Angebliche Ruhestörung

Hallo an alle,

folgendes… nehmen wir an ein Nachbar beschwert sich, weil man (AUSNAHME) nach 0.00Uhr nach Hause kommt und den Fahrradhof betritt um selbiges abzustellen. Die Begründung seiner beschwerde " Ruhestörung, wegen betreten des Fahrradhofs nach 22Uhr" (gibt keine interne Regelung für soetwas). Es wurde kein besonderer Geräuschpegel verursacht, normaler Ablauf.

Desweiteren wird angenommen, dass es eine Beschwerde gab, welche unseren Hund betrifft. Der Hund entstammt keiner kleffenden Rasse, jedoch kommt es vor das Hunde bellen. Nach dem dies ( kommt vllt auch einmal in 1-3 Monaten vor, dass der Hund mal über 10 -15min bellt, wegen besonderen Umständen) der Fall war ( tagsüber nicht nachts!!), wurde auch hier direkt eine mögliche Mietminderung angesprochen. Es gab noch 1000 andere Dinge welche ich nicht aufführen will, weil sie alle im kleinkarrierten Bereich liegen.

Hierzu würden mich eure Fachmännischen Ansichten interessieren, im Bezug auf das Recht des Nachbarn (welcher nebenbei erwähnt gerade erst zugezogen ist).

Hallo,

das Recht ist dazu nicht in der Lage, alles aufzuführen. Sonst hätten wir ein ganzes Buch nur zur Ruhestörung.

Was sagt denn der Vermieter dazu?
Was gibt es an Beweisen für die Ruhestörung, also zB Zeugen?

In der Summe können viele kleine Dinge zu einem großen gesamten führen, was dann auch wieder verständlich ist.

Es gibt vom Gesetz her vermeidbaren und unvermeidbaren Lärm.

Unvermeidbar ist zB das Schreien eines Kindes der das Geräusch eines Staubsaugers oder eben eines Menschen, der dein Fahrrad abstellt.

Ich würde mir schonmal eine Advokarte besorgen ;O)

Was der Vermieter dazu sagt weis ich (NOCH) nicht.Zeugen für was? das ein Fahrrad abgestellt wurde? vllt wer weis, aber sicherlich niemanden anderen der sich dadurch gestört fühlt. Mich interessiert nur ob man im Endeffekt mit solchen Nichtigkeiten durch kommt.
Und es ist nicht so, dass andauernd 100 Elefanten in der Wohnung toben oder andere komische Dinge gemacht werden.

„In der Summe können viele kleine Dinge zu einem großen gesamten führen, was dann auch wieder verständlich ist.“

–> Ich kann doch jmd. nicht verurteilen, weil er sein Fahrrad abstellt, vor ein paar Wochen war es eine Kellertür die nicht zu war und angeblich die Nacht über geklappert hat?! (was der Herr niemals gehört haben kann, da sein Schlafzimmer am andern Ende der Wohnung liegt und meines direkt an der Haustür von welcher dann ca. 50 Treppen zum Keller führen und ich habe NICHTS gehört.)

… meine Meinung zu der Sache ist… Zeit ist kostbar, zu viel Zeit ist gefährlich.

Nunja das mit der Advocard, soll wohl keine Werbung sondern eine Anspielung darauf sein was demnächst auf mich zukommen kann.

Danke für deine zügige Antwort!

Hallo Jakku,

man kann nichts und schon gar nicht aus der Ferne etwas verbindliches sagen.

Niemand kennt die genauen Umstände.

Aber wenn es kein vermeidbarer Lärm zwischen 22-06 Uhr war, dürfte der mit zuviel Zeit wohl keine Chance haben.

Übrigens gibt es keine Möglichkeit, jemandem zu verbieten, um 0 Uhr mit dem Fahrrad nach Hause zu kommen.
Auch der Hof muss 24h zugänglich sein, da das Rad ja sonst geklaut werden könnte und der Hof sicher Gegenstand des Mietobjektes ist.

„Es gab noch 1000 andere Dinge“

Was ist damit gemeint?

Man muss da sehr stark abgrenzen aber ich würde immer freundlich und angemessen reagieren und erklären.

Denn wenn mal was kommt, sollte man eher cool aus aufbrausend sein, das gibt immer Punkte.

LG

Hallo,

alles für sich genommen sind sicherlich nur kleinigkeiten. Alles zusammen kann durchaus sehr ägerlich und auch sehr stöhrend sein. Sicherlich rechtfertigen 10-15 Minuten einmaliges bellen keine Mietminderung. ebensowenig wenn man mal nach 22 uhr laut ist. kommt alles in einer häufigkeit vor bei der man davon sprechen kann, dass es zu regelmäßiger lärmbelästigung durch einen der mieter kommt, wäre eine abmahnug durchaus möglich. ebenso unter ganz bestimmten umständen auch eine mietmiederung.
hierfür muss der der sich beschwert aber beweisen, dass es nicht mal ist sonderen regelmäßig und gehäuft vorkommt.
das macht er in form eines protokolls, welches datum, urzeit art und länge der lärms festhält.

Dabei ist es egal ob der nachbar gerade zugezogen ist.

Das „recht auf Ruhe“ in den eigenen vier wänden ist 24 stunden 7 tage die woche gültig. von 22- 6/7 uhr morgens ist nachtruhe angesagt. von 12.15 uhr mittagsruhe. außerhalb dieser zeiten ist zimmerlauter lärm ok, alles darüber nicht. streitest du 30 minunten lautstark ist das auch hinzunehmen, alles darüber nicht. lauter sex ist nicht erlaubt.

Hallo, wenn die Fronten noch nicht extrem verhärtet sind, dem neuen Nachbarn einfach mal zum Tee oder Kaffee einladen und ihm sagen das diese Hudnerrasse leider hin udn wieder kläfft bzw das gegen 22Uhr die reguläre Heimkehr ansteht und ob es denn so schlimm wäre wenn dies einaml am Tag wäre. Ggf. versprechen drauf zu achten noch leiser als ohnehin schon vorzugehen.
Denke das ist erstmal besser als der Krieg an der Wohnungstür.

MfG
Wolf