Angeblich hat Kind gesteigert

Hallo!
Ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert und warte seit fast 10 Tagen darauf, dass das Geld auf meinem Konto eingeht. so habe ich gestern eine Mail losgeschickt, dass das Geld baldmöglichst überwiesen werden sollte. Heute kam eine Antwort: Gesteigert hat nicht die angegebene Ebayerin, sondern, wie sie behauptet, ihre (wahrsch. minderjährige) Enkeltochter. Sie hätte angeblich nichts davon gewusst und will jetzt nicht bezahlen. Sie hat mir aber angeboten, für Unkosten in Höhe von 5 Euro aufzukommen. Was nun?

Ich ärgere mich grün und blau darüber, dass sie sich nicht gleich meldet, sondern erst mal einige Zeit vergehen lässt, bis ich sie mahne. Außerdem sind mir 5 Euro für Internetkosten UND VOR ALLEM MEINE ZEIT zu wenig.

Wie seht ihr das?

LG, Iris

Hallo Iris,

ersteigert ist ersteigert !
Da sollte die Ebayerin mal besser auf ihren Account aufpassen und was damit so angestellt wird. Ich würde die gutste bitten, das Geld zu überweisen. Ihr eine Frist stellen. Und wenn Sie den Artikle nicht will, kann sie ihn ja weiter versteigern. Aber es kann nicht angehen, das sie dir sowas auftischt ! Und wenn sie nicht bezahlt, erteile ihr eine negative Bewertung und melde den Vorfall Ebay. Das würde ich ihr natürlich alles vorher ankündigen - dann überlegt sie es sich hoffentlich.

LG Manu

Ich ärgere mich grün und blau darüber, dass sie sich nicht
gleich meldet, sondern erst mal einige Zeit vergehen lässt,
bis ich sie mahne. Außerdem sind mir 5 Euro für Internetkosten
UND VOR ALLEM MEINE ZEIT zu wenig.

Nana. Normalerweise haften ja Eltern für ihre Kinder. Es mag auch sein, dass dieser Einwand nur vorgeschoben ist, aber ich einige mich da immer gütlich. Wenn sie den Aufwand mit 5 EUR entschädigt, ist doch allen gut getan. Man muss nicht gleich immer zur Kriegskeule greifen. Und einstellen kannst du ja den Artikel selber wieder.

Und da du ja nicht gewerblich handelst, dürfte deine Zeit eh umsonst sein. Es ist dein Prvatvergnügend, etwas bei Ebay einzustellen und fallen die I-Netkosten auch nicht an. Und falls du gewerblich handelst, hat der Käufer immerhin das Recht, dir den Artikel einfach wieder zurückzuschicken. Dann hast du nicht nur nicht 5 EUR bekommen, sondern zahlst obendrein noch 2x Porto.

Also, nimm die 5 EUR und lass es gut sein.

Hi

Hat noch jemand auf den Artikel geboten ?

Das Du Dich ärgerst - ich kann’s nachvollziehen, gab auch bei mir mal nen Kunden, der das zu mir sagte.
Wir einigten uns darauf, das er es als Lehrgeld sieht. Beide gaben wir uns positive Bewertungen und ich bekam für de ganzen umstand 10 € überwiesen. Damit war ich persönlich zu frieden, da ich später die Ware 2mal so teuer verkaufen konnte.

Falls es bei Dir noch einen anderen bieter gab,frag den bitte per Mail ob er Interesse an der Ware zu seinem Höchstpreis hat.

lg BLUE

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Eltern haften nicht für Ihre Kinder

Nana. Normalerweise haften ja Eltern für ihre Kinder…

Nein, Eltern haften definitiv nicht für Ihre Kinder, auch wenn es an jedem Bauzaun steht. Sie haften nur für ihr eigenes Verhalten, in diesem Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine „Sippenhaft“ gibt es nicht.

Siehe hierzu auch § 832 und 828 BGB.

Gruß

Matthias

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Hallo Teufelsweib,

letztendlich müsste Iris im Prozess beweisen, dass es nicht das Kind sondern die Eltern waren, die hier geboten haben.

Wenn ich deinen Account zufällig erraten würde und damit ein Flugzeug für 3 Millionen Euro ersteigern würde, würdest du wohl auch kaum bereitwillig zahlen.

Den Ärger von Iris kann ich verstehen - rechtlich schaut es allerdings schwierig aus.

Gruß Ivo

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Hi

ich hab mir des Ding nicht angeschaut, jedoch von mir die Frage :
Wenn ich zb. als Vater mein Kennwort im Rechner speicher, meine Tochter das weiß und dieses wissentlich missbraucht - wie sieht dann des rechtliche aus ?
Gehärt nicht dazu hier i know aber trotzdem mal die Frage *gg

lg Blue

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Hallo,

ist aufjedenfall eine ärgerliche Sache. Hatte auch schon mit Spaßbietern und diesen ganzen Hirnis zutun.
Du kannst aufjedenfall froh sein, wenn sie Dir 5 € als Wiedergutmachung zahlen will. In der Regel gibt es nichts nur das man eine Gutschrift bei ebay für angefallene Gebühren beantragen kann.
Lass Dir auf keinen Fall eine positive Bewertung abschwatzen. Wenn Du ganz nett bist höchstens eine neutrale.
Andere ebayer sollen schon sehen, dass bei der Dame etwas nicht i.O. ist.
Ansonsten verzichte auf die 5 € und ziehe die gesammte Prozedur durch. Viel Erfolg wirst Du aber nicht haben, siehe die Versteigerung eines Hauses (ging durch die Presse).

Gruss
Mario

Ansonsten verzichte auf die 5 € und ziehe die gesammte
Prozedur durch. Viel Erfolg wirst Du aber nicht haben, siehe
die Versteigerung eines Hauses (ging durch die Presse).

Das hab ich damals ansatzweise mitbekommen. Wie ist das denn ausgegangen? Ich kann mich nur erinnern, daß mir das Blut gekocht ist angesichts der „Käufer“, die den Verkäufer und dessen Familie wegen eines Versehens kaltlächelnd in den Ruin treiben wollten.

Hallo,

ich habe es auch nur Ansatzweise mitbekommen. Soweit ich weiß hat sie kein Haus bekommen. Es wurde sich glaube ich geeinigt, dass die Dame gegen Zahlung einer bestimmten Summe zufrieden gestellt wurde.

Gruss Mario

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Wenn ich zb. als Vater mein Kennwort im Rechner speicher,
meine Tochter das weiß und dieses wissentlich missbraucht -
wie sieht dann des rechtliche aus ?

Hi,
ich würde sagen, dann hat der Vater seine Sorgfaltspflicht grob verletzt. Ich nehme mal an, dass es in den AGBs von Ebay steht, dass man dafür Sorge zu tragen hat, dass niemand an das Passwort kommen und den Account missbräuchlich benutzen kann. Also haftet natürlich der Vater.

Gruß
Nelly

Achtung mehr oder weniger Off-Topic

ich habe es auch nur Ansatzweise mitbekommen. Soweit ich weiß
hat sie kein Haus bekommen. Es wurde sich glaube ich geeinigt,
dass die Dame gegen Zahlung einer bestimmten Summe zufrieden
gestellt wurde.

Ja, ich habs inzwischen nachgelesen. 3000 Euro Maulstopfgebühr. Also mich bestürzt die oft vertretene Auffassung „Vertrag ist Vertrag“ ohne Rücksicht auf Verluste. Zeichnet ein schlimmes Bild von unserer Gesellschaft.
Z.B. nachzulesen hier:
http://www.p2pworld.to/history/topic/131879-1.html

Den Leuten dort (es mögen großteils unreife Teenies sein) würd ich wünschen, daß sie selber auch mal nur annähernd in so eine Situation geraten, in der ihre eigene „Rechtsauffassung“ sie für alle Zeiten ruinieren würde.

Der Anbieter hatte übrigens ins Angebot eine Klausel reingesetzt a la „mindestens 106,000 Euro“ - vor allem deswegen hatte der Richter auch ein Einsehen und machte der Klägerin klar, daß die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hätte. So einigte man sich dann irgendwie.

Mal ganz davon abgesehen, es gibt auch noch gewissen Rückhaltesysteme gerade bei irrtümlichen Preisangaben. Dazu ist afaik das wichtigste, daß der Fehler sofort nach bemerken korrigiert wird. Aber das nur am Rande.

Falsch.

ich würde sagen, dann hat der Vater seine Sorgfaltspflicht
grob verletzt. Ich nehme mal an, dass es in den AGBs von Ebay
steht, dass man dafür Sorge zu tragen hat, dass niemand an das
Passwort kommen und den Account missbräuchlich benutzen kann.
Also haftet natürlich der Vater.

So so,

nimmst du also an…

  • du nimmst an was in den AGB steht anstatt es mal nachzulesen
  • du leitest von deiner ersten Annahme auch noch eine Annahme für die Rechtsfolgen ab.

Interessante Methode.

Also dann - die AGB enthalten folgenden Satz (§2 (4)):
„Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. eBay wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.“

Daraus leitet sich bei missbräuchlicher Verwendung noch lang keine Haftung ab.
Gemäß gägniger Rechtssprechung zum Thema leitet sich aus der Verwendung von Username und Passwort KEIN Identitätsbeweis ab.
( Als Beispiel für das hier http://www.adversario.de/article236.html )

Der Verkäufer müsste aber nachweisen, dass er mit dem Accountinhaber gehandelt hat. (Wer den Schaden hat, muss Ihn auch beweisen gem. deutscher Rechtssprechung.)
Dies dürfte unmöglich sein.

Gruß Ivo

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Und da du ja nicht gewerblich handelst, dürfte deine Zeit eh
umsonst sein.

Meine Zeit ist sicher nicht umsonst! Ich sehe das als Ausfallzeit, in der ich einige Euros gemacht hätte, wenn ich in dieser Zeit gearbeitet hätte. Auch wenn ich kein gewerblicher Händler bin, hab ich sie nicht gestohlen. Ich bin Mutter eines Babys, arbeite nebenher, mache gerade ein Fernstudium und ganz nebenbei hab ich den Haushalt an der Backe…

Lg, Iris

Vielen Dank für Eure Tipps! :smile:

Werde mal anbieten, die Sache für 7 Euro gut sein zu lassen…