Angeblicher Parkschaden

Angenommen es parkt jemand aus einer Parklücke aus, wo er offensichtlich absichtlich zugeparkt wurde und schafft dies, wenn auch knapp. Der Zuparker erscheint und behauptet er hätte an einem der parkenden Autos etwas beschädigt. Der Zugeparkte kontrolliert sein Auto an der breitesten Stelle, stellt nichts fest (außer einem bereits vorhandenen Schaden, der definitiv nichts mit dem Fall zu tun hat) und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Polizei kontaktiert den Zugeparkten nach Ermittlung seiner Daten erstmalig nach einiger Zeit, sagen wir 2 Monaten. Der Zugeparkte schildert telefonisch den Fall und der Beamte am anderen Ende der Leitung nimmt die Aussage auf. Im Gespräch wird mitgeteilt, dass Fotos gemacht worden sind, die etwas beweisen würden, der Zugeparkte erklärt, dass er einen Gutachter den Fall prüfen lassen möchte.
Der Beamte gibt die Auskunft, dass eigentlich die Polizeistation des Unfallortes dafür zuständig sei. Er leite die Informationen weiter, der Zugeparkte werde kontaktiert.

Es vergeht wieder Zeit, sagen wir 1 Monat, und der Zugeparkte erhält einen Brief, allerdings nicht von der Polizeistation sondern vom Regierungspräsidium, dass ein Bußgeld verhängt wegen der Angelegenheit. Er schildert den Fall erneut, diesmal schriftlich, erhält kurz darauf nochmal einen ähnlichen Brief, diesmal allerdings zzgl. Gebühren und Auslagen. Der Zugeparkte telefoniert wieder und erhält die Auskunft, dass dem Beamten die Schilderung nicht ausreiche und Fotos von der Polizei vorlägen. Der Zugeparkte erklärt, dass er nie Fotos gesehen habe. Der Beamte sagt, dass Widerspruch dafür eingelegt werden müsse, erwähnt Anwalt und Gericht. Der Zugeparkte kommt sich vor wie bei einer Inkassofirma.

Was kann der Zugeparkte über den Widerspruch hinaus tun? Handelt es sich um Verfahrensfehler nach § 163a StPO? Was passiert wenn dem so ist?

Angenommen es parkt jemand aus einer Parklücke aus, wo er
offensichtlich absichtlich zugeparkt wurde und schafft dies,
wenn auch knapp. Der Zuparker erscheint und behauptet er hätte
an einem der parkenden Autos etwas beschädigt. Der Zugeparkte
kontrolliert sein Auto an der breitesten Stelle, stellt nichts
fest (außer einem bereits vorhandenen Schaden, der definitiv
nichts mit dem Fall zu tun hat) und verlässt den Ort des
Geschehens.

ICH hätte nun freiwillig die Polizei gerufen.

Es vergeht wieder Zeit, sagen wir 1 Monat, und der Zugeparkte
erhält einen Brief, allerdings nicht von der Polizeistation
sondern vom Regierungspräsidium, dass ein Bußgeld verhängt
wegen der Angelegenheit.

Bußgeld wegen was?
Wirklich ein Bußgeld?

Der Zugeparkte
telefoniert wieder und erhält die Auskunft, dass dem Beamten
die Schilderung nicht ausreiche und Fotos von der Polizei
vorlägen. Der Zugeparkte erklärt, dass er nie Fotos gesehen
habe. Der Beamte sagt, dass Widerspruch dafür eingelegt werden
müsse, erwähnt Anwalt und Gericht. Der Zugeparkte kommt sich
vor wie bei einer Inkassofirma.

Ein bisschen wenig Informationen.
Zwei Sachen sind zu beachten:

  1. Zivilrechtliche Ansprüche
    Davon schreibst du nichts. Würde der vermeintlich Geschädigte nicht Schadenersatz haben wollen?

  2. Strafrecht/Ordnunsgwidrigkeitsrecht
    Tja, da wäre mal hilfreich, das Beispiel zu präzisieren. Insbesonder der Wortlaut des Tatvorwurfs wäre interessant!

Was kann der Zugeparkte über den Widerspruch hinaus tun?

Anwalt, der hat dann Akteneinsicht.

Es vergeht wieder Zeit, sagen wir 1 Monat, und der Zugeparkte
erhält einen Brief, allerdings nicht von der Polizeistation
sondern vom Regierungspräsidium, dass ein Bußgeld verhängt
wegen der Angelegenheit.

Bußgeld wegen was?
Wirklich ein Bußgeld?

Sagen wir es war ein Bußgeld wegen der Beschädigung eines parkenden Autos.

Was kann der Zugeparkte über den Widerspruch hinaus tun?

Anwalt, der hat dann Akteneinsicht.

Der Zugeparkte müsste aber solange es kein Verfahren gibt die Kosten selbst tragen - wer macht das schon?