Angeblich Gesundgeschrieben vom MDK

Nehmen wir mal an, der jenige ist fast 4 Monate vom Orthopäden Krankgeschrieben, irgendwann kommt dieser wieder zum Arzt und muss wieder sich weiterhin Krankschreiben, aber dieser Arzt füllt das Formular aus aber schreibt diesen wieder Gesund, obwohl dieser trotzdem Krank ist. Zufällig sieht er ein Schreiben von der Krankenkasse in der hervorgeht das dieser seitdem 31.10.2009 nicht mehr in arbeit ist und laut dem MDK gesund zu schreiben ist.Allerdings weiss der Patient nichts von diesem Schreiben und der MDK hat auch kein Kontakt zu dem Patienten gehabt.

Jetzt kommt die frage darf die Krankenkasse sowas ?
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern ? Obwohl der MDK diesen nicht persönlich aufgesucht hat bzw zu sich bestellt hat ?
Muss jetzt obwohl der Patient noch Krank ist, ( Kann nicht heben hat oftmals RückenProbleme) sich der Agentur vorstellen, denn laut Krankenauszahlungschein steht ist laut MDK seit 30.10.2009 arbeitsfähig ? Wir haben aber schon den 3.11.2009 ! kann sich das negativ auswirken ? obwoohl dem Patienten nichts mitgeteilt wurde ?

Danke für Eure Bemühungen

Nehmen wir mal an, der jenige ist fast 4 Monate vom Orthopäden
Krankgeschrieben, irgendwann kommt dieser wieder zum Arzt und
muss wieder sich weiterhin Krankschreiben, aber dieser Arzt
füllt das Formular aus aber schreibt diesen wieder Gesund,
obwohl dieser trotzdem Krank ist. Zufällig sieht er ein
Schreiben von der Krankenkasse in der hervorgeht das dieser
seitdem 31.10.2009 nicht mehr in arbeit ist und laut dem MDK
gesund zu schreiben ist.Allerdings weiss der Patient nichts
von diesem Schreiben und der MDK hat auch kein Kontakt zu dem
Patienten gehabt.

Nun, die Sache ist grundsätzlich in Ordnung - der MDK hat seine Einschätzung aufgrund der ihm vorliegenden Befundberichte vorgenommen - ein Patientenkontakt ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Hier kommt noch hinzu dass sogar der behandelnde Arzt eine Arbeitsfähigkeit attestiert hat.

Jetzt kommt die frage darf die Krankenkasse sowas ?
Darf die Krankenkasse das Krankengeld verweigern ? Obwohl der
MDK diesen nicht persönlich aufgesucht hat bzw zu sich
bestellt hat ?

Ja, das darf Sie, zumal hier, so wie geschildert keine Hinderungsgründe vorliegen.

Muss jetzt obwohl der Patient noch Krank ist, ( Kann nicht
heben hat oftmals RückenProbleme) sich der Agentur vorstellen,
denn laut Krankenauszahlungschein steht ist laut MDK seit
30.10.2009 arbeitsfähig ? Wir haben aber schon den 3.11.2009 !
kann sich das negativ auswirken ? obwoohl dem Patienten nichts
mitgeteilt wurde ?

Er sollte sich sofort bei der Agentur melden - Unabhängig davon sollte er auch mit seinem Arzt Kontakt aufnehmen.

Danke für Eure Bemühungen

Bitte, gerne geschehen.
Gruß
Czauderna