Angebl. Ablehnung einer zumutbaren Arbeit

Ein Bürger sollte sich auf eine Arbeitsgelegenheit bewerben. Dieser „Vermittlungsvorschlag“ wurde vorher nicht mit ihm besprochen, kein Eignungstest gemacht, keine vorherigen anderweitigen Förderungen, wie z. B. Weiterbildungen.
Die Tätigkeitsbeschreibung war 1:1 die eines im 1. Arbeitsmarkt beschäftigten Kollegen. So konnte der Bürger auch nicht die „Zusätzlichkeit“ erkennen und auch nicht, an welcher Stelle er „gefördert“ werden sollte. Denn genau in diesem Arbeitsbereich wird er später nicht eingestellt werden können, da ihm der nötige Abschluss fehlt.
Er holte Rat bei einer Gewerkschaft ein, die auch keine „Zusätzlichkeit“ erkennen konnten. Auf Nachfrage der Gewerkschaft reagierte das Amt nicht.
Der Bürger bewarb sich also um diese Tätigkeit, um keine Nachteile zu erfahren. Bei dem sog. „Vorstellungsgespräch“ wurde er gleich übel zusammengefaltet und auch im Verlaufe gab man ihm keinerlei Auskünfte, wo denn jetzt nun die Förderung in seinem Falle sei. Es wurde ihm dann gesagt, man wolle ihm am Nachmittag telefonisch anrufen, und ihm mitteilen, ob er nun dort hin kommen soll oder nicht.
Der Bürger hat sich mit keinem Wort geweigert, diese „Arbeitsgelegenheit“ anzunehmen, jedoch wurde ihm direkt eine Weigerung unterstellt.

Der Anruf blieb natürlich aus und er bekam eine mail, in der er noch ein weiteres Mal angegriffen wurde, er habe dem Amt absichtlich eine falsche Telefonnummer mitgeteilt. Das hat er jedoch nie gemacht, vielmehr hat das Amt seine Telefonnummer so undeutlich aufgeschrieben, dass sie sie hinterher selbst nicht mehr lesen konnten.

Nun erhält der Bürger von der Arge die Aufforderung, sich zu äußern, weil der „eine zumutbare Arbeit“ abgelehnt hätte.
Er will damit einen Rechtsanwalt beauftragen, doch es wurde ihm gesagt, das ginge auch ohne Rechtsanwalt, denn es sei ja noch nicht klar, ob er eine Sperre bekäme, da hinge ganz von seiner Einlassung ab.

Hat jemand von Euch schon mal so was erlebt, und wenn ja, wie ist es ausgegangen?

W.W.

bei Arbeitsgelegenheiten gibt es keine Tests usw. erst recht für nix eine Förderung, es geht nur darum dien Statistik zu schönen und in vielen Fällen reguläre Arbeitsplätze zu vernichten. Also dagegen vorgehen…

Wallflower

bei Arbeitsgelegenheiten gibt es keine Tests usw., erst recht
für nix eine Förderung. Es geht nur darum die Statistik zu
schönen.

Hallo Wallflower,
nur massiver passiver Protest kann helfen.
Wenn alle sieben Millionen ALG-II Empfänger sich massiv wehren und dabei friedlich bleiben, dann am 27.09.2009 noch die beiden richtigen Kreuzchen machen, dann sollte dieser unsoziale Spuk bald ein Ende haben.

Aber die Deutschen sind in ihrer Mentalität eher die „Mäuschen“ und gehen selten auf die Straße. Das wissen auch die oberen 10.000 und nutzen das schamlos aus.

Für deine ehrliche Antwort ein *.

Schönen Gruß,
John

Hallo ihr beiden,
danke erst mal für eure Antworten.
Leider bin ich immer noch etwas ratlos ----
Denn ich meine gelesen zu haben, dass die sog. Arbeitsgelegenheit eben doch ein Förderinstrument darstellen soll.
Doch hier im konkreten Fall ist das kaum nachvollziehbar. Vor allem macht uns Sorge, dass hier einfach das gelaufene einfach gegen den Bürger umgedreht wird.
Ob er überhaupt eine Chance hat, sich zu wehren? Er kann nur den Verlauf der Geschichte anhand von Einzelindizien darlegen, hat aber leider keine Zeugen…

@ John: meinst Du denn wirklich, es würde sich nur igendetwas ändern, wenn alle mal auf die Straße gehen? Alle wird man auch in ALG-Kreisewn nie zusammen bekommen. Die Montagsdemos gegen Hartz haben ja auch keinen der feinen Herren interessiert, für sie war nur wichtig, ihre Schäflein im Trocknen zu halten. Die Demos sind mangels an Wirkung dann eingestellt worden.
Und für wirkliche Großdemos gegen Dinge, die das ganze Volk betreffen, gibts dann eben immer noch Notstandsgesetze :frowning:
Es bringt einfach nichts, auf die Straße zu gehen, außer, dass Dein Gesicht bei div. Behörden registriert ist.

Hallo Wattwurm,

solange du dich selber noch als Würmchen bezeichnest, wird sich nichts ändern. Ändere deine Einstellung. Denn du bist der Mensch.

Vorab. Die angebliche Ablehnung muß dir erst mal nachgewiesen werden. Wenn es der erste Vorfall war, ist noch nichts zu befürchten.

Es hat sich nichts geändert? Wie ist denn die WASG entstanden? Und sitzt heute nach dem Zusammenschluß mit der PDS als Linke-Partei sogar im Bundestag als Fraktion? Und denke an die Bundestagswahl am 27.09.2009, da kann man mit 2 Kreuzchen viel erreichen.

Das ganze mal 7 Millionen macht über 20%. Dann noch viele Millionen Sympasianten die auch richtig wählen, dann … Sage nie wieder, man kann nichts erreichen!

Zur Arbeitsgelegenheit. Es ist klar geregelt das hier keine Leistung erwartet werden darf, sondern es soll auf eine geregelte Beschäftigung vorbereitet werden. Man muß keine eigenverantwortliche Arbeiten ausführen und auch nicht in einer Produktion mitwirken. Es muß ständig ein Mentor erreichbar sein, der Fragen beantwortet. Egal wie dumm und wie oft sie gestellt werden. Dafür bekommt der „Arbeitgeber“ auch noch einen Zuschuss von im Durchschnitt 350,-- € pro Monat von der ArGe/Job-Center bezahlt. Und die 1,-- € plus zahlt die ArGe auch. Und die Fahrtkosten auch.

Im sogenannten Vorstellungsgespräch hätte ich den Spieß einfach umgedreht und gefragt, wie gut ich ausgebildet werde usw. und meine Rechte auf den Tisch gelegt.

Kritische 1-Euro-Jobber werden selten angefordert.

Zitat von dir:

Auf Nachfrage der Gewerkschaft reagierte das Amt nicht.

Natürlich nicht. Das wäre ja schriftlich und die müßten sich festlegen.

Nun erhält der Bürger von der Arge die Aufforderung, sich zu äußern, :weil der „eine zumutbare Arbeit“ abgelehnt hätte.
Er will damit einen Rechtsanwalt beauftragen, doch es wurde ihm :gesagt, das ginge auch ohne Rechtsanwalt, denn es sei ja noch nicht :klar, ob er eine Sperre bekäme, da hinge ganz von seiner Einlassung :ab.

Jeder ALG-II Empfäger hat einen Anspruch auf Rechtshilfe! Also sofort am Amtsgericht zum Rechtspfleger gehen und den Beratungsschein beantragen. Alle Unterlagen mitbringen.

Schönen Gruß,
John

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Hallo John,

Vorab. Die angebliche Ablehnung muß dir erst mal
nachgewiesen werden. Wenn es der erste Vorfall war, ist
noch nichts zu befürchten.:

Sie können das sicher beweisen, in dem sie zusammen halten. Sie saßen dem Bürger ja zu zweit gegenüber und drehen alles, was gesagt wurde, zu seinen Ungunsten um :frowning:

Und die Fahrtkosten auch.:

Soweit uns bekannt ist, werden die Fahrtkosten, sofern sie den „Verdienst“ nicht übersteigen, nicht bezahlt.

Im sogenannten Vorstellungsgespräch hätte ich den Spieß
einfach umgedreht und gefragt, wie gut ich ausgebildet werde
usw. und meine Rechte auf den Tisch gelegt.:

Der Bürger hat ja gefragt, wo denn genau in seinem Fall die Förderung liegt und keine vernünftige Antwort bekommen, dafür wurde er aber zusammen geschissen.

Hast Du denn vielleicht einen link, wo man sich erkundigen kann, wie so was bei anderen Leuten ausgegangen ist?
Als Bürger kann man ja sagen, was man will, es wird einem alles anders ausgelegt. Vor allem ist dumm, dass er dort allein hingegangen ist und hat somit keinen Zeugen. Gibt es denn irgendwo einen „Pool“, in dem man Behördenbegleitpersonen bekommen kann?

viele Grüße
Wattwürmchen (im Gedenken an die norddeutsche Heimat)

Hallo John

Das ganze mal 7 Millionen macht über 20%. Dann noch viele
Millionen Sympasianten die auch richtig wählen, dann … Sage

noch einen Zuschuss von im Durchschnitt 350,-- € pro Monat von
der ArGe/Job-Center bezahlt. Und die 1,-- € plus zahlt die
ArGe auch. Und die Fahrtkosten auch.

Fahrtkosten werden nicht bezahlt,selbst wenn man 50% und mehr der Aufwandsentschädigung dafür ausgeben muss. Da gabs vor kurzen erst ein Urteil drüber

Wallflower

Hallo Wattwurm,

Im sogenannten Vorstellungsgespräch hätte ich den Spieß
einfach umgedreht und gefragt, wie gut ich ausgebildet werde
usw. und meine Rechte auf den Tisch gelegt.:

Der Bürger hat ja gefragt, wo denn genau in seinem Fall die
Förderung liegt und keine vernünftige Antwort bekommen, dafür
wurde er aber zusammen geschissen.

dann hätte ich zurückgesch… weil ich nichts zu verlieren habe.

Hast Du denn vielleicht einen Link, wo man sich erkundigen
kann, wie so was bei anderen Leuten ausgegangen ist?

Das Internet ist voll davon, hier zwei Metasuchmaschinen:
http://ixquick.com/do/metasearch.pl?query=gegen+hart…
http://ixquick.com/do/metasearch.pl?query=alg-II&cat…

Installiere dir Mozilla Firefox anstatt Windows Explorer und richte es als Standardbrowser ein:
http://www.browser1.de/content/view/5/127/

Und danach die Suchmaschine ixquick:
http://ixquick.com/deu/

Du darfst mich auch via E-Mail anschreiben, weil man hier öffentlich nicht alles sagen kann und darf.

Viele Grüße
John

Hallo,

ich war etwas irritiert von deiner Überschrift („zumutbare Arbeit“), aber ich nehme an , du meintest eine Beschäftigungsmaßnahme (die ja kein Arbeitsverhältnis darstellt)?

Wenn ja, soll „Arbeitsgelegenheit“ hier vermutlich bedeuten: eine MAE-Maßnahme (Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung) ? In so einer Maßnahme erhält man kein Erwerbseinkommen für seine Tätigkeit (also nicht 1 Euro Stundenlohn). Diese 1 Euro/Std. sind rein für den Mehrbedarf (z.B. Fahrkosten) gedacht, der mit dieser Maßnahme verbunden ist. Mit dieser Aufwandsentschädigung von 1Euro/Std. sind daher die Fahrtkosten bereits abgedeckt.

Allerdings muss diese Mehraufwandsentschädigung den wegen der Ausübung des 1€ Job entstehenden Mehraufwand auch tatsächlich abdecken, da darüber hinausgehende Aufwandskosten nicht im Regelsatz enthalten sind.

Ist der tatsächliche nachgewiesene Mehraufwand höher als die Mehraufwandsentschädigung, muss die ARGE die Differenz zahlen oder aber man kann gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 SGB II diesen 1€ Job wegen rechtswidriger Bedarfsunterdeckung (mehr Ausgaben als Einnahmen) ablehnen.

…keine vorherigen anderweitigen Förderungen, wie z. B. Weiterbildungen:

Eine MAE-Maßnahme ist eine Förderungsmaßnahme zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie ist allerdings eine sogenannte „nachrangige“ (bzw. die letztmögliche) Fördermaßnahme und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen „zugeteilt“ werden … u.a. erst dann, wenn alle anderen, „vorrangigen“ Maßnahmen bereits versucht wurden und nicht von Erfolg gekrönt waren. Auch muss im Rahmen der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung das Integrationsziel der Maßnahme genau dargelegt werden etc.
Allgemeine Infos zu EGV-Formalia z.B. bei http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/achtung-einv-ein…

Er kann nur den Verlauf der Geschichte anhand von Einzelindizien darlegen, hat aber leider keine Zeugen… :

Hier wäre zunächst sowieso erstmal der Inhalt der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung interessant, die diese fiktive Person mit dem Amt vereinbart und unterschrieben hat. In dieser EGV müssten u.a.das konkrete Integrationsziel und die genauen Inhalte und Abläufe dieser MAE-Maßnahme etc. vorher festgehalten worden sein.

Der Bürger hat ja gefragt, wo denn genau in seinem Fall die Förderung liegt und keine vernünftige Antwort bekommen, dafür wurde er aber zusammen geschissen.:

(Woraus der Bürger aber hoffentlich gelernt hat und sich zukünftig nicht mehr ohne Begleitperson und ohne abzuzeichnendes Gesprächsprotokoll zu Terminen mit dem Amt begibt…:wink:…)

Die Behörde hat Auskunfts-und Informationspflicht .
Solche Dinge fragt man allerdings generell sinnvollerweise schriftlich an und verlangt auch eine schriftliche Bestätigung für alle mündlichen „Anweisungen“ und Aussagen.
Bei Auskunfts-Verweigerungen oder unangemessenem Verhalten eines Sachbearbeiters kann man schriftlich Beschwerde beim Vorgesetzten/ Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und auch um Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters bitten. Falls erfolglos, ggf. das Kundenmanagement der Bundesanstalt für Arbeit einschalten.
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Tel.: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: [email protected]

Wegen zukünftiger Ämterbegleitung als Beistand: am besten nach einer Betroffenen-Beratungsstelle am Wohnort/Umgebung erkundigen (meist zu finden unter: Erwerbslosen-Gruppe, Sozialhilfe-Beratung, Arbeitslosen- Initiative usw.)
Eine Datenbank mit bereits gelisteten Beratungsstellen, Ämterbegleitungen und auch Anwälten findet man z.B. auch unter
http://www.my-sozialberatung.de/adressen (nach Wohnort suchbar).

Wie hier auch schon richtig gesagt wurde: Für eine „klarere“ Darlegung dieser aktuellen fiktive Situation müsste man aber wesentlich „detailliertere“ Infos haben (und auch nennen können), als es im Rahmen dieses Forums vorgesehen bzw. erlaubt ist…

Mit solchen spezielleren Fragen (und auch wg.Beistands-Begleitung) kann man sich an Betroffenen-Initiativen und -Foren wenden, wo meist selbst Betroffene mit viel Hintergrundwissen ihre Erfahrungen austauschen bzw. damit anderen Betroffenen helfen (auch sehr kurzfristig). (z.B. über http://forum.hartz.info).

Wenn es der erste Vorfall war, ist noch nichts zu befürchten.

Wo ist denn die rechtliche Grundlage dafür zu finden…hat man seit neuestem „einen Schuss frei“ ? *lach*
So vom ersten Eindruck her würde man bei dem fiktiven Fall hier aber wohl eher davon ausgehen können, dass die Maßnahme schon allein aus formellen Gründen unzulässig ist.

Sie können das sicher beweisen, in dem sie zusammen halten.:

Dennoch müssen sie ggf. nachweislich belegen können, welche Schreiben, Anforderungen usw. von ihnen ergangen sind.

Vor allem macht uns Sorge, dass hier einfach das gelaufene einfach gegen den Bürger umgedreht wird.:

Da hat der Bürger nicht viel Auswahl: Entweder er gewöhnt sich besser schnell daran… oder er macht es zukünftig durch seine eigenen Verhaltenweisen zumindest deutlich schwieriger, dass etwas gegen ihn „umgedreht“ werden kann…indem er immer "Schriftliches " fordert und vorträgt.

Ob er überhaupt eine Chance hat, sich zu wehren?:

Sicher hat er die…und keine schlechten ! Allerdings…

Es bringt einfach nichts, auf die Straße zu gehen, außer, dass Dein Gesicht bei div. Behörden registriert ist.:

…mit der Einstellung ist zu befürchten, dass er dann vermutlich auch abseits der Straße seine Chancen eher nicht nutzen wird. Was sehr schade wäre.

Lieben Gruß :smile:

Hallo Mauerblume,

Fahrtkosten werden nicht bezahlt,selbst wenn man 50% und mehr
der Aufwandsentschädigung dafür ausgeben muss. Da gabs vor
kurzen erst ein Urteil drüber

das kann ich leider nicht finden. Kannst du mir weitere Infos geben?
Vielleicht einen Link? Danke.

Das einzige was ich gefunden habe ist folgendes:
Entspechend dem Gesetz und dem Urteil des BSG ist die Zahlung bei den Ein-Euro-Jobs (EEJ) eine Aufwandsentschädigung und kein Lohn. Fahrtkosten usw. müssen daraus bestritten werden. Wenn die Aufwendungen aber höher sind als die Entschädigung, ist die Maßnahme nicht zumutbar.

Schönen Gruß,
John

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Hallo Wallflower,

das weiß ich. Aber mich interessiert das Aktenzeichen um darüber den Kommentar lesen zu können. Denn der ist in der Regel wichtiger als der Gesetzestext.

Was gehört zum Aufwand? Auch die private Kleidung usw.? Dann ist nämlich sehr schnell kein EEJ mehr zumutbar.

Schönen Gruß,
John