Angebliche Unterschlagung

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem:

Mein Arbeitgeber behauptet ich hätte 4000 Euro von einem Kunden erhalten und nicht abgerechnet.
Ich bin küchenmonteur.
Dazu die Vorgeschichte.ich habe meinem Chef vor zwei Wochen mitgeteilt,das ich unzufrieden bin über den Ablauf und Planung der Küchen.Problem ist einfach das die Planer Frau und Sohn sind und diese nicht kritikfähig sind.
Als mein Chef daraufhin nicht mehr mit mir geredet hat,habe ich ihm meine Kündigung zukommen lassen.einen Tag später fand ich in meinem Briefkasten eine fristlose Kündigung ohne Grund und selber eingeworfen also ohne Poststempel.vermutlich passierte dies,damit er sich den Rest des Monats mein Gehalt spart.
Ich habe sofort bei meinem Chef angerufen das ich ich wiederspruch gegen diese Kündigung einlege.
Einen Tag später hatte ich wieder einen Zettel im Briefkasten diesmal mit dem Vorwurf ich hätte vor zwei Wochen Geld vom Kunden kassiert und nicht abgegeben dafür gebe es eine Quittung die ich dem Kunden gegeben habe.
Das ist eine unglaubliche Anschuldigung.ich habe in diesem betrieb wirklich mehr als normal gemacht.
Erstens mal wäre das in diesem betrieb sofort aufgefallen da wir jeden Tag die Tour abgerechnet und besprochen haben.zum anderen habe ich das Geld immer abgegeben dafür gibt es aber von keiner Seite irgendwelche Belege.das Geld wurde an einen von vier Personen im Büro übergeben.leider weiß ich nicht mehr wem ich das Geld an diesem Tag gab,da ich fast jeden Tag Geld abliefere.
Ich habe mich schon öfters gefragt was wäre wenn ich das Geld verlieren würde,ich habe auch nichts unterschrieben das ich Inkasso berechtigt wäre.
Ich werde natürlich gleich am Montag einen Anwalt aufsuchen.
Ich würde mich aber freuen wenn mir jemand vielleicht seine Erfahrung bzw Einschätzung mitteilen könnte da mir das ganze schon sehr an die Substanz geht.zu erwähnen wäre vielleicht noch das mit meinem Chef nicht normal geredet werden kann und er auch meine Vorgänger ähnlich behandelt haben soll.(fristlose Kündigung nicht jedoch Diebstahl)

Hallo, ich gehe davon aus das sich alles genau so abgespielt hat, wobei noch viele Details fehlen.
Meine Empfehlung ist auch unbedingt einen Anwalt einzuschalten, und gegeben falls eine Anzeige zu erstatten, wegen den unberechtigten Vorwürfen. Mir persönlich würde das so nahe gehen dass ich mich erst mal krankschreiben lassen müsste, um damit fertig zu werden :wink:. Da hofft einer einen Dummen gefunden zu haben der sich alles gefallen lässt.

Hallo,

Das ist eindeutig eine Sache für einen Rechtsanwalt.

Gruss

rambam

Hallo,
ich würde über meinen Anwalt dem Chef mitteilen , das auch die Möglichkeit einer Verleumdungsanzeige bestünde und falls der Unterschlagungs Vorwurf nicht ausgeräumt werden würde .

Überlege aber genau ob er Zeugen dafür haben könnte das Geld unterschlagen wurde / möglicherweise auch gekaufte Zeugen !!!
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Ein Fall für den rechtsanwalt Arbeitsrecht

Ahoi Hasi1,

1., Ruhe bewahren, dann RA hinzuziehen.
Das tägliche Abrechnen ist nachvollziehbar und ein Beweis ( Kassentagesabrechnung ) und widerspricht dem Vorwurf der Unterschlagung und lässt einen Zusammenhang Deiner Eigenkündigung vermuten.

2., Kündigungsschutzklage ( Frist; innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der AG-Kündigung) einzureichen.

3., unverzüglich arbeitslos melden.

Mast- und Schotbruch…

Jack

Hallo,

das einschalten eines Anwaltes ist auf jedem Fall der richtige Weg. Zumal ja bei Unterschlagung weitere rechtliche Folgen haben kann. Ansonsten kommt es bei der fristlosen Kündigung an, ob die Vorwürfe innerhalb dieser zwei Wochen waren oder kurz danach. Weiterhin liegt die Beweislast bei Ihrem Arbeitgeber, was bei diesem Sachverhalt relevant ist.
Wichtig ist auch, dass Sie die Zeugniserstellung beim Anwalt zur Sprache bringen, damit Sie keine Nachteile im weiteren Arbeitsleben haben.
Im Großen und Ganzen bezweifel ich das ihr Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung durch kommt.

Hallo, Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen ist eine gute Idee. Dein Chef muss Dir die Unterschlagung beweisen, einfach behaupten geht nicht. Der Vorgang, dass Ihr Geld abgibt ohne Nachweis ist nicht gut geregelt. Das kannst Du auch als Argument nutzen.Fristlose Kündigung, geht nicht so einfach ohne Beweise und ohne vorherige Abmahnung.

Viel Erfolg

Das ist echt harter Tobak was hier so an Vorwürfen kommt. Leider weiß ich in dem Fall gar nicht richtig, was ich raten soll. Blöd ist natürlich, dass nichts Schriftliches vorliegt. Besser wäre gewesen, wenn man das Geld immer per Unterschrift abgegeben hätte. Ohne Beweise steht man immer bissel blöd da. Den Weg zum Anwalt würde ich auf jeden Fall machen. Sorry, wenn ich nicht mehr dazu sagen kann aber ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie sowas an die Substanz geht und mir bleibt nur, dir viel Glück zu wünschen.

Hey,
erst mal Glückwunsch, daß du da so konsequent bist…sind viele zu feige für. Nun zu deiner „fristlosen Kündigung“ ->Eine fristlose Kündigung, setzt eine Begründung vorraus, die in der Kündigung mit angegeben werden muss. Zudem würde ich deinen Anwalt beauftragen, in deinem Namen Anzeige gegen deinen Chef zuerstatten wegen übler Nachrede bzw. verleumdung. Den Rest wird dir dein Anwalt erklären…mein Tipp…mach dir keine all zu großen Sorgen.

Greetz Nordi

Sie werden eines Diebstahls beschuldigt!
Damit ist ihre Frage keine Arbeitsrechliche Frage mehr! Sondern eine Strafrechtliche Frage.
Wenden sie sich sofort an einen Anwalt der sie weiter beraten kann. Hier ist mit dem Arbeitgeber nicht mehr zu spaßen.

Vielen Dank für die gnzen Antworten,macht mir ein bißchen Mut.

Guten Abend Hasi1,

das hört sich wirklich alles sehr kniffelig an und da kann auch wirklich nur ein Anwalt helfen. Der ist auch wirklich nötig, um die Kündigungsschutzklage einzuleiten(innerhalb drei Wochen nach Kündigungseingang).
Sie haben gekündigt und einen Tag später finden Sie eine fristlose Kündigung ohne Grund in Ihrem Briefkasten. Hier wird schon jeder Richter sehen, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich kann Ihnen leider nicht mehr raten, als dringend den Anwalt aufzusuchen. Ich denke aber, dass Sie gute Chancen für einen Vergleich haben. Auf eine Wiedereinstellung würde ich nicht klagen…ich denke das ist auch nicht in Ihrem Sinne…wer möchte schon bei so einem Arbeitgeber beschäftigt sein???

Ich wünsche Ihnen viel Glück und alles Gute für die Zukunft…vielleicht lassen Sie mich mal wissen, wie Ihr Fall ausgegangen ist.

Viele Grüße

Hallo Hasi1,
kann zum Thema nur eins beitragen: sofort zum Anwalt. Das willst Du aber schon am Montag machen, also bis dahin versuchen zu entspannen und vielleicht die Fakten chronologisch aufschreiben. Das hilft bei der Darlegung des Problems und damit nichts Wesentliches vergessen wird… Und bitte nicht vergessen: wenn jemand behauptet, dass Du irgendetwas entwendet hast, dann MUSS er das auch beweisen. Wenn das nicht der Fall ist kannst Du ihn verklagen…
Alles beste und viel Erfolg.

Wagner
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Hallo,

schwer zu beurteilen wie Du aus der Nummer rauskommen sollst, gang zum Anwalt ist schon wegen der Kündigungsfrist bzw. der Klagefrist mehr als eilig. Der Anwalt kann Dich dann auch bzgl. des weiteren Vorgehenes beraten.

Gruß

>Klaus

Hallo,
das ist keine Sache mehr, wo dir mit Erfahrungsberichten oder Einschätzungen geholfen wäre. Da gibt es nur noch das, was Du eh vorhast: Einen Anwalt einschalten. Ich wünsche dir viel Erfolg!
U.Daniel

Hallo Hasi1,

klingt nach einer typischen Geschichte.

Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie sich anwaltlich wehren. Eine unterstellte Unterschlagung ist kein Bagatellfall, und wenn sich das herumspricht, dann werden Sie große Schwierigkeiten haben, einen neuen Job zu finden. Deshalb können Sie das nicht im Raum stehen lassen.

Gehen Sie umgehend zu einem Anwalt, damit Sie rechtlich verbindlich Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen.

Eine fristlose Kündigung geht nur aus wichtigem Grund (Diebstahl/Unterschlagung wäre ein solcher Grund, der aber nach Ihrer Darstellung hier nachträglich konstruiert wird.

Der Anwalt kann Ihnen auch einen Rat geben, ob Sie gezielt gegen Ihren Chef wegen übler Nachrede oder einem ähnlichen Tatbestand vorgehen.

diesmal mit dem Vorwurf ich hätte vor zwei Wochen Geld vom Kunden kassiert und nicht abgegeben dafür gebe es eine Quittung die ich dem Kunden gegeben habe.

Ich gehe davon aus, dass es die Quittung tatsächlich gibt und Sie das Geld auch bekommen haben. Das Problem liegt ja eher darin, dass Ihnen unterstellt wird, dieses Geld nicht ordnungsgemäß in der Firma abgegeben zu haben.

Meines Erachtens muss es zu dem Geld aber firmenintern Buchungen geben. Die Summe der Einnahmen des Tages muss ja notiert sein, und auch, wie sich die Summe zusammensetzt. Ihr Chef müsste seine Bücher schon sehr kreativ führen, wenn es dafür nicht irgendwelche Belege gäbe - unabhängig davon, ob Sie sich die Einzahlung haben quittieren lassen.

Ist natürlich blöd, dass Sie mit soviel Bargeld ohne Quittungen hantieren, aber wenn das im Betrieb so üblich ist, sehe ich die Nachweispflicht eher beim Chef als bei Ihnen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
leider kann mein Mann Ihnen nicht antworten, er liegt z.Zt. im Krankenhaus.
Gruß
Ingrid Kühn