Einen schönen Sonntag Euch allen.
Zum Fallbeispiel: Person A bekommt am Tag X einen dieser berühmten, gelben Zettel in den Briefkasten:„Da bei unserem ersten Termin unser Mitarbeiter keinen Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten erhielt, weisen wir Sie auf den 2ten Termin hin, der wie folgt stattfindet …“.
Person war aber die ganze Woche krankgeschrieben und somit 24/7 daheim. Auch wurde Person A nicht über einen Ersttermin informiert. Daraufhin schaut sich Person A den gelben Zettel nochmal an und siehe da, die Hausverwaltung hat den Zettel erst gar nicht persönlich eingeschmißen, sondern gleich per Post versandt.
Darf die Hausverwaltung das überhaupt? Wenn nachweislich gar kein erster Termin statt gefunden hat? Person A geht davon aus, dass die Hausverwaltung das immer so macht, um kurzfristige, reelle Ersttermine ausmachen zu können und bei Nichteinhaltung die Kosten eines Individualtermins einzukassieren.
Vielen Dank schonmal, lg Lernstein
Aus welchem logischen Grund sollte die Hausverwaltung denn sonst so ein Ding per Post schicken? Wenn der Fachmann vor Ort ist, kann er das doch gleich persönlich machen? Und müssen die nicht beweisen, dass sie auf einen ersten Termin fristgerecht (sofern es dafür Fristen im Vorraus gibt) hingewiesen haben?
Mal abgesehen davon, wurden die deklarierten Arbeiten längst vor Monaten ausgeführt - die Hausverwaltung hat auch schon in der Vergangenheit eine katastrophale Organisation an den Tag gelegt 
Auch ein nettes Hallo,
immer so viele höfliche Menschen hier,
)
Einen schönen Sonntag Euch allen.
Zum Fallbeispiel: Person A bekommt am Tag X einen dieser
berühmten, gelben Zettel in den Briefkasten:„Da bei unserem
ersten Termin unser Mitarbeiter keinen Zutritt zu Ihren
Räumlichkeiten erhielt, weisen wir Sie auf den 2ten Termin
hin, der wie folgt stattfindet …“.
Person war aber die ganze Woche krankgeschrieben und somit
24/7 daheim.
Man kann ja der Hausverwaltung jetzt mitteilen, dass man die ganze Woche zu Hause war, zwar keine Terminmitteilung erhielt, aber auch niemand kam, um in die Wohnung zu wollen, folgedessen wäre die H-Verwaltung jetzt in Zugzwang, denn die müssten jetzt beweisen, wann sie angeblich da waren.
So einfach ist das;–))
Schönen Tag noch.
Auch wurde Person A nicht über einen Ersttermin
informiert. Daraufhin schaut sich Person A den gelben Zettel
nochmal an und siehe da, die Hausverwaltung hat den Zettel
erst gar nicht persönlich eingeschmißen, sondern gleich per
Post versandt.
Darf die Hausverwaltung das überhaupt? Wenn nachweislich gar
kein erster Termin statt gefunden hat? Person A geht davon
aus, dass die Hausverwaltung das immer so macht, um
kurzfristige, reelle Ersttermine ausmachen zu können und bei
Nichteinhaltung die Kosten eines Individualtermins
einzukassieren.
Vielen Dank schonmal, lg Lernstein