Hi
Mich würde es mal interessieren, warum und wofür es die Option „Angebot an Zweitbieter“ gibt? Welchen Grund kann denn ein (Erst-)Käufer haben den Vertrag nicht zu erfüllen? Ich denke doch keinen, der es rechtfertigt, oder ?
DANKE
SNEJ
Hi
Mich würde es mal interessieren, warum und wofür es die Option „Angebot an Zweitbieter“ gibt? Welchen Grund kann denn ein (Erst-)Käufer haben den Vertrag nicht zu erfüllen? Ich denke doch keinen, der es rechtfertigt, oder ?
DANKE
SNEJ
Hallo SNEJ,
sicher gibt es keinen trifftigen Grund fuer den Erstkaeufer die Ware nicht abzunehmen. Aber es passiert durchaus, das man mal auf einen unzuverlaessigen Kaeufer trifft. Es gibt ueberall schwarze Schafe.
Ich hatte erst vor drei Wochen den Fall. Die gute Dame hatte zwei Artikel bei mir ersteigert. Nach 2 Wochen ( angeblich war sie krank) wollte sie das Geld ueberweisen. Nach weiteren 1,5 Wochen hatte ich es immer noch nicht. Hab sie angemailt, aber nichts ist passiert. Nach negativer Bewertung + Verwarnung als unzuverlaessigen Kaeufer hab ich den Artikel dem Zweitbieter angeboten. Und siehe da …
Also eine durchaus gute Funktion.
Gruss Manu
Auch hi,
es kann passieren, dass der Käufer entweder trotz Mahnung nicht zahlt, oder dass der Verkäufer den Höchstbietenden auf Wunsch aus dem Vertrag entlässt.
Natürlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, und der Käufer muss zahlen. Wenn er es trotz Mahnung nicht tut, ist es natürlich stressfreier, den Zweitbieter zu nehmen, als den Höchstbietenden auf Erfüllung des Vertrags zu verklagen.
Ich hatte es auch schon mal, dass ein Höchstbietender zurücktreten wollte, weil er zwei Artikel (Win98 und Word97) ersteigern wollte, aber nur Word bekam. Ohne Win98 konnte er nix damit anfangen. Ich habe daher den Artikel dem Zweitbeitenden angeboten, dieser hats auch angenommen. Eigentlich hätte ich die Gebotsdifferenz zwischen dem ersten und dem zweiten den Höchstbietenden in Rechnung stellen können, aber das waren nur 50 Cent.
Ich hatte auch was davon : Ich habe für einen Artikel zwei Bewertungen bekommen, denn beide dürfen ihren Senf abgeben. Beides positiv…
Gruss Hans-Jürgen
Hi
Bei mir hat sich mal jemand verlesen und eine VHS ersteigert. Er wollte aber eigentlich eine DVD. Er hat nachgefragt, ob er zurücktreten kann und so ging der Film von mir an den Zweitbietenden.
Heros
ach hier gilt: auf Bewertungen AUCH beim Käufer achten!
Mehrere Artikel vorhanden
Hallo,
wir sind gewerblich mit Neuwaren bei eBay und da kommen dann auch gerne mal die Zweitbieter ran.
Hi,
aber auch aufpassen: Viele pushen ihre Auktionen selber hoch und bleiben dann auf „ihren“ Artikel selber sitzen, weil sie es übertrieben haben. Diese wenden sich auch gerne an den unterlegenen Zweitplatzierten.
Gruß
Falke