Angaben zum Wohnraum durch Vermieter

Hallo ihr lieben,

wir nehmen mal folgendes an, jemand bekommt durch Hartz 4 Leistungen auch seine Miete bezahlt nun würde der Besitzer der Wohnung das Haus an eine Wohnungsgesellschaft verkaufen.

Alles bleibt beim alten, Mieten, Nebenkosten u.s.w nun will das Amt aber eine neue „Anhaben des Vermieters zum Wohnraum“ Bescheinigung in Form eines gelbens Formulars.

Folgendes Problem tut sich auf, der neue Vermieter ist auf Hartz 4 Empfänger nicht gut zu sprechen, aus welchen Gründen auch immer. Muss der Mieter das Formular nun vom Vermieter ausfüllen lassen auch wenn das eventuell zur Folge hätte das dem Mieter gekündigt wird oder könnte der Mieter das Formular auch selber ausfüllen und abgeben?

Hoffe auf Hilfe

Muss der Mieter das Formular nun vom Vermieter
ausfüllen lassen auch wenn das eventuell zur Folge hätte das
dem Mieter gekündigt wird oder könnte der Mieter das Formular
auch selber ausfüllen und abgeben?

Hallo,
Nein das Formular kann nicht selber ausgefüllt werden denn es muß eine Unterschrift und bei ner Gesellschaft auch ein Stempel drauf.
Wird diese von dir gefälscht so ist das Urkundenfälschung und wird Strafrechtlich verfolgt.
Zum anderen ist es für die Arge nicht relevant ob alles gleich geblieben ist oder nicht. Sie wollen einen Nachweis und haben ein recht auf den Nachweis.
Gruß Sunny

Muss der Mieter das Formular nun vom Vermieter ausfüllen lassen, auch wenn das eventuell zur Folge hätte das dem Mieter gekündigt wird

Inwiefern könnte denn dem Mieter gekündigt werden, nur weil er ein Formular ausfüllen lässt? - Man kann einen neuen Mieter ablehnen, weil er Alg-2-Empfänger ist, man kann aber keinen Mieter deswegen kündigen. - Oder wie ist das gemeint?

Der Vermieter wird sich doch denken können um was für ein Formular es sich handelt und wofür es ist.
Die Frage ist o man sich gebenüber dem vermieter als Hartz 4 Empfänger outen (lassen) muss?

Selbst wenn er dem Mieter nicht kündigen kann, heißt das ja noch nicht das er einem das Leben nicht so lange schwer macht bis man freiwillig auszieht oder Gründe sucht damit er dem Mieter kündigen kann

Der Vermieter wird sich doch denken können um was für ein Formular es sich handelt und wofür es ist.
Die Frage ist o man sich gebenüber dem vermieter als Hartz 4 Empfänger outen (lassen) muss?

Wohngeldempfänger müssen sich auch was vom Vermieter ausfüllen lassen. Es kann allerdings sein, dass er diese Formulare auseinanderhalten kann. - Vielleicht kann man auch einfach ein Wohngeldformular verwenden? Da steht dann ja eigentlich das Gleiche drin.

Selbst wenn er dem Mieter nicht kündigen kann, heißt das ja noch nicht das er einem das Leben nicht so lange schwer macht bis man freiwillig auszieht oder Gründe sucht damit er dem Mieter kündigen kann

Das kann er natürlich tun, aber das wird er wohl nicht nur deswegen tun, denke ich.

Viele Grüße

Hallo Poldi,
auf eine Miet- oder Vermieterbescheinigung darf die Arge aus Datenschutzgründen nicht bestehen. Anlage zur KdU + Mietvertrag muß ausreichen.

Weiteres unter https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauere…

Ich hoffe, Du findest alles.

Liebe Grüße
merkur3