FA

Hallo,

mein Arbeitgeberhat mir einen Personalfragebogen gegeben. Unter anderem ist hier die Frage nach dem Schulabschluß und Status zu Beginn der Beschäftigung. Das Fianzamt fordert diese Angaben zum 01.11. Kann mir jemand sagen warum?

Gruß
Peter

Hallo,

mein Arbeitgeberhat mir einen Personalfragebogen gegeben.
Unter anderem ist hier die Frage nach dem Schulabschluß und
Status zu Beginn der Beschäftigung. Das Fianzamt fordert diese
Angaben zum 01.11. Kann mir jemand sagen warum?

Wer möchte das wissen, das Finanzamt oder der Arbeitgeber?

Gruß
Otto

Hallo !

Das werden sicher Daten für Statistische Zwecke sein.

Diese Fragen stehen aber tatsächlich auf den Anmeldungen zur Sozialversicherung,bzw. den Jahresmeldungen,die der Arbeitgeber ageben muss.

Z.B. Tätigkeitsschlüssel: Ausgeübte Tätigkeit,Stellung im Beruf und
Ausbildung.

MfG
duck313

Hallo,

diese Angaben werden für die Schlüsselzahlen der Bundesagentur für Arbeit benötigt…

sieh dazu hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-V…

Hier in Kurzform:
Ohne Schulabschluss =1
Haupt-/Volksschulabschluss =2
Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss =3
Abitur/Fachabitur= 4
Abschluss unbekannt= 9

Man sollte unbedingt darauf achten,das hier die zutreffenden Angaben gemacht werden und die richtigen Schlüsselzahlen verwendet werden
(Jahresmeldung,die man mit der Lohnabrechnung erhält)

Das hat nämlich Auswirkungen darauf,wie die Vermittlungsbemühungen der BA bei Arbeitslosigkeit ablaufen…