Hallo,
blöde Sache.
Zunächst müssen Sie in sich gehen, und ganz ehrlich zu sich selbst sein, ob Sie tatsächlich, an den anderen Wagen, wenn auch nur minimalst, gestossen sind.
Es gibt Gutachten, die besagen, dass man ab 3km/h bemerkt ob man gegen ein anderes Auto beim Aus-oder Einparken gestossen ist. Zudem kann man eindeutig feststellen ob Sie den anderen Wagen auch nur berührt haben. Auf einem Foto sieht man einen minimalen Schaden nicht unbedingt.
Selbst wenn Sie den anderen Wagen nur leicht berührt haben, und kein sichtbarer Schaden entstanden ist, wäre dies im Zweifelsfall ein meldepflichtiger Unfall.
Nur die Polizei, oder der Besitzer des anderen Wagens kann bestätigen, dass kein Schaden entstanden ist.
Nachdem nun jedoch leider ein unabhängiger Zeuge vorhanden ist, sieht die Sachlage so aus, dass Sie selbst wenn Sie Unschuldig sind, die Aussage des Zeugen im Raum steht.
Auf alle Fälle wird die Aussage des Zeugen auch berücksichtigt.
Das Beste wird sein, bei der Aussage zu bleiben, dass Sie nichts bemerkt haben.
Vielleicht lassen Sie sich noch etwas stichhaltiges dazu einfallen, warum Sie ausgestiegen sind, und nachgeschaut haben, falls Sie tatsächlich nachgeschaut haben. Vielleicht haben Sie ja gemeint über eine Glasscherbe gefahren zu sein etc., dann wollten Sie schauen ob der Reifen in Ordnung geblieben ist…
Wie gesagt der Zeuge ist das Problem und eventuelle Beweise an dem anderen und Ihrem Fahrzeug.
Wenn beim anderen Wagen tatsächlich ein Schaden vorhanden ist, steht dies auch noch im Raum.
Zusätzlich waren Sie zum entsprechenden Zeitpunkt am Unfallort, dies wirkt sich auch noch nachteilig aus.
Wenn Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben, läuft es wahrscheinlich auf einen Vergleich hinaus, der folgendermassen aussieht:
Der Richter verzichtet auf eine Anzeige wegen Fahrerflucht, und Sie übernehmen alle entstandenen Kosten, d.h. die Gerichts- und die Reperaturkosten.
Das ganze ist im schlimmsten Fall Fahrerflucht.
Das bedeutet auch eine Vorstrafe!
Nehmen Sie einen Rechtanwalt, ohne Rechtsanwalt kommen Sie sehr schlecht aus der Sache raus.
Sollten Sie die Sache jetzt zugeben, würde dies vor Gericht als vorsätzlich eingestuft, und Sie würden in jedem Fall verurteilt.
Nochmal mein Rat kurz zusammengefasst: 1. Sie haben nichts bemerkt. 2. Nehmen Sie einen Rechtsanwalt für Verkersrecht.
Viele Grüße,
und viel Glück