Angebot auf Geschäftsführer Posten im Arbeitszeugnis?

Ein MA kündigt fristgerecht. Zu diesem Zeitpunkt besteht die grundsätzliche Einigung, dass dieser den geschäftsführenden Gesellschafter als GF ersetzen soll. Ein Vertragsangebot liegt bereits vor, das aber vom MA nicht angenommen wird. 

Besteht auf Seiten des ANs das Recht, dass dieses Angebot im Arbeitszeugnis erwähnt wird - quasi als Nachweis erfolgreicher Arbeit und Anerkennung dies

Vielen Dank!

Besteht auf Seiten des ANs das Recht, dass dieses Angebot im
Arbeitszeugnis erwähnt wird - quasi als Nachweis erfolgreicher
Arbeit und Anerkennung dies

Hm, stelle mir gerade vor wie ein Personaler solch ein Satz wohl interpretieren würde:

„Wir boten Herrn XXX eine Stelle als Geschäftsführer an. Leider hat er dieses Angebot nicht angenommen.“

Ich würde es in meinem Zeugnis nicht stehen haben wollen…

MfG

Theoretisch könnte man den Sachverhalt in einer Floskel festhalten, die das Ergebnis offen lässt, bspw.: „… bewies durch seinen/ihren unermüdlichen Einsatz die Eignung zu einer Beförderung [zum/zur Geschäftsführer/in]“.

Ich sehe es aber ähnlich wie mein Vorredner: Wie würde das ein anderer Personaler interpretieren? So ein Vertragsangebot kommt ja nicht aus dem Blauen, sondern auf Basis von internen Vorgesprächen. Im schlimmsten Fall wird man annehmen, dass Du die neue Position ausgehandelt hast und Dich dann damit woanders nach oben schwingen wolltest. Es fällt schwer, das positiv auszulegen.

Danke für die bisherigen Antworten. 

Mir geht es in erster Linie um die Rechtslage. Über die Formulierung müssen sich andere Gedanken machen.  

Ich denke es spricht für Top-Leistungen, wenn der Gesellschafter einem MA seine Nachfolge nach 25 Jahren anbietet. Auf diese ‚Beurteilung‘ will doch niemand freiwillig verzichten!

Was den Grund betrifft: das Angebot war einfach unverschämt