es erscheint mir sinnvoll eine etwas ausführlichere Schilderung zu geben:
Ein Hundehalter (A) geht mit seiner Begleitung und mit seinem angeleinten Labradorrüden auf der Straße. Ihnen entgegen kommt ein anderer Hundehalter (B), der seinen Dackel frei laufen läßt. Nun ruft A den entgegenkommenden Hundehalter B auf und bittet ihn auf seinen Dackel anzuleinen, da er ansonsten seinen Labrador ebenfalls ableinen würde. B reagiert aber nicht darauf. Nach kurzem Zögern, erkennt A, dass der freilaufende Dackel auf seinen Labrador zugerannt kommt und lößt ihn von der Leine. Der Abstand der Halter beträgt zu diesem Zeitpunkt zirka 10 Meter. Da der Labrador nun ebenfalls auf den anderen Hund zurennt und dabei wesentlich schneller ist treffen dei beiden Hunde in relativer Nähe zu Halter B aufeinander. Die beiden Hunde zeigen Rüden-typisches Imponierverhalten (Bürste, aufgerichtete Rute, Sich-Umkreisen). Der Halter B trifft bei den Hunden ein und nimmt seinen Dackel mit den Händen vom Boden auf. In diesem Moment springt der Labrador mit einem Knurren auf den Dackel und damit, während dieser emporgehoben wird, auch an Halter B hoch. Halter A ist zeitgleich eingetrtoffen und nimmt seinen Labrador an die Leine.
Nun entbrennt eine hitzige Diskussion mit derben Wutausbrüchen, Beschimpfungen und Drohungen von Halter B, die etwa eine Viertelstunde andauert. B beschuldigt A, er hätte einen aggressiven Hund und er würde ihn beim nächsten Mal anzeigen. A versucht B zu erklären, dass er mit seinem Verhalten zur Eskalation der Situation beigetragen habe. Ergebnislos trennt man sich nach cirka 15 Minuten. Während der Debatte knurrt und kläfft der Dackel vom Arm des Hundehalter B.
Zwei Monate später treffen die beiden Hundehalter wieder aufeinander. Hundehalter B geht sofort auf Hundehalter A zu und verlangt von ihm seine Personalien und Geld für Tierarztkosten. Der Hund von A hätte seinen Dackel schlimm verletzt und er hätte Anzeige bei der Polizei erstattet und auch einen Zeugen für den Vorfall. Er werde dafür sorgen, dass der Hund von A einem Amtstierarzt vorgeführt werde und dass er in Zukunft nur noch mit Maulkorb laufen dürfe. Da A nicht auf B’s Forderungen eingeht wird die Polizei geholt und die Personalien festgehalten.
Nun zu den Fragen:
Kann jemand diesen Fall juristisch bewerten? Wie sieht in der Folge der „Worst Case“ aus? Also welche schlimmstmöglichen Folgen sind für Hundehalter A zu erwarten?
Wie soll sich Hundehalter A jetzt verhalten? Er hat weder eine Bissattacke seines Hundes gesehen (seine Begleitung auch nicht), noch bei dem angeblich gebissenen Hund eine Verletzung erkannt. Und auch Halter B hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Verletzung reklamiert, die ja doch während einer viertelstündigen Diskussion durch Blutung hätte bemerkt werden müssen.
Soll Hundehalter A seine Hundehaftpflichtversicherung zu diesem Zeitpunkt informieren oder abwarten, etwa bis der Anhörungsbogen der Polizei eintrifft?
Zu welchem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

