Ich weiß nicht, warum immer so getan wird, als seien Logik und Juristerei zwei völlig verschiedene Dinge. Jura ist ein überaus logisches Fach, nur so nebenbei bemerkt. Immerhin ist Subsumtion das täglich Brot der Juristen.
Zur Verdeutlichung aber mal ein Beispiel:
Ein Mieter kündigt seine Wohnung. Der Verkäufer behauptet später, nie eine Kündigung zu erhalten. Es kommt zu einem Schriftsatzwechsel der Anwälte, und der Anwalt des Mieters erklärt ein weiteres Mal die Kündigung. Er geht davon aus, dass der Vermieter die erste Kündigung sowieso bekommen hat, damit geht die zweite ins Leere. Was würdest du als Richter denken? Ich würde denken:
„Das ist ja ganz logisch. Der Mieter muss den Zugang der Kündigung beweisen. Das kann er vielleicht nicht, also hat er vorsichtshalber noch einmal kündigen lassen.“
Der Ausgangsfall liegt aber anders, der „Abonnent“ braucht keine Angst vor einer Beweislastentscheidung zu haben, denn die geht gerade zu seinen Gunsten aus. Wenn der „Abonnent“ nun noch einmal die Kündigung erklärt oder den Widerruf, dann würde ich als Richter denken:
„Das ist ja eigenartig! Wenn er nie was unterschrieben hat, kann er den Prozess doch gar nicht verlieren. Wenn er sich ganz sicher ist, das Abo nicht bestellt zu haben, wieso widerruft er noch mal, wo ihm doch sowieso nichts passieren kann?“
Das heißt ja nicht, dass der Richter dann dass Abo als bewiesen ansieht. Es heißt auch nicht, dass man nicht „höchst vorsorglich und hilfsweise widerrufen“ kann. Ich wollte nur aufzeigen, welcher Eindruck dadurch entstehen kann. Dabei fällt mir mind. ein weiterer Fall ein, in dem dieser Eindruck gerade nicht entsteht, nämlich wenn die Wirksamkeit einer Handlung rechtlich zweifelhaft ist. Man weiß einfach nicht, ob das Gericht sie geltend lässt, also wiederholt man sie noch einmal hilfsweise so, dass das Gericht daran keinen Zweifel haben KANN.
Levay