Hallo,
ich war etwas irritiert von deiner Überschrift („zumutbare Arbeit“), aber ich nehme an , du meintest eine Beschäftigungsmaßnahme (die ja kein Arbeitsverhältnis darstellt)?
Wenn ja, soll „Arbeitsgelegenheit“ hier vermutlich bedeuten: eine MAE-Maßnahme (Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung) ? In so einer Maßnahme erhält man kein Erwerbseinkommen für seine Tätigkeit (also nicht 1 Euro Stundenlohn). Diese 1 Euro/Std. sind rein für den Mehrbedarf (z.B. Fahrkosten) gedacht, der mit dieser Maßnahme verbunden ist. Mit dieser Aufwandsentschädigung von 1Euro/Std. sind daher die Fahrtkosten bereits abgedeckt.
Allerdings muss diese Mehraufwandsentschädigung den wegen der Ausübung des 1€ Job entstehenden Mehraufwand auch tatsächlich abdecken, da darüber hinausgehende Aufwandskosten nicht im Regelsatz enthalten sind.
Ist der tatsächliche nachgewiesene Mehraufwand höher als die Mehraufwandsentschädigung, muss die ARGE die Differenz zahlen oder aber man kann gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 SGB II diesen 1€ Job wegen rechtswidriger Bedarfsunterdeckung (mehr Ausgaben als Einnahmen) ablehnen.
…keine vorherigen anderweitigen Förderungen, wie z. B. Weiterbildungen:
Eine MAE-Maßnahme ist eine Förderungsmaßnahme zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie ist allerdings eine sogenannte „nachrangige“ (bzw. die letztmögliche) Fördermaßnahme und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen „zugeteilt“ werden … u.a. erst dann, wenn alle anderen, „vorrangigen“ Maßnahmen bereits versucht wurden und nicht von Erfolg gekrönt waren. Auch muss im Rahmen der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung das Integrationsziel der Maßnahme genau dargelegt werden etc.
Allgemeine Infos zu EGV-Formalia z.B. bei http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/achtung-einv-ein…
Er kann nur den Verlauf der Geschichte anhand von Einzelindizien darlegen, hat aber leider keine Zeugen… :
Hier wäre zunächst sowieso erstmal der Inhalt der schriftlichen Eingliederungsvereinbarung interessant, die diese fiktive Person mit dem Amt vereinbart und unterschrieben hat. In dieser EGV müssten u.a.das konkrete Integrationsziel und die genauen Inhalte und Abläufe dieser MAE-Maßnahme etc. vorher festgehalten worden sein.
Der Bürger hat ja gefragt, wo denn genau in seinem Fall die Förderung liegt und keine vernünftige Antwort bekommen, dafür wurde er aber zusammen geschissen.:
(Woraus der Bürger aber hoffentlich gelernt hat und sich zukünftig nicht mehr ohne Begleitperson und ohne abzuzeichnendes Gesprächsprotokoll zu Terminen mit dem Amt begibt…
…)
Die Behörde hat Auskunfts-und Informationspflicht .
Solche Dinge fragt man allerdings generell sinnvollerweise schriftlich an und verlangt auch eine schriftliche Bestätigung für alle mündlichen „Anweisungen“ und Aussagen.
Bei Auskunfts-Verweigerungen oder unangemessenem Verhalten eines Sachbearbeiters kann man schriftlich Beschwerde beim Vorgesetzten/ Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und auch um Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters bitten. Falls erfolglos, ggf. das Kundenmanagement der Bundesanstalt für Arbeit einschalten.
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Tel.: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: [email protected]
Wegen zukünftiger Ämterbegleitung als Beistand: am besten nach einer Betroffenen-Beratungsstelle am Wohnort/Umgebung erkundigen (meist zu finden unter: Erwerbslosen-Gruppe, Sozialhilfe-Beratung, Arbeitslosen- Initiative usw.)
Eine Datenbank mit bereits gelisteten Beratungsstellen, Ämterbegleitungen und auch Anwälten findet man z.B. auch unter
http://www.my-sozialberatung.de/adressen (nach Wohnort suchbar).
Wie hier auch schon richtig gesagt wurde: Für eine „klarere“ Darlegung dieser aktuellen fiktive Situation müsste man aber wesentlich „detailliertere“ Infos haben (und auch nennen können), als es im Rahmen dieses Forums vorgesehen bzw. erlaubt ist…
Mit solchen spezielleren Fragen (und auch wg.Beistands-Begleitung) kann man sich an Betroffenen-Initiativen und -Foren wenden, wo meist selbst Betroffene mit viel Hintergrundwissen ihre Erfahrungen austauschen bzw. damit anderen Betroffenen helfen (auch sehr kurzfristig). (z.B. über http://forum.hartz.info).
Wenn es der erste Vorfall war, ist noch nichts zu befürchten.
Wo ist denn die rechtliche Grundlage dafür zu finden…hat man seit neuestem „einen Schuss frei“ ? *lach*
So vom ersten Eindruck her würde man bei dem fiktiven Fall hier aber wohl eher davon ausgehen können, dass die Maßnahme schon allein aus formellen Gründen unzulässig ist.
Sie können das sicher beweisen, in dem sie zusammen halten.:
Dennoch müssen sie ggf. nachweislich belegen können, welche Schreiben, Anforderungen usw. von ihnen ergangen sind.
Vor allem macht uns Sorge, dass hier einfach das gelaufene einfach gegen den Bürger umgedreht wird.:
Da hat der Bürger nicht viel Auswahl: Entweder er gewöhnt sich besser schnell daran… oder er macht es zukünftig durch seine eigenen Verhaltenweisen zumindest deutlich schwieriger, dass etwas gegen ihn „umgedreht“ werden kann…indem er immer "Schriftliches " fordert und vorträgt.
Ob er überhaupt eine Chance hat, sich zu wehren?:
Sicher hat er die…und keine schlechten ! Allerdings…
Es bringt einfach nichts, auf die Straße zu gehen, außer, dass Dein Gesicht bei div. Behörden registriert ist.:
…mit der Einstellung ist zu befürchten, dass er dann vermutlich auch abseits der Straße seine Chancen eher nicht nutzen wird. Was sehr schade wäre.
Lieben Gruß 