Angaben zur Aufteilungsquote

Mal angenommen ich bekomme vom Finanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte für das Jahr 2009“.

Dort ist unter „Angaben über die Feststellungsbeteiligten“ der Punkt „Angaben zur Aufteilungsquote“.

Was genau kommt dort rein?

Ist unter Kapital unser Gewinn anzugeben?
Was ist unter Zähler/Nenner anzugeben?

Wenn man Nebeneinkünfte hat (z.B. eine Ausbildung), muss die Vergütung auch dort rein?

Vielen Dank

Warum bekomt die fiktive Person dieses Formular?

Hat sie ein Gewerbe in einem anderen Finanzamtsbezirk wie der Wohnsitz?

Hat sie Einkünfte mit einer anderen Person zusammen?

Gruß

Jörg

Die fiktive Person hat ein Gewerbe im selben Bezirk wie das Finanzamt.

Die Person hat eine Ausbildung, ansonsten keine weiteren Einkünfte (außer ein wenig aus dem Gewerbe)

Die fiktive Person hat das Formular bekommen, weil es heißt, dass jeder der Geld verdient dies ausfüllen muss, da es ja sein kann, dass die Verdienste versteuert werden müssen

Hallo!

Dieses Formular wird verwandt wenn man:

a) Ein Gewerbe oder Freiberufliche Tätigkeit ausübt dessen Sitz in einem anderen Finanzamtsbezirk ist wie der Wohnsitz des Inhabers

oder

b) Wenn man gemeinschaftliche mit weiteren Personen Einkünfte hat, z.B. zusammen ein Haus hat, eine GbR (Gewerbe) hat, zusammen ein gemeinsames Depotkonto bei der Bank, etc. etc.

Im geschilderten Fall glaube ich fast es ist das falsche Formular. Wer hat der fiktiven Person das aus welchem Grund gegeben?

Gruß

Jörg

Hallo,

die fiktive Person hat ja eine GbR.

Und die Person hat das Formular direkt vom Finanzamt bekommen.

OK, nun sind wir über ein paar Umwege bei dem Punkt gelangt wo ich hinwollte.

Die Angaben zur Aufteilungsquote betreffen das Gewinnverhältnis. Wie hoch ist der Anteil am Gewinn der GbR. Also z.B.: 1/2 , 1/3 , 16/100

Gruß

Jörg

Ok vielen dank. Und muss die Ausbildungsvergütung (Nebenverdienst) irgendwo aufgelistet werden?

Nein! In dieses Formular kommen nur die „Zahlen“ die die GbR betreffen.

Die Ausbildungsvergütung betrifft nur einen der Gesellschafter, diese muss derjenige in seiner Einkommensteuererklärung (wieder viele extra Formulare) eintragen.

Gruß

Jörg