Hallo,
folgende Frage:
Person A besitzt keinen Führerschein. Person A ist arbeitslos
geworden. Person A ist dabei seinen Führerschein zu machen.
Ist Person A verpflichtet, bei erfolgreicher Prüfung, den
Führerschein bei der Arbeitsvermittlerin der Arbeitsagentur
anzugeben?
ich habe auf die Schnelle nichts finden können, was für eine Mitteilungspflicht sprechen würde. Allerdings gehe ich davon aus, der Führerschein nicht durch die Arbeitsagentur (co-)finanziert wurde.
Umgekehrt gedacht wird das ganze schlüssig: Ein Führerscheininhaber, der diesen freiwillig abgibt, kann nicht sanktioniert werden.
Der Führerschein ist nicht für den erlernten Beruf notwendig.
Aber schaden würde die Angabe sicher nicht, ist doch gut zu wissen, daß ein potentieller Arbeitnehmer fahren dürfte.
Gruß
osmodius