Angebliche Missachtung von Rotlicht mit Fahrrad

Hallo,

angenommen ein Radfahrer fährt im Kreuzungsbereich auf den Bürgersteig und biegt dann auf(!) dem Bürgersteig rechts ab.

Die Polizei holt diesen nach ~100m raus.

Diesem Fahrer wird ein Bußgeldbescheid für Missachtung von Rotlicht zugestellt.

Hat er wohl eine Chance, ohne Zeugen „was“ zu erreichen?

Vielen Dank im Voraus,

DeArmin

wieso ohne zeugen? ist die aussage des polizisten nicht ausreichend genug, ist er kein zeuge?

angenommen ein Radfahrer fährt im Kreuzungsbereich auf den
Bürgersteig und biegt dann auf(!) dem Bürgersteig rechts ab.

Diesem Fahrer wird ein Bußgeldbescheid für Missachtung von
Rotlicht zugestellt.

Hat er wohl eine Chance, ohne Zeugen „was“ zu erreichen?

Was will er denn erreichen mit den Zeugen? Sie zu einer Falschaussage zwingen? Die können doch auch nur feststellen, was der Polizist schon gesagt hat - Rotlichtverstoß.

Das selbe gilt übrigens auch für Autofahrer, klassisches Beispiel ist die Tankstelle an einer Kreuzung. Fährt ein Autofahrer vor der roten Ampel auf die Tankstelle, um auf der Querstraße die Tankstelle wieder zu verlassen, ohne dass er die Tanke genutzt hätte, ist das auch ein Rotlichtverstoß.

Auch Radfahrer müssen lernen, dass sie sich nicht alles erlauben können. Was der Radfahrer auf dem Bürgersteig zu suchen hat, ist mir auch schon schleierhaft.

Liebe Grüße,
-Efchen (derzeit selber Radfahrer)

Hallo,

was soll der Zeuge denn bezeugen? Um von der Ordnungswirdirgkeit der Rotlichtverstoßes runter zu kommen, müsste der Zeuge doch lügen.
Oder ist der Fahrradfahrer einfach falsch informiert und meint, keinen Verstoß begangen zu haben?

Es gibt zu solche einem Verhalten schon mehrere höchstrichterliche Urteile die all den gleichen Tenor haben. Hier mal beispielhaft eins aufgeführt:

OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen vom 25.04.2002 Az.: 2 Ss OWi 222/02

"Verkehrsordnungswidrigkeit: Rotlichtverstoß durch Umfahren einer roten Ampel auf dem Gehweg; Fahrverbot für einen Mofa-Fahrer

Orientierungssatz

  1. Wenn ein Verkehrsteilnehmer (hier: ein Mofa-Fahrer) eine Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung bei Rotlicht unter Benutzung des Gehweges umfährt, begeht er jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß, wenn er noch im unmittelbaren Kreuzungsbereich in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt.

  2. Ein solcher Rotlichtverstoß rechtfertigt die Verhängung eines Fahrverbotes. Insoweit gelten die durch den erkennenden Senat für Leichtkrafträder aufgestellten Grundsätze für das vorliegend vom Betroffenen benutzte Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend (Festhaltung OLG Hamm, 17. Februar 1998, 2 Ss OWi 11/98, MDR 1998, 650)."

(Quelle: Juris.de)

Gruss

Iru

klarer Fall
Scheint doch ein klarer Fall zu sein, die Aussage des Polizisten liegt vor…

off Topic: schade das diese Radfahrterroristen nicht öfter rausgefischt werden.
Gruß elmore, der selbst gern Rad fährt, sich aber ärgert, das so eine große Zahl Radfahrer meint sich nicht an Verkehrsregeln halten zu müssen!

off Topic: schade das diese Radfahrterroristen nicht öfter
rausgefischt werden.

Hast recht. Man sollte solchen Lumpen die Navy Seals hinterher schicken, die ihnen dann einen gezielten Kopfschuss geben einen fairen Prozess machen. Schließlich bleiben ja Terroristen letztendlich Terroristen, oder?
Man bin ich froh, dass solche Rechtsbeugeterroristen bis uns nicht in der Mehrheit sind.
Eine schönen Tag noch
Leo

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off Topic: schade das diese Radfahrterroristen nicht öfter
rausgefischt werden.

Hast recht. Man sollte solchen Lumpen die Navy Seals hinterher
schicken, die ihnen dann einen gezielten Kopfschuss geben
einen fairen Prozess machen. Schließlich bleiben ja
Terroristen letztendlich Terroristen, oder?
Man bin ich froh, dass solche Rechtsbeugeterroristen bis uns
nicht in der Mehrheit sind.

Es geht elmore da wohl weniger um die Radler, die - wie jeder - mal ein Verkehrsschild oder eine Ampel übersehen, aber ansonsten keineswegs der Meinung sind, die einzig gerechtfertigten Verkehrsmittel zu fahren und somit allen anderen Verkehrsteilnehmer ihre Rechte abschneiden zu können, selbst aber keine Pflichten zu haben.

Sondern es geht um diese spezielle Sorte von Velofaschisten.

smalbop

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?
kann ich was von dem Zeug haben, dass Du geraucht hast???

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hallo,
es macht sicher wenig sinn hier jemanden zu diffamieren und als den großen verkehrsraudi hinzustellen.

fakt ist, dass hier als radfahrer ein rotlichtverstoß begangen wurde.
die polizei hat das einzig richtige gemacht und den radfahrer gestellt.
straßenverkehr baut sich in hohem maße auf vertrauen auf. das bedeutet, dass jeder verkehrsteilnehmer die regeln beachtet. zu diesen verkehrsteilnehmern gehören all diejenigen, die sich im öffentlichen straßenverkehr bewegen.

wenn ich nicht darauf vertrauen kann, dass andere verkehrsteilnehmer bei einem rotlicht anhalten, dann wird straßenverkehr nicht funktionieren.

ich glaube, dass es wichtiger ist, den fragesteller davon zu überzeugen, zukünftig regelkonform zu fahren, als auf ihn herumzuhacken.
mfg
mpu24

Die Art von Terror ist mir jedenfalls näher als der in Afghanistan :wink:

und was willst du damit zum ausdruck bringen?

hallo,
es macht sicher wenig sinn hier jemanden zu diffamieren und
als den großen verkehrsraudi hinzustellen.
straßenverkehr nicht funktionieren.

habe ich das getan? sicherlich nicht! ich habe nur gesagt, das ein polizist zeuge genug ist. das dürfte doch jedem klar genug sein.

ich glaube, dass es wichtiger ist, den fragesteller davon zu
überzeugen, zukünftig regelkonform zu fahren, als auf ihn
herumzuhacken.

nö, ich bin kein moralapostel! und jemanden per internet zu überzeugen das er etwas falsch gemacht hat, liegt mir fern. das weiß jeder selbst.

aber zu meinen, das die aussage eines polizisten keine beweiskraft hat, ist schon mehr als weltfremd, um nicht zu sagen dämlich.

kp

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Hallo!

angenommen ein Radfahrer fährt im Kreuzungsbereich auf den
Bürgersteig und biegt dann auf(!) dem Bürgersteig rechts ab.

Die Polizei holt diesen nach ~100m raus.

Diesem Fahrer wird ein Bußgeldbescheid für Missachtung von
Rotlicht zugestellt.

Hat er wohl eine Chance, ohne Zeugen „was“ zu erreichen?

Hoffentlich nicht.

M.

Verläuft auf dem „Bürgersteig“ denn ein Radweg, oder noch daneben? - Gibts es neben den Fahrbahnampeln weitere Signale oder spezielle Radverkehrszeichen? - Wie alt sei der Radfahrer? :wink:

Hallo Efchen,

du bist doch nicht etwa auch…???

lg mit Augenzwinkern
Bollfried

du bist doch nicht etwa auch…???

Nein :wink:
Ich fahre immer brav auf dem rechten Radweg, stoppe an Ampeln auf Radwegen, selbst wenn von rechts keine Straße kommt, halte an Auto-Ampeln, wenn am Überweg nur ein Fußgänger auf der Ampel ist und fahre in verkehrsberuhigten Zonen auch mit dem Fahrrad Schrittgeschwindigkeit.

-)

-Efchen

Hallo Efchen,

denke bitte daran,es gibt auch Radwege die befinden sich nur linksseitig!

lg Bollfried

denke bitte daran,es gibt auch Radwege die befinden sich nur
linksseitig!

Dann kann ich natürlich den rechten nicht benutzen :smile: