Ein MA kündigt fristgerecht. Zu diesem Zeitpunkt besteht die grundsätzliche Einigung, dass dieser den geschäftsführenden Gesellschafter als GF ersetzen soll. Ein Vertragsangebot liegt bereits vor, das aber vom MA nicht angenommen wird.
Besteht auf Seiten des ANs das Recht, dass dieses Angebot im Arbeitszeugnis erwähnt wird - quasi als Nachweis erfolgreicher Arbeit und Anerkennung dies
Vielen Dank!