Angabepflicht Führerschein beim Vermittler

Hallo,

folgende Frage:

Person A besitzt keinen Führerschein. Person A ist arbeitslos geworden. Person A ist dabei seinen Führerschein zu machen.
Ist Person A verpflichtet, bei erfolgreicher Prüfung, den Führerschein bei der Arbeitsvermittlerin der Arbeitsagentur anzugeben?

Der Führerschein ist nicht für den erlernten Beruf notwendig.

vg

denkzettel

Guten Abend,

alles, was man an Pluspunkten sammeln kann (z. B. Führerschein)
macht doch eine Bewerbung attraktiver für einen Arbeitgeber. Wo ist
das Problem?

Hey! Ich kann was, soll aber keiner wissen? Und brauch ich auch gar
nicht, weil ich sowieso darauf bestehe, in meinen erlernten Beruf
weitervermittelt zu werden? Kenntnisse werden eh überbewertet?

Sachen gibt’s…

Der Person A wird auf jeden Fall eine erfolgreiche Führerscheinprüfung gewünscht.

Sylvia

Hallo,

folgende Frage:

Person A besitzt keinen Führerschein. Person A ist arbeitslos
geworden. Person A ist dabei seinen Führerschein zu machen.
Ist Person A verpflichtet, bei erfolgreicher Prüfung, den
Führerschein bei der Arbeitsvermittlerin der Arbeitsagentur
anzugeben?

ich habe auf die Schnelle nichts finden können, was für eine Mitteilungspflicht sprechen würde. Allerdings gehe ich davon aus, der Führerschein nicht durch die Arbeitsagentur (co-)finanziert wurde.
Umgekehrt gedacht wird das ganze schlüssig: Ein Führerscheininhaber, der diesen freiwillig abgibt, kann nicht sanktioniert werden.

Der Führerschein ist nicht für den erlernten Beruf notwendig.

Aber schaden würde die Angabe sicher nicht, ist doch gut zu wissen, daß ein potentieller Arbeitnehmer fahren dürfte.

Gruß

osmodius