Hallo!
Letztens gab es an meiner Schule folgenden Fall:
In der zehnten Klasse wurde eine Klassenarbeit geschrieben. Nach einiger Zeit ging die Lehrerin im Raum herum und kontrollierte, ob die Schüler spicken bzw. abschreiben. Bei einem Schüler entdeckte sie zwei beschriebene Din-A4-Blätter in seinem offenen Rucksack. Das vordere Blatt war ca. zur Hälfte lesbar, das andere wurde durch das vordere Blatt verdeckt. Die Lehrerin kassierte die Blätter ein und markierte die Stelle in der Arbeit des Schülers, an der er gerade geschrieben hatte. Alles was bis dahin geschrieben wurde, wertet die Leherin nicht.
Nun meine Fragen:
Als was kann man das werten? Die Lehrerin hat den Schüler ja nicht „auf frischer Tat“ erwischt, sondern nur Blätter mit Informationen, die im Unterricht besprochehn wurden, gefunden. Ist es ein Täuschungsversuch oder ein „versuchter Täuschungsversuch“?
Je nach Fall, welche Rechte hätten Schüler und Lehrerin?
Die Lehrerin kann ja eigentlich nicht beweisen, dass der Schüler betrogen hat. Die Zettel befanden sich ja nicht am Arbeitsblatt direkt, sondern ca. einen Meter vom Stuhl entfernt im halboffenen Rucksack. Darf die Lehrerin die Inhalte beider Blätter nicht werten oder nur die des vorderen, sichtbaren Blattes?
Vilen Dank im Voraus für die Hilfe!