Angeblich Fälschung

Hallo Zusammen,
im Juli wurde für Sohn bei einem Händler eine G-Star ersteigert, Sohn im Wachstum, Hose passt leider nicht, Hose von mir in Ebay eingesetzt, Käufer schreibt: Hose passt nicht und ist eine Fälschung, Umtausch gegen Geld zurück oder Strafanzeige, bin Polizist.

Mein Verkäufer (Händler) schreibt mir, er möchte sich mit Kunden selbst einigen, ihm Geld zurück erstatten und seine Hose dann zurück haben, mein Käufer will dies aber nicht und droht MIR mit Strafanzeige.

In der Annahme das die Hose einfach nur nicht gepasst hat und er weiss das ich als Privatperson wegen Nichtgefallens oder nicht passen die Ware nicht umtauschen muss, nimmt er jetzt den Weg und sagt frech, die Hose sei eine Fälschung. In wie weit habe ich mich als Weiterverkäufer, für den Fall das der Händler doch nicht so 100 % ig ist, strafbar gemacht? Wie sieht es im Fall des Käufers aus, Amtsanmaßung?
Besten Dank
Caschmi

Hallo Caschmi,

im Juli wurde für Sohn bei einem Händler eine G-Star
ersteigert, Sohn im Wachstum, Hose passt leider nicht, Hose
von mir in Ebay eingesetzt, Käufer schreibt: Hose passt nicht
und ist eine Fälschung, Umtausch gegen Geld zurück oder
Strafanzeige, bin Polizist.

Mein Verkäufer (Händler) schreibt mir, er möchte sich mit
Kunden selbst einigen, ihm Geld zurück erstatten und seine
Hose dann zurück haben, mein Käufer will dies aber nicht und
droht MIR mit Strafanzeige.

In der Annahme das die Hose einfach nur nicht gepasst hat und
er weiss das ich als Privatperson wegen Nichtgefallens oder
nicht passen die Ware nicht umtauschen muss, nimmt er jetzt
den Weg und sagt frech, die Hose sei eine Fälschung. In wie
weit habe ich mich als Weiterverkäufer, für den Fall das der
Händler doch nicht so 100 % ig ist, strafbar gemacht?

Solange du „in gutem Glauben“ gehandelt hast, hast du dich nicht Strafbar gemacht, du hast ja nicht mit Vorsatz eine Fälschung verkauft.
Allerdings kann es rechtlich sein, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst, sprich die gefälschte Ware wird eingezogen und du mausst das Geld zurückerstatten.

WIE kann er beweisen, dass es eine Fäschung ist ??

Wie sieht es im Fall des Käufers aus, Amtsanmaßung?

Lass dir mal seine Tel.Nr seines Reviers geben, dann weisst du sofort bescheid. Wenn er Polizist ist, steht dem ja nichts im Wege, sie dir zu geben, zumal du für die für die Polizei, als selbst Geprellte, gar nicht ineteresannt bist, sondern die Hintermänner !

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter

Solange du „in gutem Glauben“ gehandelt hast, hast du dich
nicht Strafbar gemacht, du hast ja nicht mit Vorsatz eine
Fälschung verkauft.

Ja, habe auch die Vorgänge gespeichrt mein Kauf und mein Verkauf

Allerdings kann es rechtlich sein, dass du auf dem Schaden
sitzen bleibst, sprich die gefälschte Ware wird eingezogen und
du mausst das Geld zurückerstatten.

Der Händler will ihm ja Geld gegen Hose erstatten.

WIE kann er beweisen, dass es eine Fäschung ist ??

Tja, das soll ich ihm so glauben, er war angeblich in mehreren Fachgeschäften um sich dort wegen eines Umtausches der Hose zu erkundigen, dort wurde ihm gesagt die Hose sei eine Fälschung. Wie er im fachhandel eine bei Ebay gekaufte hose umtauschen wollte, ist mir auch ein Rätsel…

Wie sieht es im Fall des Käufers aus, Amtsanmaßung?

Lass dir mal seine Tel.Nr seines Reviers geben, dann weisst du
sofort bescheid. Wenn er Polizist ist, steht dem ja nichts im
Wege, sie dir zu geben, zumal du für die für die Polizei, als
selbst Geprellte, gar nicht ineteresannt bist, sondern die
Hintermänner !

MfG Peter(TOO)

Ja werde ich mir mal geben lassen, obwohl er meinte, wenn ich nicht sofort das Geld überweise, würde er mich Anzeigen, was ich für einen tatsächlichen Polizisten ziemlich verwerflich halte, als Gesetzesvertreter habe ich doch wenn ich Kenntnis von einer Straftat habe, auch darum zu bekümmern?
Danke und liebe Grüße
Caschmi

Hallo,

es ist meines Wissen nicht erlaubt, als Amtsperson jemanden unter Druck zu setzen (Geld zurück oder Anzeige). Sollte dies tatsächlich so sein und du hast es schriftlich, dann gehe zum nächsten Revier
und erstatte Anzeige wegen Erpressung (denn nichts anderes ist dies)

Als Polizist bist du zudem verpflichtet, dir bekanntgewordene
Straftaten unverzüglich zur Anzeige zu bringen.

Der Käufer kann kein Polizist sein. Und wenn doch,
dann bekommt er mächtig Ärger, sobald du ihn anzeigst.

Gruss
Olli

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