Hallo liebe Forenmitglieder,
Folgende Situation:
Im Jahr 2012 hat sich Person A von Person B getrennt und die gemeinsame Wohnung weiterhin bewohnt. Da noch eine Kaution für diese Wohnung und diverse Gegenstände im Raum standen, vereinbarten beide das Person B € 3000,-- gezahlt werden und diese in € 100,-- Schritten beglichen werden. Dies ging so lange gut bis Person A im Jahr 2013 einen neuen Partner hatte und auf einen Schlag von Person B´s Seite alle Vereinbarungen über den Haufen geschmissen worden sind und sogar Person A aufdiktiert wurden das Person A weitaus mehr zahlen solle als den vereinbarten Betrag. Diesem Wunsch folgte Person A natürlich nicht und ich hielt weiterhin an der Vereinbarung fest. Bis heute wurden Person B € 1900,-- gezahlt.
Soweit so gut. Nun kam vor 2 Tagen ein Schreiben vom Amtsgericht mit einer Ladung zu einem Gütetermin. Daraus ging hervor das der Vater Person A und B ein Darlehen auf unbestimmte Zeit gegeben hätte für Kaution und diverse Gegenstände wie Waschmaschine, Geeschirrspüler, usw. Interessant ist hierbei das dies alles durch Rechnungen belegt werden soll wo unter anderem eine Dolby Surround Anlage in Rechnung gestellt wird die Person A zum Geburtstag geschenkt wurden und der Kühlschrank, den beide weit vorher woanders gemeinsam gekauft hatten, ebenfalls in Rechnung gestellt hatten. Da es zwischen Person A und dem Vater nie in irgendeiner Weise nur andeuteungsweise ein Gespräch in diesem Punkt gab erschließt sich mir nun die Rechtslage dazu nicht. Einzige (angebliche) Zeugin ist dabei Person B. Gespräche diesbezüglich gab es definitiv nur zwischen den beiden direkt zu der damaligen Zeit.
Zusätzlich war dort ein weiteres anwaltliches Schreiben anhängig mit der Darlehenskündigung welches per Einschreiben mit Rückschein an Persoh A versandt worden sein soll, welches Person A aber nie erhalten hatte.
Frage 1: Wie sieht generell die Rechtslage in dieser Thematik und vor allem in diesem Fall aus. Grundsätzlich kann Person A nachweisen das die Beträge auch an Person B gezahlt wurden monatlich?
Frage 2: Da Person A nie das Schreiben wegen der Darlehenskündigung erhalten hatte und dies scheinbar seitens der Anwältin nicht nachgewiesen werden kann, wie sieht es hierbei aus?
Frage 3: Bei den Rechnungen die Person A unterstellt werden, ist bei vielen nicht ersichtlich und nur handschriftlich dargelegt um welche Gegenstände es sich handelt. Da hier offensichtlich Gegenstände dabei sind die Person A geschenkt wurden bzw. Gegenstände die woanders durch beide gekauft wurden würde es mich interessieren inwiefern sich hier ein betrugsverdacht einstellt.
Man kann hierbei davon ausgehen das Person B bei dem angesetzten Gütetermin lügen wird und entsprechend Bestätigt das es diese angebliche Darlehenabsprache mit Person A,B und Vater von Person B gab
Ich bedanke mich bei jedem der sich Gedanken macht ganmz herzlich und wünsche schon einmal ein schönes Wochenende.
Sollte ich meinen Beitrag im falschen Bereich haben bitte ich euch, dass mir dies kurz mitgeteilt wird.
Beste Grüße aus Wiesbaden
Tarek