Angaben: zusätzl. Erklärung Vorausleistungsantrag

Hallo, liebe Community!

Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen: als gelernte Bauzeichnerin bin ich nun Studentin im 1. Semester.

Um das Ganze zu finanzieren, möchte ich jetzt einen BaFöG- Antrag stellen, der unabhängig vom elterlichen Einkommen ist.

Dazu muss ich nun Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen) stellen und dazu die „Anlage zusätzliche Erklärung zum Vorausleistungsantrag des Auszubildenden“ bzw. meine Eltern „Anlage zur Niederschrift über die Anhörung der Eltern“ ausfüllen.

Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen mit diesem Verfahren gemacht und kann mir die ersten beiden Fragestellungen sowie die 4.Frage näher erläutern?

Was ist in Frage 2 mit „im schulischen und beruflichen Werdegang“ gemeint?
Ist dazu ein solcher selbst nochmals anzufertigen oder ist dieser aus dem ersten gestellten BaFöG- Antrag ersichtlich?

Ich wäre Euch wirklich sehr dankbar, wenn mir bei dieser Sache schnell jemand meine Fragen beantworten kann - mir gehen nämlich allmählich die finanziellen Mittel aus…

Liebe Grüße, MIRY

Hallo,

kann Dir leider nicht helfen, weil ich das Formular (die ändern sich ja dauernd etwas) nicht vor Augen habe und mich auch mit eben dieser zusätzlichen Erklärung nicht wirklich auskenne.

LG
figuralis

Hallo, figuralis!

Danke Dir trotzdem erstmal für Deine rasche Antwort. Meinst Du, Du könntest evtl. was damit anfangen, wenn Du das Formular sehen würdest? (Das wäre ja noch das geringste Problem :wink:
Es geht mir eben mehr um die richtige Beantwortung der Fragen, da es ja diese 3 Bestimmungen für elternUNabhängiges BaFöG gibt: (1. Ausbildung selbst ausgesucht, 2.gute Einschätzung der Begabung–>d.h.NICHT unterfordert gewesen?, 3.Zweitausbildung steht in keinem Zusammenhang mit Erster)

Wäre Dir echt dankbar, wenn Du mir da vielleicht ein Stück weiterhelfen könntest.

Schöne Grüße von MIRY

Hallo noch mal,

also, wenn auf Dich die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög zutreffen (was ich so nicht beurteilen kann), dann brauchst Du das Formblatt 8 - habe ich gefunden - nicht. Das ist für diejenigen gedacht, deren Eltern trotz Unterhaltspflicht nicht zahlen - dann kann das Bafög-Amt vorab zahlen und holt sich das Geld von den Eltern zurück.

Wenn Du mir einen Link zu dem Formblatt schickst, in dem es um die Kriterien für elternunabhängiges Bafög geht, kann ich versuchen, Dir weiterzuhelfen.

LG
figuralis

Hallo,
ich selbst habe mittlerweile selbst ein paar Jahre BaföG Erfahrung angehäuft.
Allerdings habe ich von der „Anlage zusätzliche Erklärung zum Vorausleistungsantrag des Auszubildenden“ und „Anlage zur Niederschrift über die Anhörung der Eltern“ noch nichts gehört, bzw sie auch nicht durch googlen gefunden.
Gibt es die im Internet als Formblatt?

Soweit ich weiss spielt der schulische und berufliche Werdegang beim elternunabhängigen BaföG immer ein große Rolle. Je nachdem wie deine Eltern dich schon unterstützt haben (also ob sie zum Beispiel schon eine Ausbildung mit finanziert haben) wird entschieden, ob du Anspruch auf elternunabhängiges BaföG hast. Deswegen solltest du Frage 2 auf jeden Fall nochmal ausfüllen. Besser doppelt gemoppelt, als das du dann wieder zwanzig Blätter nachschicken musst.
Wenn du sagst „aus dem ersten gestellten BaFöG- Antrag ersichtlich“ heisst das, du hast schonmal eine Ausbildung bzw. Studium gemacht, welches vom BaföG-Amt gefördert wurde?

Hallo, Heimathafen!

Danke Dir erstmal für Deine schnelle Antwort.
Zunächst kurz was über meinen bisherigen Werdegang: Ich habe nach meiner Ausbildung zur Bauzeichnerin 2 Jahre die elternunabhängige BOS- Förderung erhalten. Nun da ich studiere, würde das BaFöG aber ja wieder elternabhängig sein. Außer meine Eltern „weigern“ sich mir eine Zweitausbildung zu finanzieren. Deswegen müssen wir jetzt eben diese zusätzlichen Erklärungen zum Formblatt 8 einreichen.

Diese zusätzlichen Formblätter habe ich online aber auch nicht gefunden; wenn Du Dir die allerdings mal näher anschauen würdest, wäre es ja kein Problem für mich, sie zu digitalisieren und Dir zuzusenden.

Es sind auch nur wenige Fragen, aber die haben’s schon in sich, denn da muss man echt aufpassen, was man angibt, damit man eben diese Bestimmungen für elternunabhängiges BaFöG erfüllt.

Wäre Dir echt super dankbar, wenn Du Dich dazu bereit erklären würdest, da mal drüber zu schauen und mit Deiner längeren Erfahrung Deine Meinung dazu abzugeben!

Lieben Gruß, MIRY

Hallo figuralis,

also wegen der Voraussetzungen für elternunabhängiges BaFöG habe ich dazu folgende Links gefunden:

http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p02013.htm

http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-wichtige-berat…
(Checkliste im Kasten!)

In meinem Fall sollten die Bestimmungen daher erfüllt sein, da ich ja schon eine Ausbildung gemacht habe, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit meinem derzeitigen Studium steht.

Das Formblatt 8 reiche ich dazu ein, damit das mit den Zahlungen schon mal beginnen kann, denn langsam aber sicher gehen mir die finaniellen Mittel aus ;-(

Vielen Dank, dass Du dich dazu bereit erklärst, Dich deswegen nochmals zu informieren!

Lieben Gruß, MIRY

Ich weiss gar nicht, ob man die hier als PN verschicken kann, aber ich würde sie mir auf jeden Fall Mal anschauen :wink: Kein Problem.

Hallo noch einmal,
also wenn Du die Ausbildung freiwillig gemacht hast (also ohne Zwang durch Deine Eltern) und nun ein damit nicht im Zusammenhang stehendes Studium ebenso freiwillig aufnimmst, sollte KEINE Unterhaltspflicht Deiner Eltern bestehen - so habe ich Deine Anfrage zumindest verstanden, und auch die Links nennen ja klar die Fälle, in denen Eltern eben doch für eine Zweitausbildung zahlen müssten.

Dennoch glaube ich, dass das Formblatt 8 nur dann gilt, wenn Deine Eltern die Zahlung verweigern; sind sie ohnehin nicht zu Zahlungen verpflichtet, müsste nach Prüfung Deines Antrags auf elternunabhängiges Bafög dieses dann gezahlt werden. So wie ich es verstanden habe, dient das Formblatt eben gerade NICHT dazu, etwa eine Zahlung vor abschließender Prüfung des Antrags auf elternunabhängiges Bafög zu leisten. Wenn Du das Formblatt ausfüllst, wird es also meines Erachtens gar nicht berücksichtigt, sondern Du musst auf Entscheidung warten, ob Dein Antrag genehmigt wird. Frag ggf. noch mal bei der Bafög-Stelle nach, wo es hakt und ob sie das Formblatt benötigen bzw. ob eine Vorauszahlung möglich ist. Auch wenn die Bafög-Mühlen langsam mahlen, die Prüfung auf elternunabhängiges Bafög ist eigentlich nicht so ein Akt, länger dauern in der Regel Berechnungen, bei denen Angaben fehlen (der Eltern).

Alles Gute
figuralis

Hallo, figuralis!

Danke Dir, für die Zeit, die Du Dir dafür genommen hast! Hat mir zumindest ein Stück Bestätigung gebracht…

Weißt Du evtl. auch wie sich das verhält, wenn ich VOR meiner Ausbildung noch kein ABI machen konnte? Wirkt sich das dann negativ auf meinen Antrag aus, da die Behörde uns dann zu Lasten legen könnte, dass ich aufgrund dessen überhaupt erst die Ausbildung gemacht habe?

Herzlichen Dank Dir nochmals & einen guten Rutsch, MIRY

Hi, also dass Du erst mal eine Ausbildung gemacht hast, kann Dir nicht angelastet werden; es gibt sehr viele Menschen, die die Fachhochschul- oder Hochschulreife erst später erwerben und dabei auch unterstützt werden.

Einen guten Rusch!

figuralis