Hallo Zusammen,
im Juli wurde für Sohn bei einem Händler eine G-Star ersteigert, Sohn im Wachstum, Hose passt leider nicht, Hose von mir in Ebay eingesetzt, Käufer schreibt: Hose passt nicht und ist eine Fälschung, Umtausch gegen Geld zurück oder Strafanzeige, bin Polizist.
Mein Verkäufer (Händler) schreibt mir, er möchte sich mit Kunden selbst einigen, ihm Geld zurück erstatten und seine Hose dann zurück haben, mein Käufer will dies aber nicht und droht MIR mit Strafanzeige.
In der Annahme das die Hose einfach nur nicht gepasst hat und er weiss das ich als Privatperson wegen Nichtgefallens oder nicht passen die Ware nicht umtauschen muss, nimmt er jetzt den Weg und sagt frech, die Hose sei eine Fälschung. In wie weit habe ich mich als Weiterverkäufer, für den Fall das der Händler doch nicht so 100 % ig ist, strafbar gemacht? Wie sieht es im Fall des Käufers aus, Amtsanmaßung?
Besten Dank
Caschmi