Ange. man kaufe bei ebay

wenn man mal bei ebay etwas kaufe u.die ware ist nicht so wie sie sein sollte
man gibt eine negitive bewertung ab
u. der verkäufer droht einen mit einer klage beim amtsgericht
wegen schadenersatz

würde dieser verk. mustermann recht bekommen?

würde dieser verk. mustermann recht bekommen?

wegen der negativen Bewertung bei Ebay?? Wohl kaum.

Gruß Ivo

würde dieser verk. mustermann recht bekommen?

wegen der negativen Bewertung bei Ebay?? Wohl kaum.

Gruß Ivo

also wegen einer begativen bewertung gibts mit sicherheit keinen schadens ersatz vor gericht. der verkäufer kann ja ausserdem die neg. bwertung entfernen lassen, falls sie nicht gerechtfertigt ist.

gruss highspeed24

würde dieser verk. mustermann recht bekommen?

Das käme vor allem auf den Text der Bewertung an. Wenn dort z.B. bleidigende oder ehrverletzende Äußerungen stehen, der Verkäufer diesen Account zudem gewerblich nutzt, dann ist durchaus Schadensersatz drin. Es hat auch schon dementsprechende Urteile gegeben.

Hi,

da gab es in der Vergangenheit einen Fall, indem der Verkäufer per Gericht die Unterlassung, bzw. die Entfernung einer negatven Bewertung veranlassen wollte.
Leider habe ich den Link nicht auf die Schnelle gefunden.

Das Ergebnis war, dass die Äußerung des Käufers als Freie Meinungsäußerung gilt und sich der Verkäufer die negativ-Bewertung gefallen lassen muss.

Wie die Kollegen unten schon beschrieben haben, wäre das etwas anderes, wenn die negativ-Bewertung unwahre, Beleidigende usw. Äußerungen enthielten, also alles, was vor de, Gesetzt nicht rechtens ist.

Gruß

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
die bewert. v. dem käufer enthielt

überteuerte ware nicht auf mail geantwort

hier die bewertung
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedbac…

hier der angebl. palm pda für den der k. 50 euro gez hat

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor…

Moin,

hier ein Link:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46587

Mir hat ein Verkäufer auch damit gedroht, das sollte man nicht ernst nehmen.
Vielleicht war’s ja derselbe :wink:

Sonnige Grüsse,
Gabi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
hört sich für mich nach einem besseren Taschenrechner an. Was willst du für 70,- EUR (UVP neu) erwarten? Und du hast nur 50,- EUR bezahlt, wieso also überteuert?

Gruß
Nelly

Bingo, den Artikel meinte ich auch,
habe ihn aber auf die Schnelle nicht gefunden.

dat is alles nich so einfach bei e-bay…

Hat Jemand einen Tag Campingplatzaufenthalt ersteigert.
Fährt nicht hin.
Reagiert nicht auf mails.
Hat also Kosten und Arbeit verursacht.

Nach Wochen bekommt der Käufer ne negative Bewertung.
„Nicht gekommen, nicht bezahlt“.

Antwort des Käufers :
„Ware nicht wie angeboten“,
also auch negativ.

Aufforderung an e-bay : diese Rachebewertung
zu entfernen. e-bay schreibt : erst ein
Gerichtsurteil vorlegen, dann wird gelöscht.

Wenns also so ist,
dass sich Gerichte mit solchen Sachen (nicht auch noch)
beschäftigen (wollen / können), dann ist auch das
Vorgehen von e-bay höchst unseriös.