Angeblich fehlender Versicherungsschutz Auto

Schöne Weihnachtstage zusammen:

X kauft sich ein Auto,holt sich grüne Karte,meldet an.
Versicherungsbeitrag sehr hoch. Freund macht günstigeres Angebot,schickt neue Karte an Zulassungsstelle, X bekommt Versicherungsschein und zahlt fristgemäß den halbjährlichen Beitrag.

Der 1. Versicherung wird mitgeteilt, dass X sich anders entschieden hat.

Jetzt bekommt X Bussgeldbescheid von der Stadt, mit dem Hinweis, die 1. Versicherung habe die Versicherung gekündigt und das Kfz sei nicht versichert, die Fahrerlaubnis wird entzogen, Auto darf im Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden.

X erkundigt sich bei der neuen, aktuellen Versicherung, die meint, er solle die Versicherungsunterlagen mitführen, so dass bei einer evtl. Kontrolle gewährleistet ist, dass man sieht, das Auto ist versichert.

Ist das ausreichend? Denn klären könnte man die Sache ja erst an einem normalen Werktag.

Danke für eure Einschätzung.

Das Auto ist ja mit Angaben der 1. Versicherung angemeldet und zugelassen wurden.
Ein Wechsel geschieht nicht einfach, wenn man etwas zum Straßenverkehrsamt schickt.
Da die 1. Versicherung nicht gezahlt wurde, kann es tatsächlich sein, das aktuell kein schutz vorliegt. Offensichtlich wurde diese Versicherung ja nicht gekündigt. Die 1. Versicherung hat aber ohne Kündigung das Recht auf Zahlung.

Der Wechsel der Versicherung hat nichts mit dem Straßenverkehrsamt und der Zulassung zu tun.
Du kündigst die eine Versicherung gemäß den Bedingungen und schließt dann lückenlos eine neue Versicherung ab.

Am besten ist, das Auto über die Feiertage stehen zu lassen und am Montag direkt mit der Versicherung klären.

Gruß Ina

Hallo

die jetzige Versicherung hatte gesagt, dass sie eine Deckungskarte an die Zulassungsstelle gibt und alles andere regelt.
Von der 1. VS hatte man gar keinen VS-Schein erhalten und auf deren Anfrage, weil noch einige Daten fehlten, mitgeteilt, dass man deren Angebot nicht annimmt und somit die VS gar nicht zustande gekommen ist.

Dies alles war bereits Anfang August. Man hat auch zwischendurch keinen VS-Schein von der 1. erhalten oder gar eine Mahnung zwecks Beitragszahlung und ist somit davon ausgegangen, dass alles ok ist.

Von der jetzigen hat man einen VS-Schein und den Beitrag für den entsprechenden Zeitraum im August gezahlt.

Schöne Weihnachtstage zusammen:

X kauft sich ein Auto, holt sich grüne Karte,meldet an.
Versicherungsbeitrag sehr hoch. Freund macht günstigeres
Angebot,schickt neue Karte an Zulassungsstelle.

Vielleicht falsche Vorgehensweise. Wahrscheinlich ist das Fahrzeug jetzt in zwei Datensätzen vorhanden. Das Fahrzeug war ja schon zugelassen, da braucht man keinen EVN mehr, dies regelt die neue Versicherung selbst.

X bekommt
Versicherungsschein und zahlt fristgemäß den halbjährlichen
Beitrag.

Der 1. Versicherung wird mitgeteilt, dass X sich anders
entschieden hat.

Der ersten Versicherung stehen für die Tage in denen das Fahrzeug angemeldet war bis die zweite Versicherung abgeschlossen wurde Beiträge zu. Gilt auch bei Rücktritt.

Jetzt bekommt X Bussgeldbescheid von der Stadt, mit dem
Hinweis, die 1. Versicherung habe die Versicherung gekündigt
und das Kfz sei nicht versichert, die Fahrerlaubnis wird
entzogen, Auto darf im Strassenverkehr nicht mehr bewegt
werden.

Ab wann lief denn die 1. Versicherung, 2. Versicherung? Stichtag wäre doch bei halbjählich der 1. Januar.

Gruss vonsales

Hallo felicitas82,

die jetzige Versicherung hatte gesagt, dass sie eine
Deckungskarte an die Zulassungsstelle gibt und alles andere
regelt.

an dieser Stelle könnte (!!) bereits der entscheidende Punkt sein. Mit welchem Beginndatum hat die jetzige Versicherung ihre Deckungskarte denn an die Zulassungsstelle übermitteltß Sollte man nämlich vergessen haben, die Versicherungsbestätigung mit rückwirkendem Beginn (ab dem Datum der Zulassung mithilfe der ersten Versicherung) auszustellen, dann ergibt sich in der Tat eine zeitliche Lücke.
Bsp.: ursprüngliche Anmeldung mit eVN 1. Versicherer: 1. August.
Versicherungsschutz durch 2. Versicherer ab: 15. August.
Nun zieht der 1. Versicherer aufgrund der Absage des Kunden seine vorläufige Deckung bei der Zulassung zurück. Folge: eine zeitliche Lücke von 15 Tagen in der Versicherungsdeckung.
Wird dann noch auf der Zulassung übersehen, dass mittlerweile eine zweite eVN hinterlegt wurde, geht man dort davon aus, dass das Auto nicht versichert ist und rückt dem Halter in der Folge logischerweise in der beschriebenen Art und Weise zu Leibe.

Von der 1. VS hatte man gar keinen VS-Schein erhalten und auf
deren Anfrage, weil noch einige Daten fehlten, mitgeteilt,
dass man deren Angebot nicht annimmt und somit die VS gar
nicht zustande gekommen ist.

Da kein Antrag gestellt wurde und dem Versicherer stattdessen mitgeteilt wurde, dass man sich anders entschieden hat, wurde logischerweise auch kein Versicherungsschein erstellt. Die Meldung über den zurückgezogenen Versicherungsschutz ging aber dennoch (oder vielmehr gerade deswegen) an die Zulassungsstelle.

Dies alles war bereits Anfang August. Man hat auch
zwischendurch keinen VS-Schein von der 1. erhalten oder gar
eine Mahnung zwecks Beitragszahlung und ist somit davon
ausgegangen, dass alles ok ist.

Dennoch liegt der Fehler nach der bisherigen Schilderung möglicherweise bei der zweiten Versicherung (oder aber bei der Zulassungsstelle selbst).

Von der jetzigen hat man einen VS-Schein und den Beitrag für
den entsprechenden Zeitraum im August gezahlt.

Welcher Zeitraum ist hier gemeint? Ab (erster) Zulassung? Sollten die Daten im Versicherungsschein mit denen in der Zulassungsbestätigung übereinstimmen, liegt der Fehler mmöglicherweise doch bei der Zulassung. Dies sollte relativ leicht zu klären sein.

Übrigens halte ich den Hinweis der Versicherung, man möge den Versicherungsschein als Nachweis im Fahrzeug mitführen, für nicht besonders hilfreich: Die Polizei kann im Falle einer Kontrolle hieraus maximal ersehen, dass einmal eine Police über eine Versicherung erstellt wurde, nicht aber, ob diese noch besteht oder ob Versicherungsschutz derzeit noch gewährt wird.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Auto wurde von der 1. Versicherung mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Käufer geholt, dafür wurde Geld gezahlt, dieses wurde dann wahrscheinlich verrechnet oder einbehalten.

Da wir von der 1. Versicherung nichts bekommen haben, weder VS-Schein noch Abrechnung, sind wir davon ausgegangen, dass unsere Info, dass das Auto jetzt woanders versichert wurde, aktenkundig ist. Man hat auch keine Mahnung oder sonstige Schreiben erhalten.

Beitrag bei der 2. Versicherung wurde von Ende Juli/Anfang August bis 31.12.09 gezahlt, neuer Beitrag ist am 1.1.2010 fällig.

Hallo

die genauen Daten kann ich jetzt nicht nachvollziehen, wir haben die Auskunft durch die Hotline der VS erhalten. Ok, dann wird man bis zum Montag auch den Kontoauszug, auf dem der Beitrag aufgeführt ist, mit führen, und die Sache dann am Montag klären.

Danke.

Hallo,

Da wärst Du wohl besser bei der 1. Gesellschaft geblieben, Dein jetziger Versicherer - bzw. Dein „Ansprechpartner“ - scheint nämlich nur sehr wenig vom Handwerk zu verstehen.

Durch einen Anruf in der Zentrale der Gesellschaft sollte das Problem aber schnell gelöst werden können, letztlich muss nur eine eVB übermittelt werden.

Grüße, M