Angebliche Schenkung eines Vertragshandys

Hallo ihr Lieben,

Aus aktuellem Anlass habe ich da mal eine kleine Frage.

Meine Freundin hat einen Handyvertrag abgeschlossen und zahlt jeden Monat dafür 59~69 Euro. Zusätzlich hat sie eine Internetflat dazugeholt um das Mobile Internet nutzen zu können. Bei dem Handy handelt es ist um ein „Apfel“-Gerät. :wink:
Also vom Preis somit schon sehr hoch angelegt.
Soviel erstmal zum drumherum.

Das wirkliche Problem ist nun folgendes. Ihr damaliger Freund hatte ein defektes Handy und sie hat in ihrer gutgläubigkeit ihr Handy an ihn verliehen, damit er in dem Zeitraum in dem er sich ein neues holen wollte erstmal eins hat. Sie hat es ohne Karte verliehen. Die Karte nutzte sie weiterhin für sich selbst. Der Ex-Freund hat somit das Handy.

Kurz nachdem das ganze so über die Bühne gelaufen ist, wer hätte es gedacht, hat ihr Freund schluss gemacht und somit sich nie wieder gemeldet.

Meine erste Frage wäre somit erstmal an euch:
Was könnte man machen? Bzw. wie denkt ihr darüber?

Wir haben das ganze zur Polizei gebracht. Ihr Ex-Freund hat sich eine weitere Zeugin geholt, die mal ein wenig was dazu gedichtet hat.

Nun steht es Aussage gegen Aussage und das Verfahren wurde eingestellt, da keine Beweise für die jeweilige Aussagen vorhanden sind… Weder für den Angeklagten noch für das „Opfer“.

Wir haben drüber nachgedacht einen Anwalt einzuschalten, allerdings wird das langsam sehr teuer. Die Gebühren des Anwalts + jeden Monat die wiederkehrende Rechnung…

Meine Freundin zieht jede neue Krise weiter runter und macht sie nur noch mehr fertig…
Ich hoffe ihr könnt uns vielleicht mit ein paar Tips oder sogar einer Lösung helfen.

Falls noch weitere Infos benötigt werden oder vielleicht ein Auszug des Antwortschreibens relevant wäre, so stehe ich jeder Zeit zur verfügung.

Mfg Jens

@mod: Allgemeine Rechtsfragen verschieben.
Eine kleine antwort: Wenn ihr sagt, das Handy sei nicht geschenkt, müsst ihr das beweisen. Die Frage ist nur, wie. Zumal die damalige Situation ja durchaus für eine Schenkung sprechen KÖNNTE in dubio pro reo, in diesem Fall der Ex-Freund.
beweismitel für die Eigentumsfrage KÖNNTEN SEIN:

  • Rechnung mit Ratenzahlung
  • schachtel mit IMEI ect

beweismitel für die Eigentumsfrage KÖNNTEN SEIN:

  • Rechnung mit Ratenzahlung

  • schachtel mit IMEI ect

Wir haben die Rechnungen, die jeden Monat anfallen vorgelegt.
Desweiteren einen Vertrag mit der IMEI des Handys.
Zusätzlich sogar Chatlogs…

Aber anscheinend ist das nicht Beweiß genug und wir kommen uns einfach allein gelassen vor.

Hallo

Wir haben die Rechnungen, die jeden Monat anfallen vorgelegt.

Desweiteren einen Vertrag mit der IMEI des Handys.

Zusätzlich sogar Chatlogs…

Die Polizei ist dafür einfach NICHT zuständig. Welche Straftat soll denn da vorliegen?

Ich würde ja folgendes Vorgehen empfehlen. Schriftlich die Herausgabe des Gerätes, ersatzweise den Wiederbeschaffungswert in € fordern. Danach in Verzug setzen, als weitere Maßnahme einen Mahnbescheid erwirken usw., falls keine Reaktion erfolgt zuletzt das Zivilgericht entscheiden lassen. Man sollte natürlich das Kostenrisiko abwägen, die gesamten Verfahrenskosten trägt der Unterlegene. Gegebenfalls auch für weitere Verfahren.

Aber anscheinend ist das nicht Beweiß genug und wir kommen
uns einfach allein gelassen vor.

Ob die Beweise reichen entscheidet ein Gericht.

Gruß vonsales