Angebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn

Hallo!

Folgender Sachverhalt geht weniger ums Recht, sondern um eure Erfahrungen oder Meinungen, vielleicht auch Tipps dazu:

Zwei Mieter wohnen übereinander, EG und 1. Etage.
Der Mieter aus dem EG beschwert sich bereits seit Monaten, auf nette Art und Weise, beim Mieter aus der 1. Etage, dass man jeden Schritt, den er in der Wohnung laufe hören könne.

Der Mieter aus der 1. Etage bewegt sich ganz normal durch die Wohnung auf Socken, nichts außergewöhnliches.
Für den Mieter aus dem EG ist dieser „Zustand“ allerdings wohl unerträglich geworden, „zum Wahnsinnig werden.“

Dazu muss man noch wissen, dass die Wohnungen in einem Neubau sind und der Mieter aus dem EG wohl sehr hellhörig ist.

Hat Jemand einen Vorschlag zur Lösung dieses Problems?
Denn der Mieter aus der 1. Etage weiß keine, da er sich nunmal durch seine Wohnung bewegen muss und dabei auch nicht besonders laut läuft, sondern eher ganz normal. Er vermutet, dass de Böden schlecht isoliert sind oder der Mieter aus dem EG einfach überempflindlich ist.

Viele Grüße

wohnungen tauschen.

Hallo,

einige Läufer auf vielbelaufenen Stellen helfen auch.

Grüsse

Jörg

wohnungen tauschen.

danke :wink:

oder ob es was bringt wenn man n gutachter holen würde, der bestätigt, dass dieser „lärmpegel“ ganz normal ist?
dann würde der mieter aus dem EG nicht mehr glauben, dass die Mieter aus dem 1. OG in der wohnung rumtrampeln :wink:

was meinst du,wieviel der kostet!!

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Hallo,

ich bin in einer Wohnung in der sechsten Etage aufgewachsen und meine Eltern haben mir von Anfang an beigebracht, leise aufzutreten. Sie lehrten mich dies, indem sie mich trainierten, in der Wohnung mit der Fusspitze zuerst aufzutreten und nicht mit der Ferse.
Ich habe nun inzwischen diverse Leute über mir wohnen gehabt, die das anscheinend nicht gelernt haben.

Ich bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass man in Etagenwohnungen durchaus jeden Schritt hören kann, wenn der Gehende den „Straßentritt“ drauf hat. Für den Geher mag das nicht übermäßig laut sein und halt unter „normales Gehen“ fallen, aber der, der drunter wohnt kann halt genervt sein.

In dem vorgestellten hypothetischen Fall würde ich dem oberen Mieter ein „bewusstes Gehen“ empfehlen. Damit meine ich nicht Schleichen, sondern einfach auf seine Schritte achten und mal verschiedene Arten, den Fuss aufzusetzen, durchspielen.

Dem unteren Mieter empfehle ich Geduld und evtl. eine Ablenkung. Sich auf die Schritte zu konzentrieren kann das Geräusch subjektiv verstärken.

Beide sollten hier zusammen arbeiten und Entgegenkommen zeigen…

Gruß,

Florian

das würde dann schließlich der EG Mieter zahlen, denn er fühlt sich ja belästigt und hatte das sogar schon vorgeschlagen.

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Guten Morgen,

Hausschuhe mit weicher Sohle könnten auch helfen.

Andrea

Hallo

Der Mieter aus der 1. Etage bewegt sich ganz normal durch die
Wohnung auf Socken, nichts außergewöhnliches.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur den Tip von Andrea (Mäusemama)
empfehlen. Das Auftreten mit der nackten oder besockten Ferse macht
mehr Krach als mit weich besohlten Hausschuhen.

Der Mieter aus dem EG wird sich freuen!

Gruss
Heinz

Es gibt sehr unterschiedlich laute Wohnungen, sehr unterschiedliches Wohnverhalten und sehr unterschiedliches Lärmempfinden.

Was viele nicht bedenken: einen Anspruch auf absolute Ruhe - gerade in einem Mehrfamilienhaus - gibt es nicht!
Nur bei wesentlichen, unzumutbaren Geräuschen, die überdies vermeidbar sind besteht ggfs. ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Geräuschverursacher.
Daneben könnte es sich unter Umständen aber auch um einen Mangel an der Wohnung handeln > Abhilfeanspruch gegenüber dem Vermieter.
hier ein paar Links:
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/speci…
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…

Auch eine Messung zeigt ganz objektiv ob/wie laut die Geräusche neutral gemessen sind - ganz hilfreich zur Einschätzung sind Vergleichstabellen z.B.
25 dbA = LEISE
10 dbA = Blätterrauschen, normales Atmen.
20 dbA = Flüstern, Weckerticken, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.
40 dbA = latente Umweltgeräusche in Wohngebieten /tags
z.B.
http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft/bw_vtec/vtec…
http://www.code-knacker.de/dba.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Sone

Man kann z.B. versuchen zunächst durch eine Begehung/Geräuschprobe feststellen, um was es bei der Belästigung/Beschwerde denn nun tatsächlich geht:
> eine Vertrauensperson in der OG-Whng, du mit dem „Belästigten“ in der EG-Whng > mit Telefonkontakt Gehproben/Geräuschtests machen
> wann fühlt sich der Belästigte belästigt?

Ich habe allerdings auch schon erlebt, dass das einen „Belästigten“ nicht überzeugt - letztendlich war’s nur mit einer Messung möglich, dem „Belästigten“ klarzumachen, dass das, was er da hört und als Belästigung empfindet, rein neutral als leise einzustufen ist - und weder Unterlassungs- noch Abhilfeansprüche auslöst.

Beispiel: In der „Belästiger-Wohnung“ wurden mittels Musikanlage 85 dbA (!!!) hergestellt (Verständigung trotz Anschreien kaum mehr möglich!) - in der „Belästigten“-Wohnung kommen Indiz dafür, dass bauliche Mängel nicht vorliegen.
Den eigenen Kühlschrank (erheblich lauter), gab der „Belästigte“ an nicht wahrzunehmen …
Für das subjektive Hörempfinden/Belästigkeitsgefühl kommt es offensichtlich auch immer darauf an, wer das Geräusch verursacht :wink:

Letztendlich lösbar ist so ein Problem dann kaum - außer der „Belästigte“ zieht aus > in ein einsames Häuschen am Waldrad, ohne jegliche Nachbarn.

Man kann dann lediglich versuchen dem „Belästigten“ klarzumachen, dass es keine „wesentliche, unzumutbare und vermeidbare Belästigung/Beeinträchtigung“ gibt - und dass es weder von Vermieter- oder von Nachbarseite etwas zu ändern oder abzustellen gibt. Dabei kann eine amtliche Messung dann durchaus hilfreich sein …

Aber: wenn eine Begehung/Messung ergibt, dass Geräusche nahezu ungedämpft von der einen in die andere Wohnung übertragen werden - also Indizien für Mängel beim baulichen Schallschutz bestehen, geht’s munter weiter > rechtlicher Mangelbegriff, Ansprüche des „Belästigten“ gegen den Vermieter auf Abhilfe …

Hier noch ein Nachtrag:

Hallo!

Vielen dank für die ganzen Antworten & Tipps.

Diesen Gehtest (einer läuft oben, der andere läuft unten) wurde bereits durchgeführt.
Der Mieter aus dem 1. OG stand dabei in der Wohnung des „Belästigten“ und hörte fast gar nichts, worauf der „Belästigte“ schon rief „Da hören Sie es, und das ist noch leise.“

Ich glaube nicht, dass der Mieter aus dem 1. OG schwerhörig ist, zumal er bestimmt gute 30 Jahre jünger ist als der „Belästigte“ und gute Ohren hat.

Vielleicht sollte der „Belästigte“ wirklich mal einen Gutachter zu Rate ziehen, denn sonst kann man ja nie beweisen, dass man weder trampelt, noch keine Rücksicht nimmt o.ä.
Hausschuhe wurden auch schon angeschafft, allerdings teilte der „Belästigte“ dann mit, dass die auch nix bringen, es müssten schon Schlappen in der Art von Birkenstock sein. =)

Weiterhin wurde auch das laute Abstellen von Gegenständen bemängelt.
Aber das darf vorkommen oder wie seht ihr das?

Wir reden hier nicht von einem permanenten stundenlangen Hinstellen von schweren Gegenständen, das ganze passieert höchstes alle paar Wochen mit zwei, drei Gegenständen, ist also eine Sache von 1 Minute.

Für den Mieter aus dem 1. OG ist der Zustand auch nicht sehr angenehm, weil er immer ein schlechtes Gewissen hat, wenn man Besteck in der Küche runterfällt oder wenn er mal wieder durch die Wohnung schleicht oder wenn mal Besuch da ist, der nicht seine eigenen Schlappen fürs Haus dabei hat :wink:

Vieleicht sollte man noch wissen, dass sich der „Belästigte“ über fast alles schon, dh auch über 10000 andere Dinge als über uns, bei der Hausverwaltung beschwert hat.

Dem „Belsätigten“ soll einfach mal klar werden, dass er vielleicht einfach total überreagiert und sich da reinsteigert, nur wie macht man das?

Viele Grüße & vielen dank für eure Hilfe

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Hallo!

Vielen dank für die sehr hilfreiche Antwort.

Diesen Gehtest (einer läuft oben, der andere läuft unten) wurde bereits durchgeführt.
Der Mieter aus dem 1. OG stand dabei in der Wohnung des „Belästigten“ und hörte fast gar nichts, worauf der „Belästigte“ schon rief „Da hören Sie es, und das ist noch leise.“

Ich glaube nicht, dass der Mieter aus dem 1. OG schwerhörig ist, zumal er bestimmt gute 30 Jahre jünger ist als der „Belästigte“ und gute Ohren hat.

Vielleicht sollte der „Belästigte“ wirklich mal einen Gutachter zu Rate ziehen, denn sonst kann man ja nie beweisen, dass man weder trampelt, noch keine Rücksicht nimmt o.ä.
Hausschuhe wurden auch schon angeschafft, allerdings teilte der „Belästigte“ dann mit, dass die auch nix bringen, es müssten schon Schlappen in der Art von Birkenstock sein. =)

Weiterhin wurde auch das laute Abstellen von Gegenständen bemängelt.
Aber das darf vorkommen oder wie seht ihr das?
Wir reden hier nicht von einem permanenten stundenlangen Hinstellen von schweren Gegenständen, das ganze passieert höchstes alle paar Wochen mit zwei, drei Gegenständen, ist also eine Sache von 1 Minute.

Für den Mieter aus dem 1. OG ist der Zustand auch nicht sehr angenehm, weil er immer ein schlechtes Gewissen hat, wenn man Besteck in der Küche runterfällt oder wenn er mal wieder durch die Wohnung schleicht oder wenn mal Besuch da ist, der nicht seine eigenen Schlappen fürs Haus dabei hat :wink:

Vieleicht sollte man noch wissen, dass sich der „Belästigte“ über fast alles schon, dh auch über 10000 andere Dinge als über uns, bei der Hausverwaltung beschwert hat.

Dem „Belsätigten“ soll einfach mal klar werden, dass er vielleicht einfach total überreagiert und sich da reinsteigert, nur wie macht man das?

Viele Grüße & vielen dank für eure Hilfe

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Das Geschilderte kommt mir leider nur allzu bekannt vor :frowning:

Dem „Belästigten“ soll einfach mal klar werden, dass er vielleicht einfach total überreagiert und sich da reinsteigert, nur wie macht man das?

In dem mir bekannten Fall hat wie gesagt erst die Messung (Landratsamt Immissionsschutz) dem Belästigten klar gemacht, dass keine objektive Lärmbelästigung vorliegt, sondern dass es alleine an seinem subjektiven Empfinden liegt. Es hat allerdings noch starke Nerven gebraucht, bis der „Belästigte“ seine eigenen Belästigungen (auch gegenüber dem angeblich lärmenden Nachbarn) eingestellt hat.

Grundsätzlich trägt derjenige, der Abhilfe/Unterlassung bzgl. einer Lärmstörung fordert, auch die Beweislast. D.h. man könnte auch gleich die kalte Schulter zeigen. Wenn der „nur rein subjektiv Belästigte“ soweit geht sein vermeintliches Recht gerichtlich einzuklagen, wird ihn letztendlich ein Richterspruch/Urteil überzeugen müssen.

Hallo,

nach dieser Schilderung hört sich das für mich nach ganz normalen Wohngeräuschen an und die wären hinzunehmen.
Es klingt eher so, als sei die Wahrnehmung des Darunterwohnenden schon so sensibilisiert, dass selbst das Husten eine Fliege als störend empfunden würde…ganz besonders dann, wenn die Fliege im Stockwerk über ihm hustet.

http://www.bauvereinag.de/index.cfm/pa_id/254/pr_id/…
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/ass_immobil…

Was für Boden könnte denn verlegtsein? Könnte das Haus an sich besonders hellhörig sein? Wäre evtl. eine Trittschalldämmung vorhanden?
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

Gruß
Maja

Es ist Parkettboden verlegt. Wie das ganze gedämmt ist weiß ich nicht.
Die Hausverwaltung sagt allerdings es könne nicht an der Isolierung liegen, da das Haus ein Neubau ist (Bezug Februar 2007).
Genaues weiß man leider nicht.

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