ich habe bei ebay einen artikel per sofortkauf ersteigert. es wurden
mehrere gleiche artikel vom verkäufer angeboten. nun bekam ich von
ebay eine mail, dass der artikel beendet wurde und der verkäufer von
ebay ausgeschlossen wurde.
zitat von ebay: Haben Sie bei diesem Angebot einen Kauf mittels
„Sofort-Kaufen“ getaetigt, empfehlen wir Ihnen bei Abwicklung
besonders auf Sicherheit Wert zu legen. Sofern ein wirksamer
Kaufvertrag vor Ausschluss des Verkaeufers zustande kam, bestehen
vertragliche Verpflichtungen, die Sie aber mit aeusserster Sorgfalt
wahrnehmen sollten.
der artikel ist bei ebay nicht mehr sichtbar. der käufer besteht auf
den vertrag.
nun meine fragen:
1.wie soll ich verfahren? einfach bezahlen und hoffen, dass die ware
kommt?
der verkäufer hatte keine negative bewertungen. warum wird ein
solcher verkäufer von ebay ausgeschlossen.
was meint ebay wenn sie sage, dass man mit äusserster sorgfalt
diesen vorgang abschliessen soll. die machen es sich so finde ich
sehr einfach. schliessen den verkäufer aus für mich nicht
nachvollziehbaren gründen aus behaupten aber, dass ein rechtsgültiger
vertrag zustande gekommen ist und ich diesem nachkommen muss. ich
kaufe ja über ebay und vertraue dem, was über den verkäufer in den
bewertungen steht.
hallo,
ebay meint mit vorsichtigem vorgehen wohl den treuhandservice.
d.h.:du zahlst das geld auf ein zwischenkonto u. der verkäufer bekommt es erst ausbezahlt ,wenn die ware bei dir ist.
soviel zunächst…vg
hallo,
ebay meint mit vorsichtigem vorgehen wohl den treuhandservice.
d.h.:du zahlst das geld auf ein zwischenkonto u. der verkäufer
bekommt es erst ausbezahlt ,wenn die ware bei dir ist.
soviel zunächst…vg
hallo thomas,
den treuhand service von ebay kann ich nicht nutzen, da der artikel
nicht mehr bei ebay aufgeführt wird.
negative Bewertungen hin oder her: der VK kann von ebay aus vielerlei Gründen ausgeschlossen worden sein (hat seine ebay-Gebühren nicht bezahlt, hat falsche Adresse angegeben, Wiederanmeldung eines schonmal gesperrten Accounts, Verkauf von Raubkopien oder anderen bei ebay unerwünschten Sachen, Markennamen-Spamming, usw.)
Unabhängig von der ebay-Mitgliedschaft des Verkäufers hast Du einem gültigen Kaufvertrag mit ihm. Ist er ein Händler, kannst Du ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Schreibe ihm das per Email, falls es um einen größeren Betrag geht per Einwurfeinschreiben.
Ist er ein Privatverkäufer, würde ich trotzdem versuchen vom Kauf zurückzutreten - die Tatsache, dass er bei ebay gesperrt wurde sollte als Rücktrittsgrund reichen, außer er kann Dir das plausibel erklären.
Falls Du den Artikel haben möchtest, versuche festzustellen, ob er Barzahlung bei Abholung akzeptieren würde (auch unabhängig davon, ob Du das auch machen willst, nur um festzustellen ob es ginge). Versand per Nachname ist nicht sicher, außer der Postbote lässt Dich das Paket aufmachen bevor Du bezahlst, was ich bezweifle.
Unabhängig von der ebay-Mitgliedschaft des Verkäufers hast Du
einem gültigen Kaufvertrag mit ihm.
Hi,
deine Antwort fand ich sehr gut. Allerdings würde ich, wenn es um einen größeren Betrag geht und der Verkäufer mir nicht plausibel machen kann, warum er bei Ebay gesperrt wurde und wenn er auf Vorauskasse besteht, einfach nicht bezahlen und es darauf ankommen lassen, dass er mich verklagt. DAS Risiko erscheint mir geringer als das Risiko, dass mein Geld futsch ist.
Allerdings würde ich, wenn es
um einen größeren Betrag geht und der Verkäufer mir nicht
plausibel machen kann, warum er bei Ebay gesperrt wurde und
wenn er auf Vorauskasse besteht, einfach nicht bezahlen und es
darauf ankommen lassen, dass er mich verklagt.
Würde ich auch. Aber wie gesagt: um meinen Teil des Kaufvertrages zu erfüllen, sollte ich zumindest per Email eindeutig vom Kauf zurücktreten und nicht einfach nix zahlen.
übrigens muß man den Ausschluß noch nicht überbewerten. Bei Ebay geht so etwas sehr schnell - und durchaus nicht immer gerechtfertigt.
Ich bin z.B. derzeit ausgeschlossen, weil mein Account angeblich etwas mit einem anderen gesperrten Acc zu tun hat … blöd nur, daß ich nur einen Account hatte und habe.
Es ist also auch möglich, daß der Betreffende zu Unrecht gesperrt worden ist und sich jetzt wie ich mit den Standardmails von ebay rumärgern darf.
Gruß
D. Scholdei
PS: das soll jetzt natürlich kein Aufruf sein, jegliche Vorsicht über Bord zu werfen.
so ging es mir auch, nur das ich den Artikel schon bezahlt hatte, als das Schreiben von Ebay kam und sich der Verkäufer nicht mehr gemeldet hat.
Das würde für mich heißen ?
Kein Artikel,
Kein Geld zurück.
Was könnte ich unternehmen um an mein Geld zu kommen oder kann ich es unter Erfahrungen abspeichern ??
Frist für Artikel zusenden oder Geld zurückbuchen habe ich ihm schon zukommen lassen.
Keine Antwort.
Mfg. BelRia
ich habe bei ebay einen artikel per sofortkauf ersteigert. es
wurden
mehrere gleiche artikel vom verkäufer angeboten. nun bekam ich
von
ebay eine mail, dass der artikel beendet wurde und der
verkäufer von
ebay ausgeschlossen wurde.
zitat von ebay: Haben Sie bei diesem Angebot einen Kauf
mittels
„Sofort-Kaufen“ getaetigt, empfehlen wir Ihnen bei Abwicklung
besonders auf Sicherheit Wert zu legen. Sofern ein wirksamer
Kaufvertrag vor Ausschluss des Verkaeufers zustande kam,
bestehen
vertragliche Verpflichtungen, die Sie aber mit aeusserster
Sorgfalt
wahrnehmen sollten.
der artikel ist bei ebay nicht mehr sichtbar. der käufer
besteht auf
den vertrag.
nun meine fragen:
1.wie soll ich verfahren? einfach bezahlen und hoffen, dass
die ware
kommt?
der verkäufer hatte keine negative bewertungen. warum wird
ein
solcher verkäufer von ebay ausgeschlossen.
was meint ebay wenn sie sage, dass man mit äusserster
sorgfalt
diesen vorgang abschliessen soll. die machen es sich so finde
ich
sehr einfach. schliessen den verkäufer aus für mich nicht
nachvollziehbaren gründen aus behaupten aber, dass ein
rechtsgültiger
vertrag zustande gekommen ist und ich diesem nachkommen muss.
ich
kaufe ja über ebay und vertraue dem, was über den verkäufer in
den
bewertungen steht.