Angeblich nicht durchgeführte Treppenhausreinigung

Wir wohnen in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, wobei sich in jeder Etage zwei Wohnungen befinden. Die Treppenhausreinigung der einzelnen Etagen wird im wöchentlichen Wechsel von den Bewohnern durchgefürt.
Unser Problem ist jetzt folgendes: Anscheinend haben sich die anderen Mieter schon häufiger bei der Wohnungsverwaltung über uns beschwert, da wir angeblich das Treppenhaus nicht reinigen würden. Daraufhin hat uns die Wohnungsverwaltung jetzt mit Kündigung gedroht! Das schlimme daran ist nur, dass wir die Reinigung sehr wohl regelmäßig (wie in der Hausordnung festgelegt) durchführen.
Es würde nichts bringen mir den anderen Mietern zu sprechen (alles schon versucht, die können uns einfach nicht leiden und wollen uns aus dem Haus haben)und die Frau von der Wohnungsverwaltung ist immer überaus emotional, fühlt sich persönlich angegriffen und dreht einem die Worte im Mund herum…
Aber was können wir tun? Mehr als wirklich reinigen (was wir ja tun) können wir auch nicht. Aber wenn sich die anderen Parteien ständig beschweren, bekommen wir demnächst die Kündigung! Wir haben uns schon überlegt die Reinigung ab jetzt zu filmen, aber ob wir damit wirklich weiter kommen?

Danke schon mal für eure Antworten!

Hallo!

Vorweg: ich bin kein Anwalt und so eine Frage hatte ich noch nicht.

Habe das aber mal schnell gegoogelt und finde das hier:

Verletzt der Mieter seine Reinigungspflichten, dann kann ihn der Vermieter diesbezüglich abmahnen und ein Frist für die Ausführung der Reinigung setzen. Der Vermieter kann den Mieter, der dann immer noch säumig ist, auf Erfüllung verklagen. Weigert sich der Mieter dann immer noch, so kann der Vermieter aus dem Urteil die Vollstreckung betreiben. Man nennt dies eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme (AG Wiesbaden - 91 C 2213/99-19). Der Vermieter läßt die Arbeiten ausführen (Reinigungsbetrieb oder Hausmeisterservice) und kann vom Mieter aufgrund des Urteils Kostenersatz verlangen und vollstrecken. (Pfändung des Bankkontos oder Beitreibung durch Gerichtsvollzieher).
Gelegentliche Verschmutzungen des Treppenhauses durch den Hund des Mieters begründen nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages. (AG Reichenbach WM 94, 322).

Das heißt für mich, Kündigung des Mietvertrages weil man nicht putzt gibt es nicht. Und bevor die zuvor genannten Maßnahmen ziehen muss natürlich erstmal nachgewiesen werden, dass ihr nicht putzt. Das wird nicht gelingen, denn dafür müsste der Vermieter ja eine Kamera im Flur anbringen, die IMMER eingeschaltet ist. Das wiederum verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und wäre als Beweismittel nicht zulässig.

Andersrum könnt ihr aber einfach beweisen, dass ihr geputzt habt. Schreibt euch jeden Putzvorgang mit Datum und Uhrzeit auf. Vielleicht kann auch ab und zu mal als Zeuge ein Freund dazu kommen und Fotos davon machen. Auch eventuelle Auffälligkeiten, wie z.B. besonderen Müll, besondere Trinkdosen, Papierschnipsel einfach mal aufheben in einer Tüte und im Keller aufheben. Wenn das wieder jemand anzweifelt, den Leuten unter die Nase halten, ihren eigenen Dreck werden sie hoffentlich wiedererkennen :smile:

Wünsche viel Erfolg!

i würde da ausziehen, weil i meine ruhe haben möchte.
willste das nit, musste mit gleichen mitteln zurückschlagen.
i sag mal so…dreckspack findet sich überall…

Hallo,

so schnell kann die Verwaltung nicht kündigen, da hier dann Aussage gegen Aussage stehen würde. Da würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Ich empfehle, wenn Sie es ermöglichen können, einen Zeugen aus Ihrem Freundeskreis bei der Reinigung dabei zu haben…danach kann man ja noch in Ruhe Kaffee trinken…nee…ich meine das ernst. Dann können Sie ruhig schlafen.
Vielleicht hilft auch ein Aushang, in dem Sie wegen übler Nachrede rechtliche Schritte androhen. Was haben die Nachbarn denn gegen Sie ?

Alles Gute wünscht

Peter B.

Wir wohnen in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, wobei
sich in jeder Etage zwei Wohnungen befinden. Die
Treppenhausreinigung der einzelnen Etagen wird im
wöchentlichen Wechsel von den Bewohnern durchgefürt.
Unser Problem ist jetzt folgendes: Anscheinend haben sich die
anderen Mieter schon häufiger bei der Wohnungsverwaltung über
uns beschwert, da wir angeblich das Treppenhaus nicht reinigen
würden. Daraufhin hat uns die Wohnungsverwaltung jetzt mit
Kündigung gedroht! Das schlimme daran ist nur, dass :stuck_out_tongue:arteien ständig beschweren, bekommen wir demnächst die
Kündigung! Wir haben uns schon überlegt die Reinigung ab jetzt
zu filmen, aber ob wir damit wirklich weiter kommen?

Danke schon mal für eure Antworten!

Hallo,

wenn jemand das Treppenhaus nicht reinigt, ist das noch lange kein Grund dem Mieter zu kündigen.
Da kann die Hausverwalterin so emotional sein, wie sie will - auch sie hat sich an das Gesetz zu halten.

Erst einmal muss ein Mieter schriftlich aufgefordert werden seiner Pflicht nach zu kommen.

Schlimmstenfalls wird die Treppe auf dessen Kosten gereinigt.
Hier wird ja die Treppe gereinigt.

Eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Wenn es möglich ist, würde ich, so albern das nun klingt einen Zeugen
hinzu ziehen, der bei der Reinigung des Treppenhauses zugegen ist.

Einer fristlosen Kündigung würde ich somit recht gelassen entgegen sehen, da diese unwirklsam ist.

Ich rate aber dringend Mitglied in einem Mieterverein/Mieterbund zu werden, da weiterhin Ärger zu befürchten ist.

Zudem sollte man sich fragen, ob man mit solchen Menschen weiterhin leben möchte.Gerade wenn mehrere Mietparteien den Hausfrieden stören, würde ich wenn es möglich ist eine andere Wohnung suchen.

Denn wegen Störung des Mietfriedens kann man gekündigt werden und eventuell kommen die Herrschaften auch auf diesen Gedanken.

Alternativ kann der Vermieter bei Streitigkeiten eine Reinigungsfrau beauftragen. Diese Kosten werden dann auf alle umgelegt.

LG
tina

Hallo,

filmen wäre sicherlich eine Idee. Aber ehrlich gesagt, kenne ich keinen Fall in dem ein Mietvertrag gekündigt wird wegen fehlender Reinigung. Dies ist nicht zulässig.

Sie könnten allerdings der Hausverwaltung immer, wenn Sie gereinigt haben eine Email senden mit der Bitte die Reinigung zu kontrollieren. Dies wird die Hausverwaltung irgendwann dermaßen nerven, dass Sie bald nichts mehr von denen hören werden.

Leider kann ich Ihnen keine bessere Antwort geben, da hier meiner Meinung nach viel zu persönlich (und nicht rechtlich) gearbeitet wird. Aber wie geschrieben: Sie brauchen keine Angst wegen einer Kündigung zu haben, besonders da hier Aussage gegen Aussage steht.

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo,
auch für Expertenanfragen gilt das http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

und die FAQ:1129

mfG
vnA

Hallo,
Tut mir Leid, mit dem Thema kenne ich mich garnicht aus.
MfG

Hallo,

reinigt unter Beisein von nicht verwandten Zeugen und lasst euch die Reinigung mit Datum und Uhrzeit von denen schriftlich bestätigen. Das kann auf einem handgeschriebenen Zettel geschehen.
Ihr seid dann nicht mehr angreifbar. Fotos oder Filme gelten vor Gericht nicht, es sei denn die Polizei hat sie angefertigt.

Gruß Knarf