Angebliche Beleidigung

Folgender theoretischer Fall:

Man steht an der Ampel, alle wollen links abbiegen, nur das Fahrzeug vor einem lenkt auf die Gegenfahrbahn, bremst abruppt. Man erkennt jetzt, dass der Verkehrsteilnehmer nicht abbiegen will. Dieser legt den Rückwärtsgang ein und zeigt einem den Scheibenwischer.

Man setzt zurück, der andere Verkehsteilnehmer parkt rückwärts ein und stößt dabei gegen - beispielsweise - ein Motorrad. Ob ein Schaden entstanden ist, ist nicht zu sehen.

Da man gerade an der Ampel steht, dies beobachtet hat, lässt man die Scheibe runter und bevor man etwas sagen kann, wird man als blöd tituliert und kann eigentlich nur noch schockiert sagen…„entweder warten Sie hier oder Sie rufen die Polizei.“

Da es grün wurde, fährt man weiter.

2 Tage später bekommt man Post von der Polizei mit einer Vorladung. Auf telefonischer Nachfrage erfährt man, dass man selbst wegen Beleidigung angzeigt wurde. Man hat nichts gesagt und man vermutet, dass der andere Verkehrsteilnehmer irgendwie von seiner Schuld ablenken will…

Was macht man nun aber gegen die Vorwürfe, die ganz schnell mit einer Geldstrafe geahndet werden können.

Zusatz: Der Verkehrsteilnehmer, der selbst beleidigt hat, war alleine, der der den Anrempler beobachtet hat war zu zweit im Auto…Hinweise auf ein mögliches Verhalten, damit hier nicht der Unschuldige „verurteilt“ wird?

Danke und Grüße

Da man gerade an der Ampel steht, dies beobachtet hat, lässt
man die Scheibe runter und bevor man etwas sagen kann, wird
man als blöd tituliert und kann eigentlich nur noch schockiert
sagen…„entweder warten Sie hier oder Sie rufen die
Polizei.“

Da es grün wurde, fährt man weiter.

2 Tage später bekommt man Post von der Polizei mit einer
Vorladung. :

Nach nur 2 Tagen? Man wußte gar nicht, daß die Polizei so schnell arbeiten kann.

Was macht man nun aber gegen die Vorwürfe, die ganz schnell
mit einer Geldstrafe geahndet werden können.

Man könnte das zunächst erst einmal abstreiten.

Gruß:
Manni