Angeblich Autobahngebühren in Italien nicht gezahlt - Bußgeldbescheid

Hallo zusammen. Ich habe da eine etwas skurrile Sache.
Also um den Regeln zu entsprechen war nicht ich, sondern vor 18 Monaten war X mit einem inzwischen verkauften Fahrzeug (auch das Kennzeichen gibt es nicht mehr auf einem Fzg von X) in Italien unterwegs und ist auch Autobahn gefahren.
Im Nov 2016 kommt ein Bußgeldbescheid/ Geldeintreibungsbescheid für ausstehende Autobahngebühren von 6/2015 auf der Autobahn bei Otschaft Soundso (in Schreiben genanntem Ort). Angeblich seien 5 Euro und ein paar Cent an Gebühren nicht gezahlt worden.
Wie das in Italien gehen soll, wo an jeder Ausfahrt oder nach jedem Bezahlabschnitt ein Schlagbaum steht, durch den man nur kommt, wenn man bezahlt, ist mir schleierhaft. Der Tatbestand wird so nicht erinnert.
Gilt da in Italien keine Verjährung wie bei uns?
Wie wehrt man sich dagegen, denn immerhin sind da noch 50 Euro Bußgeld / Gebühren dabei. Muss man da zahlen? Die Italiener sind ja langsam, aber wenn sie nicht lockerlassen, kann für ein Verfahren da schnell eine größere Summe herauskommen und wie windet man sich da dann raus? Wie man den Italienern erklärt, dass man sich den Originalverstoß nicht erklären kann und nicht erinnert kommt noch dazu. Ist in einem solchen Fall zahlen angesagt, obwohl man sich keiner Schuld bewusst ist?
Oh Mann, danke für eure Hilfe.

Servus,

wenn in Italien das Personal der Mautstellen streikt, werden an den Mautstellen die Schranken geöffnet. Man kommt dann leicht über die Autobahn ohne zu zahlen. Wenn X behauptet, keine Mautstellen an der Autobahn gesehen zu haben, ist das sehr wenig glaubwürdig.

Ähnlich wie bei uns. Teils etwas längere Fristen, angepasst an das Arbeitstempo der Verwaltungsbehörden.

Mit einer Banküberweisung im SEPA-Format - darauf achten, dass der Verwendungszweck richtig angegeben wird, sonst kann der eingehende Betrag nicht zugeordnet werden.

Schöne Grüße

MM

und nicht nur dort. Vor Jahre in Nizza passiert und bis Heute ist nichts gekommen.
C´est la Vie.

Hallo Aprilfisch,
mal wieder mit Unterstellungen zwischen den Zeilen. Warum? Weil so viele bescheißen und nachher so tun, als wäre nichts gewesen? Trifft das dann automatisch auf X zu? Da X an diesem Tag 250km Autobahn in Italien gefahren ist, erinnert er sich grob an ein paar Mautstellen. An diesem Tag gab es keinen Streik und selbst wenn die gestreikt hätten, wäre doch im ersten Schritt erst einmal die Möglichkeit angesagt die normale Gebühr zu begleichen, oder nicht.
Also

  • X hat wissentlich keine Mautstelle überfahren (da X auch noch keinen solchen Streik in I erlebt hat, kennt er nur geschlossene Schranken, die nach dem Bezahlen aufgehen).
  • X hat alle Mautgebühren, um die er per Schranke „gebeten“ wurde, auf dieser Fahrt vor 16 Monaten bezahlt.
  • X bekommt 16 Monate nach einem angeblichen Mautverstoß Post aus Italien.
  • Ist dieser Vertoß, wurscht ob er nun stattgefunden hat oder nicht, in Italien verjährt? Bei uns verjährt das nach sechs Wochen, das wäre hochgerechnet auf Italien gutmütig vielleicht sechs Monate…
    Nur zur Info: X hat auch schon falsch geparkt und einige Jahrzehnte den Führerschein und Strafzettel für zu schnelles Fahren in D und einmal in NL bekommen und - wie jeder zähneknirschend - dann halt bezahlt. Erwischt ist erwischt, man weiß eigentlich immer wobei, da gebe ich dir recht.
    Honni soit qui mal y pense
    ynot

Hallo

diesen Artikel hast du schon ergoogelt? Wenn nicht, dann solltest du ihn vielleicht lesen, und evtl. noch weiter mit Bußgeld Italien googeln.

Viele Grüße

Hallo Claude,

daran sieht man, dass die CGT einfach ordentlicher arbeitet als die Kollegen aus Italien :slight_smile: !

Schöne Grüße

MM

Hi, und danke,
den habe ich schon gesehen.
Mir gehts eher um einen - zumindest wissentlich - nicht begangenen Verstoß ohne Beweisfoto, bei dem die deutschen Behörden wohl (fälschlicherweise, da ohne Beweisfoto) Amtshilfe bei der Ermittlung des Halters des Kennzeichens geleistet haben und nicht die Frage, ob man das Prellen der Autobahngebühr besser zahlt, damit man weiteren Ärger spart.
Den deutschen Behörden kann man einen Vorwurf machen nach dem genannten Artikel, wegen fehlendem Beweis. Hilft aber nichts, die Italiener haben die Daten ja schon. Und wie wehrt man sich von D aus gegen italienische Anschuldigungen, die man in D mit einem Brief erledigen könnte?
Schöne Grüße

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… inzwischen habe ich herausgefunden, dass ein Bußgeld in Italien nach zwei JAhren (2 Jahren!) verjährt. Oh sole mio.

Handelt es sich bei der Maut um eine Bussegeld? Die muss ich doch auch zahlen, wenn ich gar nichts falsch mache? Der „Fehler“ ist doch schlicht das Benutzen der Autobahn. Könnte also genausogut sein, dass das eine zivilrechtliche Forderung des jeweiligen Autobahnbetreibers ist.

Klar gibt es die. ich tippe mal auf auf Artikel 2946 des Zivigesetzbuches: Prescrizione ordinaria. Salvi i casi in cui la legge dispone diversamente, i diritti si estinguono per prescrizione con il decorso di dieci anni. Also 10 Jahre. Allerdings ist ja der Verbraucher X in Deutschland und der Autobahnbetreiber ganz sicher Unternehmer. Wäre also zu prüfen, ob deutsches Recnt anzuwenden ist. Müsste man also schauen, ob hier eine Ausnahme davon vorliegt, dass nach der Rom-I-Verordnung das Recht anzuwenden ist, wo der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das wäre bei X sicher Deutschland. Die erbrachte Dienstleistung Autobahnkaputtfahrendürfen fand in Italien statt und die Autobahn selbst ist fest an Italien getackert also praktisch eine unbewegliche Sache. Also doch die 10 Jahre Verjährung.

Es gibt da neben einem Streik durchaus mehrere Optionen. Man hat z.B. die Telepass-Spur benutzt. Natürlich nicht absichtlich, sondern aus Versehen und dann hat man sich das auch nicht gemerkt. Oder man hat zwar seine Karte zum Bezahlen eingeführt, aber es wurde nicht abgebucht. Die mit Mancato pagamento betitelte Quittung ist dann gar keine Quittung, sondern eine Zahlungsaufforderung, weil eben noch nicht bezahlt. Dafür hat man zwei(?) Wochen Zeit. Wenn man das aber alles gar nicht versteht, was da auf ausländisch drauf steht, kann man das schon mal gar nicht als solche wahrnehmen. (Das wäre aber kein Verschulden des Autobahnbetreibers. Die Belege sind schon so lange genug. Wenn das dann auch noch in alle Sprachen der EU oder gar der Welt draufstehen müsste, würde man velleicht länger auf den Ausdruck warten als die ganze Fahrt gedauert hat.)
Oder schon bei Einfahrt war der Automat kaputt und die Schranke offen.

Dass X dort langefahren ist, steht ja außer Frage? Es geht also eher darum, wie X nachweisen kann, dass er bezahlt hat? Das wäre die einfachste Variante. Die (Zahl)Belege aus dem Automaten? Kreditkartenabrechnungen oder solche anderer Bezahlmethoden?

Kann man sich (eventuell auf der Rückseite des Schreibens) dazu äußern, wie es dazu kam? Da steht vielleicht auch, wie man den Italienern diese Information zukommen lässt. Dann kommt es ein wenig drauf an, ob die sich drauf einlassen.

Wichtiger ist ja, ob man es war. Bewusstsein ist dafür nicht notwendig. Wäre ja zu schön.
Also wenn man dort war und bis 2025 auch wieder mal dorthin will, sollte man vielleicht drüber nachdenken, das zu bezahlen oder zumindest sich dazu äußern und den Versuch unternehmen ein möglicherweise vorliegendes Missverständnis aus dem Weg räumen. Dass die wirklich mal soweit gehen, das Ganze auch über einen gerichtlichen Mahnbescheid einzutreiben, ist zumindest unsicher. Wie es dann eventuell vor Gericht ausgeht auch. Hätte man also noch ein paar Jahre einen kleinen Kick, wenn man das einfach ignoriert.

Da das Ganze mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nach kein Bussgeldbescheid ist (auch die Zusatzgebühr nicht), kann man eventuell alles vergessen, was man zum Eintreiben von Bussgeldern gelesen hat. Möglicherweise gibt es da jeweils ganz andere Verfahren. Geht vielleicht schon bei der Verjährung los.

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