Angeblicher Alkoholverkauf an Minderjährige

Hallo,
letztes Jahr im Oktober wurde ohne Grund gekündigt. Nun läuft ein Verfahren, da noch Ansprüche auf Überstunden, Lohn und Urlaub bestehen, ehemaliger Chef diese jedoch nicht bezahlen möchte. Kurzum, bisher nur Briefwechsel über Anwälte und läuft bereits über das Arbeitsgericht…Nun fällt ihm nix mehr ein, und er behauptet, das letztes Jahr Alkohol an Minderjährige verkauft wurde, was definitiv nicht getan wurde, da immer der Ausweis vorgelegt werden musste. Kann man sich nun nur vorstellen, das er dem Jugendlichen Geld geboten hat, um zu lügen. Kann jemand weiterhelfen, ob so ein angeblicher Verkauf „verjährt“? Muß so eine Meldung dann nicht unmittelbar nach dem Kauf stattfinden? Konnte bisher nirgendwo etwas darüber finden…
Besten Dank für jede Info.

Gruß Monika

Hallo,

ohne Grund gekündigt wäre wohl innerhalb der Probezeit; dann hätte allerdings auch der vermeintliche Verkauf von Alkohol an Minderjährige keine Relevanz.
Der AG hätte sich selber strafbar gemacht, wenn er den Verkauf von Alkohol an Jugendliche geduldet hätte.

Die meisten Lügen vor Gericht werden in Arbeits- und Scheidungsverfahren vorgetragen und die erfahrenen Richter erkennen dies sehr schnell.
Selbst wenn die Anschuldigungen zutreffend wären, berechtigt dies den AG nicht, Lohn einzubehalten oder Urlaub nicht zu gewähren, es sei denn, der AG wäre von einer Behörde wegen Alkoholverkauf zu einem Bußgeld verurteilt worden; dann hätte der AG die Möglichkeit, diese Kosten vom AN einzuklagen.
Ob tatsächlich ein Jugendlicher vor Gericht geladen wird und was dieser dann auszusagen hätte, müsste man abwarten könnten; oftmals ist dies nur „Säbelrasseln“.

si

Hallo!

letztes Jahr im Oktober wurde ohne Grund gekündigt.

Wirklich ihne Grund, oder wurde nur einfach kein Grund mitgeteilt?

Wurde auf Feststellung geklagt, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist?

Nun läuft
ein Verfahren, da noch Ansprüche auf Überstunden, Lohn und
Urlaub bestehen, ehemaliger Chef diese jedoch nicht bezahlen
möchte.

Ist eine Ausschlussfrist vertraglich vereinbart?

Kann jemand weiterhelfen, ob so ein angeblicher Verkauf
„verjährt“? Muß so eine Meldung dann nicht unmittelbar nach
dem Kauf stattfinden?

Naja, es wäre nicht ganz unwichtig zu wissen, wie gekündigt wurde, ob also eone Frist eingehalten wurde, oder nicht.
Wurde mit einem wichtigen Grund (also außerordentlich) gekündigt? Wurde dann die Nennung des Grundes damals verlangt?

Gruß
Guido

P.S. Bitte ignorier das Geschwafel von Seni13!
Der antwortet hier auf alles, weiß aber mal nichts

Bitte ignorieren!
Diese Antwort ist besonders wertlos und sachlich zum größten Teil falsch und/oder irrelevant!

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