Angabepflicht unterhalb des Freibetrages?

Guten Tag!

Ich habe drei Fragen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.?

  • Die erste bezieht sich auf den Übungsleiterfreibetrag. Muss man die Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Steuererklärung angeben, solang man unterhalb der 2.100 Euro bleibt?

  • Muss man erhaltenes Kindergeld (als Kind) irgendwo angeben?

  • wo finde ich ein pdf-Formular, welches ich am PC ausfüllen kann, ohne einen Installationsvorgang durchführen zu müssen?

Über Antworten bin ich dankbar!
Vicky

Guten Tag!

Ich habe drei Fragen. Vielleicht kann mir jemand
weiterhelfen.?

  • Die erste bezieht sich auf den Übungsleiterfreibetrag. Muss
    man die Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten in der
    Steuererklärung angeben, solang man unterhalb der 2.100 Euro
    bleibt?

ja, auf Anlage GSE! 2. Seite: oben und dann ganz unten nochmal!

  • Muss man erhaltenes Kindergeld (als Kind) irgendwo angeben?

nein, das Geld müssen die Eltern abgeben!

  • wo finde ich ein pdf-Formular, welches ich am PC ausfüllen
    kann, ohne einen Installationsvorgang durchführen zu müssen?

Warum nehmen Sie nicht Papierformulare? Offensichtlich ist Ihre Erklärung doch nicht aufwändig!Programme müssen installiert werden!

Über Antworten bin ich dankbar!
Vicky

Viel Erfolg - E.

Hallo!
Besten Dank für die schnelle Antwort! Ich werde mir morgen ein Formular besorgen.
Viele Grüße! Vicky

  • wo finde ich ein pdf-Formular, welches ich am PC ausfüllen
    kann, ohne einen Installationsvorgang durchführen zu müssen?

http://www.hmdf.hessen.de

> Vordrucke

Dort sind auch ausfüllbare Versionen downloadbar.