heute flatterte das 2. Fax vom Rechtsanwalt des Vermieters rein, wir hätten die Augustmiete für 2002 nicht bezahlt.
Auf das 1. Fax antworteten wir tel. an Rechtsanwalt und Hausverwaltung, wir hätten ja doch bezahlt und dann schickten wir Kopien des Kontoauszuges und des Durchschlags der Mietüberweisung per Post an den RA ab.
Muss ICH beweisen, dass ICH überwiesen habe oder sollte DIE HAUSVERWALTNUG mal aufräumen ?
Muss ICH beweisen, dass ICH überwiesen habe oder sollte DIE
HAUSVERWALTNUG mal aufräumen ?
ich denke mal du bist der einzige der das kann. Denn wie soll er einen nichteingang beweisen?
Wieso schickst du nicht einfach eine Kopie des Kontoauszuges mit der Überweisung per Einschreiben an den Vermieter? Das ist doch die einfachste Lösung und das Problem sollte aus der welt geschafft sein!
heute flatterte das 2. Fax vom Rechtsanwalt des Vermieters
rein, wir hätten die Augustmiete für 2002 nicht bezahlt.
Auf das 1. Fax antworteten wir tel. an Rechtsanwalt und
Hausverwaltung, wir hätten ja doch bezahlt und dann schickten
wir Kopien des Kontoauszuges und des Durchschlags der
Mietüberweisung per Post an den RA ab.
Muss ICH beweisen, dass ICH überwiesen habe oder sollte DIE
HAUSVERWALTNUG mal aufräumen ?
Den Nachweis der Zahlung ist von Dir zu führen. Dies ist nur möglich über eine Kopie Deines Kontoauszuges. Da Du bezahlt hast sende die Unterlagen nur an den Anwalt. Er wird auch eine sog. Kostennote (Anwaltsgebühren) Dir zur Zahlung auferlegt haben.
Weise diese Kosten zurück und fordere den Anwalt auf (natürlich nur wenn es zutrifft, dass gezahlt ist), Dir innerhalb acht Tagen schriftlich zu bestätigen, dass seine Kostennote von ihm zurückgenommen wird. Ebenso dass er seiner Verpflichtung nachkommt und statt der einfachen Methoden, dem Mieter einen Zahlungsrückstand zu unterstellen, seiner Prüfungspflicht nachkommen soll, die Zahlungseingänge bei seinem Mandanten zu kontrollieren, wenn ihm Belege zugesandt wurden.
Den Nachweis der Zahlung ist von Dir zu führen. Dies ist nur
möglich über eine Kopie Deines Kontoauszuges. Da Du bezahlt
hast sende die Unterlagen nur an den Anwalt.
Hab ich gemacht!!!
Er wird auch eine sog. Kostennote (Anwaltsgebühren) Dir zur Zahlung auferlegt haben.
Hat er bis jetzt NOCH nicht.
Weise diese Kosten zurück und fordere den Anwalt auf
(natürlich nur wenn es zutrifft, dass gezahlt ist), Dir
innerhalb acht Tagen schriftlich zu bestätigen, dass seine
Kostennote von ihm zurückgenommen wird. Ebenso dass er seiner
Verpflichtung nachkommt und statt der einfachen Methoden, dem
Mieter einen Zahlungsrückstand zu unterstellen, seiner
Prüfungspflicht nachkommen soll, die Zahlungseingänge bei
seinem Mandanten zu kontrollieren, wenn ihm Belege zugesandt
wurden.
Muss ICH beweisen, dass ICH überwiesen habe oder sollte DIE
HAUSVERWALTNUG mal aufräumen ?
ich denke mal du bist der einzige der das kann. Denn wie soll
er einen nichteingang beweisen?
Hi Michael, eine Kopie des Kontoauszugs nebst Kopie des Überweisungsauftrags (da kein Dauerauftrag) habe ich an den RA geschickt und den Hausverwalter tel. davon in Kenntnis gesetzt.
Wieso schickst du nicht einfach eine Kopie des Kontoauszuges
mit der Überweisung per Einschreiben an den Vermieter? Das ist
doch die einfachste Lösung und das Problem sollte aus der welt
geschafft sein!
Hi Michael, eine Kopie des Kontoauszugs nebst Kopie des
Überweisungsauftrags (da kein Dauerauftrag)
Hast Du eigentlich kontrollieren lassen, ob vielleicht bei Deiner Bank ein Fehler passiert ist? Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob Du die Überweisung per online-banking durchgeführt oder bei Deiner Bank abgegeben hast.
Bei einem Dauerauftrag kann ja nicht viel schiefgehen, wenn er regelmäßig problemlos durchgeführt wird, aber bei einer Überweisung kann schon mal ein Fehler bei den Empfängerdaten passieren.
Hi Michael, eine Kopie des Kontoauszugs nebst Kopie des
Überweisungsauftrags (da kein Dauerauftrag)
Hast Du eigentlich kontrollieren lassen, ob vielleicht bei
Deiner Bank ein Fehler passiert ist?
Hab´ ich.
Ich weiß jetzt natürlich
nicht, ob Du die Überweisung per online-banking durchgeführt
oder bei Deiner Bank abgegeben hast.
Abgegeben als Einzelüberweisung (machen wir immer so, seit wir mal die Miete gekürzt haben)
Bei einem Dauerauftrag kann ja nicht viel schiefgehen, wenn er
regelmäßig problemlos durchgeführt wird, aber bei einer
Überweisung kann schon mal ein Fehler bei den Empfängerdaten
passieren.
Die bei der Bank haben bei den Kontoumsätzen nachgesehen und siehe da-alles stimmt. Komisch, gell ?
Irgendwo muss die Knete aber stecken, denn ich habe nie eine Rücküberweisung bekommen wg. falscher Kontonr. oder BLZ.
Einen Nachforschungsauftrag wollen die nicht anleiern bei einer einwandfrei ausgeführten Überweisung.