Angeblich kaputte Musikboxen

Hallo,
ich bin Mitglied unseres Fetenkomitees unserer Stufe (MSS 11) und wir haben letztes Wochenende (13.12.2013) eine Interne Stufenfete in einer Grillhütte veranstalten. Ein anderes Mitglied hat sich um große Boxen für ordentliche Musikbeschallung gekümmert, die im Laufe des Abends, laut Angaben des Vermieters (Bekannter jenes Mitglieds), angeblich kaputt gegangen sein sollen. Wir haben so unsere Zweifel, vorallem da wir anfangs komplett neue Boxen (Alto professional TS 115 A Truesonic) kaufen sollten. Wir haben uns quer gestellt, da es um eine Summe von ca. 700€ ging und die Summe für uns nicht zu stämmen war. Jenes Komiteemitglied musste auch einen Vertrag unterschreiben, den wir mal sehen wollten, aber der Vermieter hat uns entgegen seinen Aussagen ihn uns immer noch nicht zukommen lassen. Außerdem ist das Mitglied, welches die Boxen angemietet hat, nicht auf der Seite des restlichen Komitees, sondern möchte den Schaden unbedingt bezahlen. Wir denken aber, dass wir keinesfalls den Neupreis bezahlen müssen und nach langem hin und her hat der Vermieter uns einen Kostenvoranschlag zukommen lassen, der die Reparatur der Boxen beinhaltet. Es handelt sich nun nur noch um 298€ zzgl. Montage, obwohl er zuerst behauptete, dass diese den Neupreis übersteigen werde. 
Es sollen in den vorhin genannten Boxen die " Speaker 15" Alto TS 115" im Wert vom je 149€ kaputt gegangen sein sollen. Da wir 2 Boxen hatten, kommen wir auf diese 298€. 
Die Begründung ist, dass wir die Musik sowohl am Reglerpult, als auch an den Boxen selbst zu laut aufgedreht hatten. Da wir keine Ahnung von dieser Technik haben, ist es nun die Frage, ob es dadurch überhaupt zu dieser Beschädigung kommen kann. Außerdem wurden wir in keinster Weise eingewiesen (Nur jenes Mitglied, die uns aber auch nicht wirklich erklärt hat, was wir tun und lassen sollen). Wir mussten außerdem die Anlage selbst auf- und abbauen, was, wie ich finde, alles sehr leichtsinnig vom Vermieter ist. 
Und als wir die Boxen zurückgebracht haben, hat der Vermieter die Boxen angenommen, ohne diese mit demjenigen, der sie zurückgebracht hat, zu überprüfen. Später am Tag erreichte uns dann die Nachricht, dass die Boxen kaputt seien. Der Vermieter hatte sie (nach Aussage des Mieters) Probegehört und etwas Störendes festgestellt. Daraufhin hat er diese aufgeschraubt und gesehen, dass sie kaputt seien. Wir fragen uns nun ob wir dadurch den Vertrag anfechten können, 1. da er diese ohne zu überprüfen angenommen hatte,
2. uns nicht eingewiesen hat,
3. wir den Neupreis erstatten sollen und nicht den Zeitwert,
4. die Boxen nicht neu waren und evtl. wir das Pech hatten, dass sie an Verschleiß kaputt gegangen sind.
Außerdem fragen wir uns, ob besagte Teile überhaupt innerhalb weniger Stunden aufgrund laut aufgedrehter Musik kaputt gehen können, oder der Vermieter uns für „Kleine Kinder hält, die man vera****en kann“ und selbst die Boxen, als wir diese zurückgebracht haben, manipuliert hat.
Ich freue mich auf schnelle Antwort und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Grüße Däivid97

Hallo!

er hält Euch völlig zu recht für kleine,dumme Kinder !

denn wie sonst will man erklären,man unterschreibt (alle Mitglieder!),weiß aber nicht,was man unterschrieb,weil man es sich nicht an Ort und Stelle durchlas und weil man auch keine Kopie forderte.
Wie es selbstverständlich für Vermieter und Kunde wäre.

mfG
duck313

Hallo,

wie schon geschrieben, war es wirklich unverzeihlich, als erwachsene Menschen blind einen Vertrag zu unterschreiben.
Rechtlich dürfte das Ganz wohl ziemlich kompliziert sein. Falls aber in dem Vertrag, ohne den ihr erst mal gar nichts machen könnt, eine Klausel steht, nach der ihr generell für die Anlage (wie besehen) verantwortlich seid, habt ihr wohl die A…karte.

Lautsprecher gehen kaum ein wenig kaputt. Entweder sie funktionieren oder sie sind defekt.
Wenn die Lautsprecher tatsächlich überlastet wurden und daher defekt sind, hätten sie nicht an diesem Verstärker angeschlossen werden dürfen. Das könnte ein entscheidendes Argument sein, denn der Veranstalter hätte diese Musikanlage in dieser Zusammenstellung nicht vermieten dürfen.
Er muß damit rechnen, daß die Anlage voll ausgefahren wird.
Wenn er seriös ist, hätte er eine verantworltiche Person von euch hinzu nehmen sollen, um den Fehler zu demonstrieren. Darüberhinaus müsste er die defekten Lautsprecher euch zur Verfügung stellen.

Aber kümmert euch erst mal um den Vertrag.

Gruß Heinz