Hallo!
Eine Person hat am 26.10.09 einen neuen Job angefangen. Hat für Oktober ca. 200 € erhalten und für November etwas über 900 €. Gestern bekommt diese Person Post von der ARGE, sie wäre überzahlt worden.
„Daraus ergibt sich für den Monat Oktober eine Überzahlung von 3,94 €, für den Monat November in Höhe von 410,55 €, insgesamt 414,90 €.“
Im ersten Moment dachte die Person, sie hätte sich verlesen. Heute morgen bekam sie dann einen Rückruf von ihrer SB aus der Leistungsabteilung mit der Erklärung, es gelte das sog. Zuflussprinzip. Da der AG in der Lohnbescheinigung angegeben hat, der Lohn wäre am 31. des laufenden Monats fällig, ist diese Überzahlung entstanden. Auf ihre Rückfrage wurde ihr bestätigt, dass sie keine Überzahlung bekommen hätte, wenn der AG den ersten des Folgemonats angegeben hätte.
Das kann doch nicht angehen! Die Person war doch definitiv bis Ende November hilfebedürftig, da sie von den 200 € Lohn für Oktober nicht mal die laufende Miete hätte bezahlen können.
Wenn man ihr Geld für den 31. angerechnet hätte (bzw. 30.11.), hätte ich das ja noch verstanden. Auch wenn sie ihr Geld am 15. bekommen würde, wäre es für mich nachvollziehbar, wenn sie 2 Wochen lang überzahlt worden wäre. Aber so? Es geht hier (für meine Begriffe) um einen Tag, und dieser soll die Person jetzt über 400 € kosten?
Die SB meinte, es ließe sich ändern, wenn der AG der ARGE schreibt, dass das Formular falsch ausgefüllt wurde; hier müsste die Person dann allerdings noch Kontoauszüge nachreichen, aus denen hervorgeht, dass sie ihr Geld wirklich erst am 1. erhalten habe. Dem ist natürlich nicht so, beide Gehaltszahlungen sind am 30. eingegangen.
Jetzt frage ich mich, ob es für die Person Sinn macht, per Anwalt dagegen vorzugehen.
Hat jemand schonmal Erfahrung mit so einem Fall gemacht?
Hoffe, jemand kann hier helfen, denn einerseits hat die Person keine 400 €, und selbst wenn sie dieses Geld hätte, würde sie es nicht einsehen, denn nach ihrem (und auch meinem) Empfinden stand/steht ihr dieses Geld zu, ob sie ihr Gehalt nun einen Tag früher oder später erhält.
LG Silke