Angeblich Fahrerflucht - vorladung Polizei

Guten Tag

Ich habe folgendes Problem.
Laut Vorladung habe ich am 22.07.2011 beim Aus-/Einparken ein parkenden PKW gestoßen/beschädigt und pflichtwidrig die Unfallstelle verlassen!

Dieses schreiben habe ich letzten Freitag bekommen!
Mein Kollege der am besagten Unfallort wohnt, hat so wie ich nichts mitbekommen. Ich soll das Auto was ich zur Tatzeit fuhr mitbringen zum Begutachten! Dieses Fahrzeug ist zurzeit auf einer anderen Baustelle (Firm Wagen). Fotos wurden gemacht, die zeigen das keine Schäden am Firm Auto zu sehen sind, die auf ein Parkunfall hindeuten.

Mein Chef hat mit der Polizeilichen Dienstelle telefoniert (wegen Auto) und hat erfahren dass ich und mein Kollege ausgestiegen sind und den Schaden begutachtet haben, bevor ich weiter gefahren bin.

Was kann ich jetzt tun?
Was ist das für ein Zeuge der mir solche Vorwürfe macht?
Wie soll ich mich bei der Polizei verhalten und was wird mich erwarten?

Hallo,

Dazu kann ich leider nichts zu sagen.

mfg, Jörn Otten.

Hallo,

leider kann ich Dir bei dieser Frage keinen Rat geben - ein Anwalt wird helfen können…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

was willst du gegen Zeugen unternehmen???
Zahlen schafft Frieden.
Ansonsten ist wohl ein RA für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner!!!

Ich bin leider kein Rechtsanwalt, einen solchen würde ich jedoch sofort hinzuziehen!
Vorher würde ich auch keine Aussage bei irgendwem machen…
Gruß Petra Dahl

Hallo
ich würde es mit einem Rechtsanwalt besprechen
da es ein Firmenwagen ist müßte es über die rechtsschutz der Firma laufen
Gruß Joachim

Hallo
ich würde es mit einem Rechtsanwalt besprechen
da es ein Firmenwagen ist müßte es über die Rechtsschutz der Firma laufen
Gruß Joachim

Hallo,
falls Du nicht als Zeuge sondern als Beschuldigter vorgeladen wirst, mußt Du nur zu Deinen Personalien, nicht jedoch zum Hergang aussagen.
Ich kann Dir nur raten, die Wahrheit zu sagen, da Dein Kollege eventuell auch dazu vernommen wird und wegen einem Schaden, den er nicht zu verantworten hat sicher keine strafbare Falschaussage riskiert, falls die Vorwürfe zutreffen. Falls nicht, hast Du nichts zu befürchten, denn Du hast Deinen Kollegen als Zeuge. Vielleicht kannst Du ja auch beweisen, daß Du zu dem fraglichen Zeitpunkt woanders warst. Das Auto wird genau auf eventuell vorhandene Unfallspuren, die zu dem fraglichen Unfall passen, untersucht.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Hallo, es gibt mehrere Möglichkeiten.

Zum einen und das würd ich auf jeden Fall tun ist einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen, denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird als Straftat verfolgt. Bei der Polizei hat man das Recht sich als beschuldigter nicht zum Vorwurf zu äußern, ohne mit nem Anwalt zu sprechen würde auch davon auch Gebrauch machen. Als Zeuge kann auch der Arbeitskollege genannt werden. Sollte am „Verursacherfahrzeug“ durch Gutachter kein Schaden festgestellt werden steht Aussage gegen Aussage und die Verfahren werden meist eingestellt.

Ich hoffe das bringt Sie etwas weiter.

Mfg

Am besten der Polizei erzählen wie es aus deiner Sicht war. Rumlügen bringt auch nichts.

Gruß

Hallo,
zunächst einmal immer mit der Ruhe, denn der beschuldigte ist solange unschuldig bis ihm die Tat nach gewiesen werden kann. D.h im zweifel für den Beschuldigten. Da dein Arbeitskollege ebenso als Zeuge angegeben werden kann hast du schon mal 2 Aussagen je nach Anzahl der Zeugen dürften sich die Aussagen somit revidieren und zum anderen kann nach gewiesen werden, dass das Fahrzeug um diese Uhrzeit und an diesem Tag von dir gefahren wurde? das es sich ja um einen Firmenwagen handelt besteht die Möglichkeit das jemand anders damit gefahren ist.?? Ich würde mir einen Rat von einem Rechtsanwalt einholen um auf nummer siher zu gehen. Aber denke das die Beweise für dich Sprechen. Da a) das Auto keine optischen Mängel, die auf einen Unfall schließen lassen, hat
und b) hast du ja deinen Arbeitskollegen der eventuell als Zeuge zur verfügung steht. Desweiteren gibt es auch fälle, wo es heißt das der Fahrer den rämpler nicht hören konnt auf grund eine lauten Fahrzeuges, oder anderer Umstände.

also immer mit der Ruhe.

Ich empfehle einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der kann Akteneinsicht nehmen und damit besser beurteilen, wie die Sachlage ist. Ich kann dazu nichts sagen.
MfG Reinhard Friedrich

da kann ich nicht viel zu sagen.
aufgrund deines schreibens liegen widersprüchliche informationen vor (das, was du sagst, und das, was die zeugen angegeben haben). wenn du dir sicher bist, kein fahrzeug beschädigt zu haben, würde ich das ergebnis der polizeilichen ermittlungen abwarten, denn die andere partei trägt die beweislast. sollte doch ein schaden entstanden sein, der durch dein verhalten entstanden ist, würde ich einen rechtsanwalt hinzuziehen und mit dem klären, was du tun solltest.
sorry

Hallo! Indepent 2010

Zunächst müssen Sie sich reines Herzens sagen, das es auch keine Berührung mit dem anderen Fahrzeug gegeben hat! Denn dann kan man an die Angelegenheit mit Gelassenheit angehen. Denn nach einem 1/4 Jahr könnte ihm vielleicht an einer anderen Stelle, gleicher Schaden zugefügt worden sein, Er aber keinen Verursacher hat, um sich nun an Ihren Fall zu erinnern, um nun den Schaden mit dem Ihrigen in Verbindung zu bringen. Auf alle Fälle ist er Beweispflichtig ,wobei Sie den Vorteil haben, einen Zeugen zu haben. Sollten Sie trotzdem Zweifel haben, würde ich mich einem RA. anvvertrauen. Viel Erfolg, und weiterhin unfallfreies Fahren.

Gruß! Siggi

Hallo,
blöde Sache.
Zunächst müssen Sie in sich gehen, und ganz ehrlich zu sich selbst sein, ob Sie tatsächlich, an den anderen Wagen, wenn auch nur minimalst, gestossen sind.

Es gibt Gutachten, die besagen, dass man ab 3km/h bemerkt ob man gegen ein anderes Auto beim Aus-oder Einparken gestossen ist. Zudem kann man eindeutig feststellen ob Sie den anderen Wagen auch nur berührt haben. Auf einem Foto sieht man einen minimalen Schaden nicht unbedingt.
Selbst wenn Sie den anderen Wagen nur leicht berührt haben, und kein sichtbarer Schaden entstanden ist, wäre dies im Zweifelsfall ein meldepflichtiger Unfall.
Nur die Polizei, oder der Besitzer des anderen Wagens kann bestätigen, dass kein Schaden entstanden ist.
Nachdem nun jedoch leider ein unabhängiger Zeuge vorhanden ist, sieht die Sachlage so aus, dass Sie selbst wenn Sie Unschuldig sind, die Aussage des Zeugen im Raum steht.
Auf alle Fälle wird die Aussage des Zeugen auch berücksichtigt.

Das Beste wird sein, bei der Aussage zu bleiben, dass Sie nichts bemerkt haben.
Vielleicht lassen Sie sich noch etwas stichhaltiges dazu einfallen, warum Sie ausgestiegen sind, und nachgeschaut haben, falls Sie tatsächlich nachgeschaut haben. Vielleicht haben Sie ja gemeint über eine Glasscherbe gefahren zu sein etc., dann wollten Sie schauen ob der Reifen in Ordnung geblieben ist…

Wie gesagt der Zeuge ist das Problem und eventuelle Beweise an dem anderen und Ihrem Fahrzeug.

Wenn beim anderen Wagen tatsächlich ein Schaden vorhanden ist, steht dies auch noch im Raum.
Zusätzlich waren Sie zum entsprechenden Zeitpunkt am Unfallort, dies wirkt sich auch noch nachteilig aus.
Wenn Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben, läuft es wahrscheinlich auf einen Vergleich hinaus, der folgendermassen aussieht:
Der Richter verzichtet auf eine Anzeige wegen Fahrerflucht, und Sie übernehmen alle entstandenen Kosten, d.h. die Gerichts- und die Reperaturkosten.
Das ganze ist im schlimmsten Fall Fahrerflucht.
Das bedeutet auch eine Vorstrafe!
Nehmen Sie einen Rechtanwalt, ohne Rechtsanwalt kommen Sie sehr schlecht aus der Sache raus.
Sollten Sie die Sache jetzt zugeben, würde dies vor Gericht als vorsätzlich eingestuft, und Sie würden in jedem Fall verurteilt.
Nochmal mein Rat kurz zusammengefasst: 1. Sie haben nichts bemerkt. 2. Nehmen Sie einen Rechtsanwalt für Verkersrecht.
Viele Grüße,
und viel Glück

Hallo Indepent2010,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du die Dir vorgeworfene Tat nicht begangen hast. Andernfalls wäre Deine Anfrage ziemlich dreist.
Zu Deinen Fragen:
Was Du tun kannst:
Auf jeden Fall musst Du die Vorladung ernst nehmen und darfst sie nicht unendschuldigt schwänzen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, die solchen Fälle abdeckt, würde ich mich an Deiner Stelle im Vorfeld der Befragung mit einem kompetenten Anwalt unterhalten und von ihm beraten lassen. Ich bin ja keiner.

Der Zeuge:
Es ist müßig zu spekulieren, was das wohl für ein Mensch ist, der gegen andere falsch aussagt. Offensichtlich ein Lügner, über dessen Motive man nur spekulieren könnte. Langeweile? Neid auf das Auto/ den damit gleich gesetzten Wohlstand? Gemeinheit? Alles gleich schlecht und eigentlich auch egal. Möglicherweise wollte dieser Mensch ja auch nicht Dir sondern Deinem Kollegen schaden. Du schreibst, dass der dort wohnt, wo der Unfall angeblich passiert ist. Es ist ja relativ wahrscheinlich, dass auch der Zeuge dort wohnt und Euch von seiner Wohnung aus gesehen haben will. Fällt Deinem Kollegen dazu ein Kandidat ein? Oder ist der Zeuge gar der Besitzer des anderen Autos, der einen alten Schaden bezahlt haben will?

Wie sollst Du Dich bei der Polizei verhalten:
Sag denen, was sie wissen wollen. Ich gehe davon aus, dass sie erst einmal Deine Sicht der Dinge hören wollen. Da die Fotos von dem Firmenwagen dokumentierenm dass kein Unfall stattgefunden hat, bleibt nur noch offen, warum Du und Dein Kollege Euer Auto und das geschädigte beguckt habt. Vielleicht solltest Du mit Deinem Kollegen zusammen das nochmal reflektieren. Ich meine, die Tatsache, dass zwei Männer neben einem Auto stehen und erzählen ist ja so ungewöhlich und verdächtig nicht, oder? Würde mich nicht wundern, dass die Polizei das Verursacher-Fahrzeug trotz der Fotos noch „live“ sehen will.

Mach Dich in jedem Fall nicht schon vorher verrückt. Wenn Dein Kollege und Du aussagen, steht die Aussage von Euch beiden gegen die des Zeugen.

Viel Glück. Anja Riemann

Eine Vernehmung ist keine Verurteilung. Die Polizei ermittelt um zu klären ob es so war oder auch nicht.
Sie suchen erst mal nach Fakten die belasteten und auch nach Fakten die dich entlasten. Also bei gutem Gewissen brauchst du auch keine Angst haben. Kläre doch mal mit deinen Chef ob es eine Verkehrsrechtschutz oder Rechtschutz giebt. Sprich mit einem Anwalt, der setzt sich dann mit der Polizei auseinander. Du mußt mit denen nicht persönlich über die Sache sprechen.