Hallo felicitas82,
die jetzige Versicherung hatte gesagt, dass sie eine
Deckungskarte an die Zulassungsstelle gibt und alles andere
regelt.
an dieser Stelle könnte (!!) bereits der entscheidende Punkt sein. Mit welchem Beginndatum hat die jetzige Versicherung ihre Deckungskarte denn an die Zulassungsstelle übermitteltß Sollte man nämlich vergessen haben, die Versicherungsbestätigung mit rückwirkendem Beginn (ab dem Datum der Zulassung mithilfe der ersten Versicherung) auszustellen, dann ergibt sich in der Tat eine zeitliche Lücke.
Bsp.: ursprüngliche Anmeldung mit eVN 1. Versicherer: 1. August.
Versicherungsschutz durch 2. Versicherer ab: 15. August.
Nun zieht der 1. Versicherer aufgrund der Absage des Kunden seine vorläufige Deckung bei der Zulassung zurück. Folge: eine zeitliche Lücke von 15 Tagen in der Versicherungsdeckung.
Wird dann noch auf der Zulassung übersehen, dass mittlerweile eine zweite eVN hinterlegt wurde, geht man dort davon aus, dass das Auto nicht versichert ist und rückt dem Halter in der Folge logischerweise in der beschriebenen Art und Weise zu Leibe.
Von der 1. VS hatte man gar keinen VS-Schein erhalten und auf
deren Anfrage, weil noch einige Daten fehlten, mitgeteilt,
dass man deren Angebot nicht annimmt und somit die VS gar
nicht zustande gekommen ist.
Da kein Antrag gestellt wurde und dem Versicherer stattdessen mitgeteilt wurde, dass man sich anders entschieden hat, wurde logischerweise auch kein Versicherungsschein erstellt. Die Meldung über den zurückgezogenen Versicherungsschutz ging aber dennoch (oder vielmehr gerade deswegen) an die Zulassungsstelle.
Dies alles war bereits Anfang August. Man hat auch
zwischendurch keinen VS-Schein von der 1. erhalten oder gar
eine Mahnung zwecks Beitragszahlung und ist somit davon
ausgegangen, dass alles ok ist.
Dennoch liegt der Fehler nach der bisherigen Schilderung möglicherweise bei der zweiten Versicherung (oder aber bei der Zulassungsstelle selbst).
Von der jetzigen hat man einen VS-Schein und den Beitrag für
den entsprechenden Zeitraum im August gezahlt.
Welcher Zeitraum ist hier gemeint? Ab (erster) Zulassung? Sollten die Daten im Versicherungsschein mit denen in der Zulassungsbestätigung übereinstimmen, liegt der Fehler mmöglicherweise doch bei der Zulassung. Dies sollte relativ leicht zu klären sein.
Übrigens halte ich den Hinweis der Versicherung, man möge den Versicherungsschein als Nachweis im Fahrzeug mitführen, für nicht besonders hilfreich: Die Polizei kann im Falle einer Kontrolle hieraus maximal ersehen, dass einmal eine Police über eine Versicherung erstellt wurde, nicht aber, ob diese noch besteht oder ob Versicherungsschutz derzeit noch gewährt wird.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch