Angebliche Hundebeißerei - wie vorgehen?

es erscheint mir sinnvoll eine etwas ausführlichere Schilderung zu geben:

Ein Hundehalter (A) geht mit seiner Begleitung und mit seinem angeleinten Labradorrüden auf der Straße. Ihnen entgegen kommt ein anderer Hundehalter (B), der seinen Dackel frei laufen läßt. Nun ruft A den entgegenkommenden Hundehalter B auf und bittet ihn auf seinen Dackel anzuleinen, da er ansonsten seinen Labrador ebenfalls ableinen würde. B reagiert aber nicht darauf. Nach kurzem Zögern, erkennt A, dass der freilaufende Dackel auf seinen Labrador zugerannt kommt und lößt ihn von der Leine. Der Abstand der Halter beträgt zu diesem Zeitpunkt zirka 10 Meter. Da der Labrador nun ebenfalls auf den anderen Hund zurennt und dabei wesentlich schneller ist treffen dei beiden Hunde in relativer Nähe zu Halter B aufeinander. Die beiden Hunde zeigen Rüden-typisches Imponierverhalten (Bürste, aufgerichtete Rute, Sich-Umkreisen). Der Halter B trifft bei den Hunden ein und nimmt seinen Dackel mit den Händen vom Boden auf. In diesem Moment springt der Labrador mit einem Knurren auf den Dackel und damit, während dieser emporgehoben wird, auch an Halter B hoch. Halter A ist zeitgleich eingetrtoffen und nimmt seinen Labrador an die Leine.

Nun entbrennt eine hitzige Diskussion mit derben Wutausbrüchen, Beschimpfungen und Drohungen von Halter B, die etwa eine Viertelstunde andauert. B beschuldigt A, er hätte einen aggressiven Hund und er würde ihn beim nächsten Mal anzeigen. A versucht B zu erklären, dass er mit seinem Verhalten zur Eskalation der Situation beigetragen habe. Ergebnislos trennt man sich nach cirka 15 Minuten. Während der Debatte knurrt und kläfft der Dackel vom Arm des Hundehalter B.

Zwei Monate später treffen die beiden Hundehalter wieder aufeinander. Hundehalter B geht sofort auf Hundehalter A zu und verlangt von ihm seine Personalien und Geld für Tierarztkosten. Der Hund von A hätte seinen Dackel schlimm verletzt und er hätte Anzeige bei der Polizei erstattet und auch einen Zeugen für den Vorfall. Er werde dafür sorgen, dass der Hund von A einem Amtstierarzt vorgeführt werde und dass er in Zukunft nur noch mit Maulkorb laufen dürfe. Da A nicht auf B’s Forderungen eingeht wird die Polizei geholt und die Personalien festgehalten.

Nun zu den Fragen:
Kann jemand diesen Fall juristisch bewerten? Wie sieht in der Folge der „Worst Case“ aus? Also welche schlimmstmöglichen Folgen sind für Hundehalter A zu erwarten?

Wie soll sich Hundehalter A jetzt verhalten? Er hat weder eine Bissattacke seines Hundes gesehen (seine Begleitung auch nicht), noch bei dem angeblich gebissenen Hund eine Verletzung erkannt. Und auch Halter B hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Verletzung reklamiert, die ja doch während einer viertelstündigen Diskussion durch Blutung hätte bemerkt werden müssen.

Soll Hundehalter A seine Hundehaftpflichtversicherung zu diesem Zeitpunkt informieren oder abwarten, etwa bis der Anhörungsbogen der Polizei eintrifft?

Zu welchem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

Servus!

Kann jemand diesen Fall juristisch bewerten?

Wäre ja schlimm,wenn das niemand könnte…

Wie sieht in der
Folge der „Worst Case“ aus? Also welche schlimmstmöglichen
Folgen sind für Hundehalter A zu erwarten?

Ersatz der Tierarztkosten, die verwaltungsrechtlichen Folgen stehen in der Hundeverordnung des virtuellen Bundeslandes, in dem der Fall spielt. Bei einem einmaligen „Vorfall“ sehe ich da aber kaum Gefahr.

Wie soll sich Hundehalter A jetzt verhalten? Er hat weder eine
Bissattacke seines Hundes gesehen (seine Begleitung auch
nicht), noch bei dem angeblich gebissenen Hund eine Verletzung
erkannt. Und auch Halter B hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls
keine Verletzung reklamiert, die ja doch während einer
viertelstündigen Diskussion durch Blutung hätte bemerkt werden
müssen.

Na wunderbar! Abwarten und püriertes Chappi trinken. Wenn Person B was will, soll sie mit Beweisen ankommen.

Soll Hundehalter A seine Hundehaftpflichtversicherung zu
diesem Zeitpunkt informieren oder abwarten, etwa bis der
Anhörungsbogen der Polizei eintrifft?

Es ist jedenfalls nicht schädlich, den Versicherer so früh wie möglich zu informieren.

Zu welchem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

Seit mindestens zwei Monaten zu jedem Zeitpunkt.

hallo eckhard,

ich selbst bin auch hundehalterin und tierheilpraktikerin.

deine geschichte kommt all zu bekannt vor und ich kann dir aus eigener erfahrung etwas dazu sagen:

es erscheint mir sinnvoll eine etwas ausführlichere
Schilderung zu geben:

Ein Hundehalter (A) geht mit seiner Begleitung und mit seinem
angeleinten Labradorrüden auf der Straße. Ihnen entgegen kommt
ein anderer Hundehalter (B), der seinen Dackel frei laufen
läßt. Nun ruft A den entgegenkommenden Hundehalter B auf und
bittet ihn auf seinen Dackel anzuleinen, da er ansonsten
seinen Labrador ebenfalls ableinen würde. B reagiert aber
nicht darauf. Nach kurzem Zögern, erkennt A, dass der
freilaufende Dackel auf seinen Labrador zugerannt kommt und
lößt ihn von der Leine. Der Abstand der Halter beträgt zu
diesem Zeitpunkt zirka 10 Meter. Da der Labrador nun ebenfalls
auf den anderen Hund zurennt und dabei wesentlich schneller
ist treffen dei beiden Hunde in relativer Nähe zu Halter B
aufeinander. Die beiden Hunde zeigen Rüden-typisches
Imponierverhalten (Bürste, aufgerichtete Rute,
Sich-Umkreisen). Der Halter B trifft bei den Hunden ein und
nimmt seinen Dackel mit den Händen vom Boden auf. In diesem
Moment springt der Labrador mit einem Knurren auf den Dackel
und damit, während dieser emporgehoben wird, auch an Halter B
hoch. Halter A ist zeitgleich eingetrtoffen und nimmt seinen
Labrador an die Leine.

erstens:

dein hund „war“ zu dem zeitpunkt angeleint.

wenn ich jemanden aufforder,seinen hund anzuleinen,dann hat er das auch zu befolgen.denn ich forder ihn nicht umsonst auf,und weiss wie mein hund auf andere rüden/hunde reagieren kann .
tut er es nicht,haftet er meist.denn durch anleinen hätte man die provokation und beisserei vermeiden können.

auch zählt der spruch nicht :meiner ist ja viel kleiner als der andere hund.
meist sind es eben die kleinen die aus angst sofort zuschnappen.
kein hund lässt sich freiwillig beissen und bleibt ruhig dabei.

ein hochnehmen (auf den arm) ist in solch einem fall sowie so das verkehrteste was man machen kann.
man sollte seinen hund direkt ablenken und das spielfeld verlassen.

je nach kommune besteht sogar eine anleinpflicht.besonders wenn es innerorts ist.

Nun entbrennt eine hitzige Diskussion mit derben
Wutausbrüchen, Beschimpfungen und Drohungen von Halter B, die
etwa eine Viertelstunde andauert. B beschuldigt A, er hätte
einen aggressiven Hund und er würde ihn beim nächsten Mal
anzeigen. A versucht B zu erklären, dass er mit seinem
Verhalten zur Eskalation der Situation beigetragen habe.
Ergebnislos trennt man sich nach cirka 15 Minuten. Während der
Debatte knurrt und kläfft der Dackel vom Arm des Hundehalter
B.

zweitens:

es bringt nichts sich in solchen situation auf ein wortgefecht einzulassen.

passiert es das die hunde sich beissen,sollte man sich sofort drum kümmern ob ein hund oder mensch zu schaden gekommen ist.

b kann soviel drohen wie er will…er hat seine pflicht als hundehalter verletzt,denn auf eine bitte um anleinung kam er nicht nach.

Zwei Monate später treffen die beiden Hundehalter wieder
aufeinander. Hundehalter B geht sofort auf Hundehalter A zu
und verlangt von ihm seine Personalien und Geld für
Tierarztkosten. Der Hund von A hätte seinen Dackel schlimm
verletzt und er hätte Anzeige bei der Polizei erstattet und
auch einen Zeugen für den Vorfall. Er werde dafür sorgen, dass
der Hund von A einem Amtstierarzt vorgeführt werde und dass er
in Zukunft nur noch mit Maulkorb laufen dürfe. Da A nicht auf
B’s Forderungen eingeht wird die Polizei geholt und die
Personalien festgehalten.

drittens:

die polizei darf die personalien feststellen,aber somit kommst du auch an die des hundehalters b :wink:

auch wenn er die kosten von dir verlangt,er muss nachweisen das er auch wirklich beim tierarzt war und was gemacht worden ist.

war er nicht alleine als ihr euch begenet seit?was sagt deine bekannte,hat sie eine andere person gesehen?

selbst wenn ein wesenstest beantragt wird,würde ich mir keine sorgen machen.
die amtstierärzte wissen genau wo der pfeffer wächst und werden all zu oft mit solchen fällen kontaktiert.
solange dein hund keinen menschen anfällt,er nicht als wilder beisser bekannt ist,machen sie nichts.

Nun zu den Fragen:
Kann jemand diesen Fall juristisch bewerten? Wie sieht in der
Folge der „Worst Case“ aus? Also welche schlimmstmöglichen
Folgen sind für Hundehalter A zu erwarten?

die schlimmst mögliche folge ist,das er wirklich einen glaubwürdigen zeugen hat und du die kosten übernehmen musst.
aber das regelt ja die versicherung für dich,denn das ist eine auflage der kommune das der hund eine haftpflicht haben muss.ebenso wie das chipen.

Wie soll sich Hundehalter A jetzt verhalten? Er hat weder eine
Bissattacke seines Hundes gesehen (seine Begleitung auch
nicht), noch bei dem angeblich gebissenen Hund eine Verletzung
erkannt. Und auch Halter B hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls
keine Verletzung reklamiert, die ja doch während einer
viertelstündigen Diskussion durch Blutung hätte bemerkt werden
müssen.

abwarten!!

Soll Hundehalter A seine Hundehaftpflichtversicherung zu
diesem Zeitpunkt informieren oder abwarten, etwa bis der
Anhörungsbogen der Polizei eintrifft?

ich würde die anhörung abwarten,denn meist wird es eingestellt.

da kann ich nur aus erfahrung sprechen.

sollte doch etwas in dieser richtung kommen,sprich mit deiner versicherung und frag nach rechtsbeistand.
denn du hast direkt einen zeugen bei dir gehabt.

ausserdem kann der anwalt akteneinsicht verlangen,und dann ist es eh feststellbar wann halter b beim tierarzt war und was gemacht wurde.ob es wirklich bisswunden von dem besagten zusammentreffen sind .

Zu welchem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

zu jederzeit :smile:

gruss
claudia

Hi

dein hund „war“ zu dem zeitpunkt angeleint.

‚War‘ trifft’s aber genau ^^
Ihn mit Absicht abzuleinen find ich fahrlässig. (Wie du mir so ich dir hm?)
Somit enzog er seinen Hund auch seiner Gewalt.
Find es daher völlig egal das er vorher angeleint _war_.

Alles vor dem Ableinen war ja fast vorbildlich.
Alles danach nun gar nicht.

Und auf ominöse Zeugen die irgendwas von irgendwo weit entfernt gesehen haben wollen geb ich nicht viel.
Zumal nicht gesagt wurde was der Zeuge denn gesehen hat.
Den Vorfall oder die „Wunden“ danach.
Die kann sich das Tier auch danach woanders zugezogen haben.

Das der Dackelhalter seinen Hund auch noch direkt bei dem anderen aufhob war auch dumm… fahrlässig.

Hach immer diese Menschen die sich ein Tier halten und aber null Ahnung vom Verhalten haben XD

MfG
Lilly

hallo lilly,

dein hund „war“ zu dem zeitpunkt angeleint.

‚War‘ trifft’s aber genau ^^
Ihn mit Absicht abzuleinen find ich fahrlässig. (Wie du mir so
ich dir hm?)

ich denke nicht das es hier etwas mit „wie du mir,so ich dir“ zutun hat.

Somit enzog er seinen Hund auch seiner Gewalt.
Find es daher völlig egal das er vorher angeleint _war_.

Alles vor dem Ableinen war ja fast vorbildlich.
Alles danach nun gar nicht.

ich war auch schön öfter in ähnlichen situationen…und da hat ein ableinen mehr gebracht als ein aneinander vorbei zu gehen.denn das hätte beim nächsten zusammentreffen noch mehr agression hervor gerufen.

Und auf ominöse Zeugen die irgendwas von irgendwo weit
entfernt gesehen haben wollen geb ich nicht viel.

ich schon,denn die müssen dann ja auch benannt werden,tauchen wenn vor gericht auf.

Zumal nicht gesagt wurde was der Zeuge denn gesehen hat.
Den Vorfall oder die „Wunden“ danach.
Die kann sich das Tier auch danach woanders zugezogen haben.

dem stimme ich zu…es kann auch zu einem weiteren vorfall mit einem anderen hund gekommen sein.

Das der Dackelhalter seinen Hund auch noch direkt bei dem
anderen aufhob war auch dumm… fahrlässig.

Hach immer diese Menschen die sich ein Tier halten und aber
null Ahnung vom Verhalten haben XD

tja,die gibt es mehr als zu genüge ^^

gruss
claudia

OT: Versicherungs- und ChipPFLICHT?
Hallo Claudia,

aber das regelt ja die versicherung für dich,denn das ist eine
auflage der kommune
das der hund eine haftpflicht haben
muss.ebenso wie das chipen.

Ähäm…
Also bei uns muss für einen Hund keine Haftpflichtversicherung bestehen und mit einem Chip ausgerüstet muss er auch nicht sein.

Grüße von
Tinchen
(Für unsere Hundedame haben wir eine Haftpflichtversicherung und tätowiert und gechipt ist sie auch)

hallo tinchen,

aber das regelt ja die versicherung für dich,denn das ist eine
auflage der kommune
das der hund eine haftpflicht haben
muss.ebenso wie das chipen.

Ähäm…
Also bei uns muss für einen Hund keine Haftpflichtversicherung
bestehen und mit einem Chip ausgerüstet muss er auch nicht
sein.

das kommt auf die kommune an ( etliche ziehen nach ),einige machen es ab einer höhe von 40 cm zur auflage.

hier ist es jedenfalls so…der hund muss eine haftpflicht haben und gechipt sein.sonst droht ein heftiges ordnungsgeld.

Grüße von
Tinchen
(Für unsere Hundedame haben wir eine Haftpflichtversicherung
und tätowiert und gechipt ist sie auch)

ich denke das sollte für jeden hundehalter ausser frage stehen.
wie schnell kommen 100 € zusammen wenn doggy an jemanden hochhüpft,natürlich mit schlammigen pfoten :wink:

gruss
claudia

Hallo,

Hach immer diese Menschen die sich ein Tier halten und aber
null Ahnung vom Verhalten haben XD

Äh, also wenn du das schon sagst: Ableinen ist eigentlich das richtige Verhalten. Es gibt viele Hunde die an der Leine wesentlich agressiver sind (muss Herrchen schützen). Wenn sie dann abgeleint sind, kommt es - ausser zu Drohgebaren - zu keinen Kampfhandlungen.

Außerdem: Nehmen wir mal an, der Hund bleibt angeleint. Der Dackel kommt heran, es gibt Streit. Der Hundehalter wickelt sich beim Getümmel mit der Leine komplett ins Geschehen rein, stolpert, stürzt in die tobende Meute und wird gebissen. Auch nicht gerade toll, oder? Oder: Er zieht wie bekloppt an der Leine seines Rüden, während der andere Hund fleissig reinbeisst, wo er den Hund kriegen kann. Na klasse, alles schön in seiner Ordnung und man weiss ja dann, wen man mit den Tierarztkosten für seinen Hund belasten kann!

Das einzige was hier wirklich komplett falschgelaufen ist war, das der andere seinen Hund hochheben wollte!

MfG
Lilly

Gruß
Nita

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Äh, also wenn du das schon sagst: Ableinen ist eigentlich das
richtige Verhalten.

Wir sind hier nicht im Brett ‚Hundepsychologie‘, sondern bei ‚Allgemeine Rechtsfragen‘. Ableinen ist bei Leinenpflicht niemals das richtige Verhalten.

Es gibt viele Hunde die an der Leine
wesentlich agressiver sind (muss Herrchen schützen).

Viele sind nicht alle.

Wenn sie
dann abgeleint sind, kommt es - ausser zu Drohgebaren - zu
keinen Kampfhandlungen.

Manchmal aber doch.

Außerdem: Nehmen wir mal an, der Hund bleibt angeleint. Der
Dackel kommt heran, es gibt Streit.

Na und? Ein Tritt und der Streit mit dem Dackel ist beendet. Wenn sich der nicht angeleinte Dackel meint, mit dem großen streiten zu müssen, ist es übrigens sein Problem. er muß ja nicht näher kommen.

Der Hundehalter wickelt
sich beim Getümmel mit der Leine komplett ins Geschehen rein,

Warum sollte er das tun? Wenn er seinen Hund nicht im Griff hat, macht er was falsch. Wenn er sich in der Leine einwickelt, war sie zu lang. Man kann einen Hund auch am Halsband greifen, dann ist nichts mit wickeln.

stolpert, stürzt in die tobende Meute und wird gebissen. Auch
nicht gerade toll, oder?

s.o.

Oder: Er zieht wie bekloppt an der
Leine seines Rüden, während der andere Hund fleissig
reinbeisst, wo er den Hund kriegen kann. Na klasse, alles
schön in seiner Ordnung und man weiss ja dann, wen man mit den
Tierarztkosten für seinen Hund belasten kann!

s.o.

Das einzige was hier wirklich komplett falschgelaufen ist war,
das der andere seinen Hund hochheben wollte!

Der Fehler besteht darin, daß die Hunde nicht richtig erzogen worden sind und beide nicht angeleint waren.

Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hallo,

aus hunde-technischen Gründen hat sich A relativ korrekt verhalten. Wenn der Halter des Dackels das Viech nicht hochgenommen hätte, wäre vermutlich überhaupt nix passiert.

Leider interessiert weder die Versicherung noch das Rechtssystem sonderlich, wie Hunde sich normalerweise verhalten und wie man mit ihnen umgeht.

Fakt ist: aus Sicht der Versicherung war es ein Fehler, den Hund abzuleinen. A hätte seinen Hund angeleint lassen müssen. Was der Dackel daraufhin anstellt ist Problem des Dackelhalters. Greift ein unangeleinter Hund einen angeleinten Hund an, ist immer der unangeleinte Schuld, egal welcher Hund schwerer verletzt wird (wir hatten letztens so einen Fall im Bekanntenkreis: größenwahnsinniger Yorkie sprang ins Maul von angeleintem Husky. Yorkie tot, Husky richtigerweise unschuldig.).

Was nun die Tatsache angeht, dass der Dackelbesitzer im Nachhinein eine Beißverletzung moniert, würde ich ihn bitten, ein entsprechendes Tierärztliches Gutachten an As Anwalt oder A zu senden. In Anbetracht der Kampfhunde-Hysterie kann der halbirre Dackelhalter theoretisch eine Kampagne gegen A anzetteln, die in Leinen- und Maulkorbpflicht endet. Um das im Keim zu ersticken würde ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen und auch evtl. mit der Tierhalterhaftpflicht sprechen.

Gruß,

Myriam

Wir sind hier nicht im Brett ‚Hundepsychologie‘, sondern bei
‚Allgemeine Rechtsfragen‘. Ableinen ist bei Leinenpflicht
niemals das richtige Verhalten.

das frage ich mich auch gerade,zumindest bei deinem kommentar.

wer kennt sein tier besser wenn nicht der halter selbst??

desweiter besteht nicht in jeder kommune anleinpflicht.innerorts besteht zwar in den meisten kommunen anleinpflich,aber was ist wenn es auf dem feld ist??

Wenn sie
dann abgeleint sind, kommt es - ausser zu Drohgebaren - zu
keinen Kampfhandlungen.

Manchmal aber doch.

manchmal ist alles möglich…eben hätte,wäre,wenn :wink:

Außerdem: Nehmen wir mal an, der Hund bleibt angeleint. Der
Dackel kommt heran, es gibt Streit.

Na und? Ein Tritt und der Streit mit dem Dackel ist beendet.
Wenn sich der nicht angeleinte Dackel meint, mit dem großen
streiten zu müssen, ist es übrigens sein Problem. er muß ja
nicht näher kommen.

sorry,aber da schwillt mir der kamm hoch bei solchen kommentaren…denn da trifft es zu :
wie du mir ,so ich dir.

du hast nicht zufällig einen hund?

Der Hundehalter wickelt
sich beim Getümmel mit der Leine komplett ins Geschehen rein,

Warum sollte er das tun? Wenn er seinen Hund nicht im Griff
hat, macht er was falsch. Wenn er sich in der Leine
einwickelt, war sie zu lang. Man kann einen Hund auch am
Halsband greifen, dann ist nichts mit wickeln.

ja sicher,der eigene hund hängt am halsband in der luft und darf sich brav weiter beissen lassen.

Das einzige was hier wirklich komplett falschgelaufen ist war,
das der andere seinen Hund hochheben wollte!

Der Fehler besteht darin, daß die Hunde nicht richtig erzogen
worden sind und beide nicht angeleint waren.

Gruß
loderunner

Hi

Wenn sie
dann abgeleint sind, kommt es - ausser zu Drohgebaren - zu
keinen Kampfhandlungen.

Manchmal aber doch.

manchmal ist alles möglich…eben hätte,wäre,wenn :wink:

Außerdem: Nehmen wir mal an, der Hund bleibt angeleint. Der
Dackel kommt heran, es gibt Streit.

Na und? Ein Tritt und der Streit mit dem Dackel ist beendet.
Wenn sich der nicht angeleinte Dackel meint, mit dem großen
streiten zu müssen, ist es übrigens sein Problem. er muß ja
nicht näher kommen.

sorry,aber da schwillt mir der kamm hoch bei solchen
kommentaren…denn da trifft es zu :
wie du mir ,so ich dir.

ja sicher,der eigene hund hängt am halsband in der luft und
darf sich brav weiter beissen lassen.

Deswegen der Tritt :wink:

Also ich hab auch schon einen aggressiven kleinen Hund mit nem Tritt weggeschleudert.
Empfehlen würd ich das aber natürlich gar nicht. Das kann nach hinten losgehen und dann hat man selbst das Tier am Bein.
Mein angeleinter damaliger Hund hätte den locker totbeissen können aber er war nunmal n ganz harmloser.

Klar hätt ich ihn ableinen können so das er sich entweder selbst verteidigen kann oder flüchten… aber was wenn beide weggerannt wären und es dann zu einer Beisserei gekommen wäre mit eher schlechtem Ausgang für den kleinen schwächeren Hund.

Weil mein Hund dann auch abgeleint wurde wäre ich bestimmt mit zur Hälfte haftbar.

So lange er aber an der Leine ist, bin ich rechtlich eher auf der sicheren Seite. Und für den Schutz meines Hundes konnte ich in dem Moment sorgen.
Dem anderen ist aber nichts passiert.
Hab ihn ja nicht in den Körper getreten sondern Fuß unterm Bauch und schnelle Hebelwirkung und da flog er und war verdattert weil er mit mir offensichtlich nicht rechnete.

Wenn es um Tiere geht kann es so oder so ausgehen. Jede Situation ist denkbar. Wie du sagtest… hätte, wäre, wenn. Und selbst Herrchen der meint sein Tierchen zu kennen könnte bös überrascht werden.
Die streitenen Hunde hätten auch ein in der Nähe spielendes Kind umrennen können, welches wiederrum darauf ne Hundepsychose entwickelt. etc. ^^
(diesen Fall gab es schon mal bei ner BBC Doku)

Also besser an der Leine lassen.

Wenn man nicht gerade um sein eigenes Leben fürchten muss.

MfG
Lilly

Servus!

Äh, also wenn du das schon sagst: Ableinen ist eigentlich das
richtige Verhalten.

Wir sind hier nicht im Brett ‚Hundepsychologie‘, sondern bei
‚Allgemeine Rechtsfragen‘. Ableinen ist bei Leinenpflicht
niemals das richtige Verhalten.

Genauso könntest Du sagen: Nach links ausweichen ist beim REchtsfahrgebot nicht erlaubt. Wer hat denn Lust auf eine Beißerei in unmittelbarer Nähe seiner Kniekehlen? Und einen Hund angeleint zu lassen, ist so etwas wie eine Garantie für eine Beißerei. Genauso verhält es sich mit dem „Auf den Arm nehmen“. Du kannst die Rechtsfragen nicht losgelöst von der Realität beantworten.

hallo zusammen,

ich habe mich nun auch mal schlau gemacht (wofür hat man einen freund der rechtsanwalt ist) :wink:

also…das ist keine fachauskunft und keine rechtsberatung.

wenn der hund von herrchen a an der leine ist,man den hundehalter b auffordert seinen hund auch anzuleinen ,und der dem nicht nachkommt,dann ist halter b schuld.

leint herrchen a aber seinen hund ab und es kommt zum kampf,dann sind beide 50/50 schuld.(heisst 1/2 der tierarztkosten,oder jeder trägt die kosten für sein verletztes tier)

ansonsten stellt es eine ordnungswiedrigkeit da,wo man die polizei hinzuziehen kann um die personalien festzustellen.

wenn herrchen b etwas will,dann soll er einen anwalt kontaktieren und es geht vor gericht.

Hallo,

wer kennt sein tier besser wenn nicht der halter selbst??

Wer kann genau sagen, wie ein Tier reagiert? Siegfried und Roy waren sich auch gaaanz sicher.

desweiter besteht nicht in jeder kommune
anleinpflicht.innerorts besteht zwar in den meisten kommunen
anleinpflich,aber was ist wenn es auf dem feld ist??

Was ist, wenn doch? Und was ist, wenn…
So kommen wir nicht weiter. Ich habe geschrieben: wenn Anleinpflicht, warum loslassen? Was spricht gegen die Leine?

Wenn sie
dann abgeleint sind, kommt es - ausser zu Drohgebaren - zu
keinen Kampfhandlungen.

Manchmal aber doch.

manchmal ist alles möglich…eben hätte,wäre,wenn :wink:

Warum schaffen wir nicht ganz einfach alle Leinen ab, wenn die immer nur dazu führt, daß die Hunde beißen?

Außerdem: Nehmen wir mal an, der Hund bleibt angeleint. Der
Dackel kommt heran, es gibt Streit.

Na und? Ein Tritt und der Streit mit dem Dackel ist beendet.
Wenn sich der nicht angeleinte Dackel meint, mit dem großen
streiten zu müssen, ist es übrigens sein Problem. er muß ja
nicht näher kommen.

sorry,aber da schwillt mir der kamm hoch bei solchen
kommentaren…

Hallo? Wer hat den Dackelbesitzer denn gezwungen, seinen Dackel von der Leine zu lassen? Wenn er das macht, ist es allein sein Problem, wenn sich sein unerzogenes Tier nicht benimmt und mit einem größeren Hund anlegt. Oder seinem Besitzer.

Btw., was glaubst Du, was ich tun würde, wenn der Dackel meinen Sohn oder ein anderes Kind angefallen hätte?

denn da trifft es zu :
wie du mir ,so ich dir.

Ich habe Dir nichts getan und Du mir nichts. Wovon redest Du also?

du hast nicht zufällig einen hund?

Ich hatte zunächst eine Dackel, dann einen Terrier. Und die waren im Zweifel an der Leine und haben niemanden gebissen. Weil man die Leine einfach mal kürzer nimmt, wenn es gefährlich wird. Wenn die Hunde nicht zusammen kommen, können sie auch nicht beissen.

Der Hundehalter wickelt
sich beim Getümmel mit der Leine komplett ins Geschehen rein,

Warum sollte er das tun? Wenn er seinen Hund nicht im Griff
hat, macht er was falsch. Wenn er sich in der Leine
einwickelt, war sie zu lang. Man kann einen Hund auch am
Halsband greifen, dann ist nichts mit wickeln.

ja sicher,der eigene hund hängt am halsband in der luft und
darf sich brav weiter beissen lassen.

Ich habe nicht gesagt: er soll seinen Hund an der Leine hochheben. Ich habe gesagt, er soll seinen Hund an der Leine kurz halten und wenn der Dackel beißt, bekommt er einen Tritt.

Ich bleibe dabei:

Das einzige was hier wirklich komplett falschgelaufen ist war,
das der andere seinen Hund hochheben wollte!

Der Fehler besteht darin, daß die Hunde nicht richtig erzogen
worden sind und beide nicht angeleint waren.

Gruß
loderunner