Angbliche mündliche Vollmacht rechtskräftig?

Hallo,

mal angenommen eine Erbengemeinschaft soll verklagt werden eine Rechnung an eine Anwaltskanzlei zu bezahlen. Diese Rechnung würde aufgrund einer vom Verstorbenen mündlich erteilten Vollmacht ausgestellt.Eine schriftliche Vollmacht gäbe es nicht. Dürfte der Anwalt Kosten für eine Berufung und dann wieder die zurückziehung der Berufung in Rechnug stellen, wenn es keine schrifliche Vollmacht gibt?
Den Erben könnte ja schließlich nicht bewiesen werden, daß eine mündliche Vollmacht erteilt wurde, denn derjenige der die Rechnung bezahlen sollte, ist ja verstorben.

Weiterhin angenommen, nur einer der Erben wurde überhaupt von dem Fall unterrichtet. Die anderen hätten gar nichts davon gewußt und wundern sich sehr plötzlich eine Vorladung zu einem Gerichtstermin zu bekommen, wo sie verklagt werden sollen diese Rechnung zu bezahlen- wäre sowas überhaupt zulässig???

Vielen Dank
Lilou

Hallo,

Der Anwalt, welcher ohne schriftliche Vollmacht handelt, sollte sich sein Lehrgeld auszahlen lassen und einen anderen Beruf wählen.
Er hat eindeutig seinen Beruf verfehlt.

just my 2 cents

Gruß
Sticky

Danke, das sehe ich auch so.
Aber wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn jemand wirklich (mal angenommen), am Telefon eine mündliche vollmacht erteilt hat Berufung in einem Verfahren einzulegen - ist diese Vollmacht dann rechtsgültig???
Denn mal angenommen das wäre sie nicht, so hätte der Anwalt die Berufung ja nicht einlegen dürfen und dürfte sie nun nicht in Rechnung stellen, ebensowenig wie die Zurückziehung der Berufung. Oder??

Danke! Lilou

Danke, das sehe ich auch so.
Aber wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn jemand wirklich
(mal angenommen), am Telefon eine mündliche vollmacht erteilt
hat Berufung in einem Verfahren einzulegen - ist diese
Vollmacht dann rechtsgültig???

Ich frage mich, wie ein Anwalt denn Berufung einlegen kann ohne schriftliche Vollmacht? Erstens lässt sich doch eh jeder Anwalt in der Regel sofort eine unterschrieben, zweitens braucht man eine schriftliche Vollmacht, weil er die nämlich bei Gericht vorlegen muss, wenn er irgendwas machen will.