Angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo Wissende,

nehmen wir an jemand bekommt einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, innerorts 6km/h zu schnell gefahren zu sein (50km/h Höchstgeschwindigkeit) und soll 15€ zahlen.

Jetzt könnte man sagen: okay, die paar Euros. Was den jemand aber verwundert ist: auf dem Bußgeldbescheid ist ein Bild von ihm drauf, allerdings von der Seite. Der jemand weiß auch, dass er um die Uhrzeit dort gefahren ist, achtet aber peinlichst genau auf die Geschwindigkeit.

Benutzt wurde der eso Einseitensensor 3.0. Macht der keine Bilder von vorne oder wie misst der wenn auf dem Bescheid nur ein Bild von der Seite zu sehen ist? Und wie ist das gemeint, dass der Blitzer beide Seiten gleichzeitig blitzen kann? Heißt das, dass in dem Moment ein entgegenkommendes Fahrzeug zu schnell gewesen sein kann und der jemand jetzt dafür grade stehen soll (also Meßfehler?)?

Danke im voraus
HäschenHüpf

Hallo !

Das ist ein passives optisches System,kein aktives wie Radar.

Es hat 5 optische Helligkeitssensoren auf einem waagerechten Messbalken von 500 mm Länge. Der ist nur einseitig am Fahrbahnrand. und misst rechtwinklig über die Straße. 3 mittlere Sensoren parallel,die äußeren Sensoren 1 und 5 leicht schräg nach vorn und hinten .
Es kann mehrere Spuren überwachen,auch Gegenverkehr.
Wie das technisch bewerkstelligt wird,Überdeckung von Fahrzeugen auszuschließen,weiss ich nicht,aber es wird dann wohl nicht gemessen,wenn nicht zuzuordnen.

Es gibt Fotos von der Front und vom Heck(Motorrad),man muss dazu halt beide Kameras aufstellen. Wahrscheinlich gibts mehr Fotos als man in den Bescheid einkopiert hatte.

MfG
duck313

Hallo HäschenHüpf,

vielleicht ein kurzer Hinweis an dieser Stelle an den Jemand und/oder seinen Anwalt:

Geschwindigkeitsmessungen durch den Einheitensensor ESO 3.0 sind lt. jüngster Rechtsprechung nicht verwertbar (AG Landshut mit Urteil vom 03.05.2012 - 4286 Js 12300/10 und das AG Kaiserslautern mit Urteil vom 14.03.2012 – 6270 Js 9747/11.1 OWi), da der Hersteller die Signalläufe der Messungen nicht offenlegen kann oder will.

Weil die konkrete Offenlegung nicht möglich ist, ist es auch nicht ausreichend seitens des Herstellers auf die Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren zu verweisen.

Viele Grüße
Loroth

Hallo !

Liest Du da etwas anderes ?
Das AG Landshut Urteil 4286 Js 12300/10 ist vom 10.2.2011 und hat den Fahrer verurteilt und nicht etwa wegen fehlerhafter Messung mit dem eso 3.0 freigesprochen !

MfG
duck313

hi,

aber danach…

grüße
lipi

Hallo,

danke für die Antwort.

Wird das Gerät dann trotzdem benutzt weil keiner wegen 15€ Widerpsruch einlegt? Im Bescheid steht nämlich, dass man schon widersprechen kann, das aber auch ohne Prüfung eine Geldbuße nach sich zieht + noch angefallene Kosten. Auf gut deutsch: dann wird es ja noch teurer.

Sollte der Jemand sich jetzt weigern, das Bußgeld zu zahlen aufgrund der Urteile? Bzw. wie kann man sich wehren ohne hinterher als Verlierer dazustehen weil man Anwaltskosten etc. hat?

Grüße
HäschenHüpf

Du kannst Widerspruch einlegen.

Entweder wiird der Bescheid dann zurück gezogen, oder es kommt zu einer Verhandlung (evtl. in mehreren Instanzen).

Wenn das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, hast du 0,0€ zu tragen.