Angebliche Vertragsänderung am Telefon - Beweislast?

Hallo!

Ein Telefonat hat zu meinem gestern geschilderten Problem („Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung?“) eine neue Sachlage ergeben, darum jetzt ein neuer Thread.

Also: Die Telekom stellt von ISDN auf IP-Telefonie um. Plötzlich taucht auf der Rechnung eine höhere Grundgebühr auf.
Ein Anruf bei der Hotline ergibt, dass mit der Umstellung ein neuer (teurerer) Vertrag abgeschlossen wurde mit 24 Monaten Laufzeit.

Der Anschlussinhaber hat jedoch lediglich der Umstellung auf IP zugestimmt - und nie und nimmer einem neuen 24-Monate-Vertrag - auch nicht aus Versehen, denn es handelt sich um eine angemietete Nebenwohnung, die sowieso zum 31.03.2016 gekündigt werden sollte (und inzwischen auch ist).
Hätte der Telekom-Mitarbeiter im „Verkaufsgespräch“ irgend etwas dahingehendes erwähnt, wäre auch die Zustimmung zur IP-Umstellung sofort abgelehnt worden.

Muss die Telekom beweisen, dass der Kunde einem neuen Vertrag zugestimmt hat oder kann sie das einfach so behaupten? Muss der Kunde etwas beweisen, dass er einen neuen Vertrag nicht zugestimmt hat?

In der Hoffnung auf Rat

Gruß
Hans

Meines Wissens kann man auf die schriftliche Auftragsbestätigung hin Widerspruch einlegen? Uns ist es ebenfalls passiert, dass die Telekom mit IP-Telefonie ein überhöhtes Angebot gemacht hat. Wir haben dies über das Kundencentertool online und die Hotline rückabgewickelt.

Hallo

Das sagt die Verbraucherzentrale zu am Telefon abgeschlossenen Verträgen:

"Am Telefon abgeschlossene Verträge
Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.

Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. In Zweifelsfällen können Sie Ihren Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen."

Ich würde schriftlich per Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht) den Vertrag widerrufen, mit der Begründung dass du weder über den neuen 24-Monate-Vertrag noch über dein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurdest, und dass man dir bitte die Mühe ersparen soll, zur Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu latschen.

Und dass du den Vertrag als widerrufen betrachtest, falls du nichts mehr von ihnen hören solltest, aber dennoch um eine Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage bittest.

Wichtig: Deren und deine Adresse, Kundennummer, Ort, Datum, Unterschrift.
Und über deren Adresse schreiben: Einschreiben Einwurf
Und den Einschreib-Beleg mit einer Kopie deines Briefes aufbewahren.

Ach so, falls du von denen außer der Rechnung irgendwas Schriftliches bekommen hast, würde ich doch mal gucken, ob da irgendwas Kleingedrucktes über das Widerspruchsrecht steht. Oder auf der Rechnung? Das wäre allerdings unüblich.

Viele Grüße